Ein Mieter wohnt seit 6 Jahren in einem Miethaus mit 3 weiteren Mietwohnungen,die sich vom Kabelfernsehen abgemeldet haben und sich auf Anfrage des Vermieters für 35,00€ im Jahr an eine Satelittenschüssel
des Vermieters anschließen ließen, die vor 2 Jahren installiert wurde.
Ein Mieter besteht weiterhin darauf, Kabelfernsehen
zu beziehen.Der Vermieter möchte aber, damit sich seine Investition auch lohnt, daß er sich mit an die Satschüssel anschließen läßt. Außerdem käme dann auch ein Häßliches Außenkabel weg, was über eine Straße sowie am gesamte Giebel des Mietshauses verläuft.
Welche Gesetzlichkeit zwingt den Mieter dazu, sich an die Satschüssel des Vermieters anzuschließen?
Hallo,
eigentlich vermisse ich die Frage zu den Bekos wie in der Überschrift angekündigt. 
M.W. nach gibt es keine Gesetze (auch keine Gesetzlichkeiten), die den Mieter „zwingen“ auf die SAT-Schüssel des VM umzusteigen.
Soweit ich weiss, ist der VM verpflichtet, die bestehenden Anlagen zu erhalten. Siehe hierzu auch http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/antenn…
Dort wird allerdings immer davon gesprochen, was der VM machen muss und nicht was der Mieter machen muss.
Gruß
Nita