Wie geht es mit meinen Hartz 4 Bezügen

Hallo Scout 007,

Grundsätzlich hat man im Gefängnis keinen Anspruch auf Hartz 4. Hier, wie auch in anderen stationären Einrichtungen, hat man ja kostenlose „Kost und Logis“.

Unter gewissen Umständen kann man aber die zeitweise (in der Regel bis zu sechs Monate) Übernahme der Mietkosten beantragen.

Auf jeden Fall muss man aber sofort dem zuständigen Amt mitteilen, dass und ggf. wie lange man in Haft ist. Wenn man selber die Haft antritt kann man dies vorher selbst erledigen. Wird man verhaftet, sollte man direkt angeben, dass man von Hartz 4 lebt und spätestens in der JVA über den dortigen Sozialdienst alles Weitere regeln. Der Sozialdienst ist auch behilflich bei der Beantragung von Taschengeld oder Sozialeinkauf, wenn man in der JVA nicht arbeiten kann und auch sonst über kein Hausgeld verfügt.

Bei U-Haft sollte es aber auf jeden Fall so sein, dass das Amt wenigstens die Miete und ein angemessenes Taschengeld zahlt (ca. 65 Euro waren glaub’ ich letztens einem U-Gefangenen in Düsseldorf als Taschengeld zugesprochen worden). Ob dies auch für normale Strafhaft gilt entzieht sich meiner Kenntnis.

Diese und weitere Probleme kann aber am besten der Sozialdienst vor Ort, also in der JVA, klären.

LG
Franz57

Hallo Scout007,

ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine Rückforderung bereits gewährter Leistungen für den ersten Monat der Inhaftierung meines Wissens ausgeschlossen ist. Im Gegensatz zur früheren Regelung (BSHG) wird die Leistung (SGB II) monatlich und nicht kalendertäglich gezahlt. Somit können die Kosten auch nur pro Monat gesehen werden, wobei der angefangene Monat als ganzer Monat zu werten ist (siehe hierzu auch diverse Urteile für Klinikaufenthalte, Reha-Maßnahmen und andere Unterbringungen in stationären Anstalten in Verbindung mit der Rückforderungen von bereits erbrachten Leistungen).

Weiterhin denke ich, dass der Sohn alles Wichtige über den sozialen Dienst in der JVA selbst erledigen kann. Vor allem gibt es hier speziell für diese Problematik geschultes Personal, das besser helfen kann als jeder Außenstehende.

LG
Franz57

Moin,
niemals geht etwas automatisch! ;-(

Ab einer Haftzeit von 6 Wochen ist der Anspruch auf ALG II erloschen. Es gibt kein Geld mehr, ggf. geht auch die Wohnung verloren.
Daher: schnellstens untervermieten etc.

Das Jobcenter muss über die Haft informiert werden von Ihrem Sohn. Darin sollte er gleichzeitig einen neuen Antrag auf ALG II stellen
(Hiermit stelle ich einen Antrag auf Leistungen nach SGB II ab dem … (Tag der Haftentlassunmg))
Damit ist der Antrag gestellt - die Formulare kann er dan kurz vor der Entlassung, möglichst 4 Wochen vorher, ausfüllen.

Gruß
strandperle02

Mein SOHN sitz in Haft,er bezieht Hartz 4, wie geht es dann
mit seinen Bezügen weiter und was macht man als erstes; oder
geht alles automatisch seinen Gang?

Hallo, tut mir leid, aber ich bin Österreicher…
lG

Mein SOHN sitz in Haft,er bezieht Hartz 4, wie geht es dann
mit seinen Bezügen weiter und was macht man als erstes; oder
geht alles automatisch seinen Gang?