Hallo Scout 007,
Grundsätzlich hat man im Gefängnis keinen Anspruch auf Hartz 4. Hier, wie auch in anderen stationären Einrichtungen, hat man ja kostenlose „Kost und Logis“.
Unter gewissen Umständen kann man aber die zeitweise (in der Regel bis zu sechs Monate) Übernahme der Mietkosten beantragen.
Auf jeden Fall muss man aber sofort dem zuständigen Amt mitteilen, dass und ggf. wie lange man in Haft ist. Wenn man selber die Haft antritt kann man dies vorher selbst erledigen. Wird man verhaftet, sollte man direkt angeben, dass man von Hartz 4 lebt und spätestens in der JVA über den dortigen Sozialdienst alles Weitere regeln. Der Sozialdienst ist auch behilflich bei der Beantragung von Taschengeld oder Sozialeinkauf, wenn man in der JVA nicht arbeiten kann und auch sonst über kein Hausgeld verfügt.
Bei U-Haft sollte es aber auf jeden Fall so sein, dass das Amt wenigstens die Miete und ein angemessenes Taschengeld zahlt (ca. 65 Euro waren glaub’ ich letztens einem U-Gefangenen in Düsseldorf als Taschengeld zugesprochen worden). Ob dies auch für normale Strafhaft gilt entzieht sich meiner Kenntnis.
Diese und weitere Probleme kann aber am besten der Sozialdienst vor Ort, also in der JVA, klären.
LG
Franz57