Mein SOHN sitz in Haft,er bezieht Hartz 4, wie geht es dann mit seinen Bezügen weiter und was macht man als erstes; oder geht alles automatisch seinen Gang?
Mein SOHN sitz in Haft,er bezieht Hartz 4, wie geht es dann
mit seinen Bezügen weiter und was macht man als erstes; oder
geht alles automatisch seinen Gang?
Hallo,
insofern ich weiß, zahlt das HiobCenter ein halbes Jahr weiter, in etwa, als wenn dein Sohn auf Reha wäre.
Was die Damen und Herren Staatsdiener aber gar nicht mögen, ist, wenn man ihnen nicht Bescheid sacht. Das würde ich also machen, am besten persönlich. Bei der Gelegenheit kannst du dich dort nach dem weiteren Procedere erkundigen.
Da du nix über seine Wohnung geschrieben hast, gehe ich mal von aus, daß er noch bei dir wohnt. Angenommen - er hätte eine eigene Wohnung und müßte für über ein halbes Jahr hinter Gitter. Dann würde er die Ersteinrichtung nach seiner Haftentlassung komplett bezahlt bekommen, wobei die Anschaffungskosten so schmal berechnet sind, daß du selbst bei gebrauchten Sachen suchen mußt.
LG
Martin
mein sohn wohnt nicht bei mir, was ist das HiobCenter und die mieter wurde immer an seinen Vermieter überwiesen , seine Wohnung wurde ihm nun gekündigt
Guten Tag,
Mein SOHN sitz in Haft,er bezieht Hartz 4, wie geht es dann
mit seinen Bezügen weiter und was macht man als erstes; oder
geht alles automatisch seinen Gang?
Die Schreibweise HiobCenter ist eine Verballhornung des JobCenters, also des Aamts bzw. Arbeitsamtes.
ich danke schon mal für die schnellen antworten
Hallo, du musst das bei der ARGE melden das dein Sohn in Haft ist. Er ist ja „umgezogen“ Frag den Sachbearbeiter ob dein Sohn dann weiter Hartz IV bezieht oder die Zahlung eingestellt wird. Ich glaube eher nicht da er im Knast ja versorgt wird. Wichtig ist was von den Hartz IV bezügen an laufenden Kosten gedeckt wird Miete, Kosten für Energieversorger etc. Kann ja nicht sein das dein sohn auf diesen Kosten sitzen bleibt, (Kündigungsfrist für Wohnung beachten)Das muust du mit dem Sachbearbeiter der ARGE klären.
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wo würde man sich denn für die ersteinrichtung melden müssen ,auch bei der arge ?
Sofort dem Amt melden. Die Leistungen werden eingestellt, da Ihr Sohn dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfuegung steht.
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wo würde man sich denn für die ersteinrichtung melden müssen
,auch bei der arge ?
Entweder da oder beim Bürgeramt. Ich würde es zuerst beim Bürgeramt versuchen - rein intuitiv.
Vielleicht suchst du auch mal den Kontakt zu einer Art Selbsthilfegruppe für ehemalige Strafgefangene. Irgendwas in dieser Richtung gibts bestimmt.
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NEIN
Fragen:
* wohnt er alleine
* Mitglied in Deinen Haushalt
* U-Haft oder verurteilt evt. Zeit
* Alter des Sohnes
ja er wohnte allein bis 17.1 er ist nicht Mitglied in meinem Haushalt, er ist in U Haft, er ist 25
Da er in der U-Haft ist, ist erst mal nichts entschieden,
er soll sich mit dem dortigen Sozialarbeiter in Verbindung setzen, der füllt mit ihm die Notwendigen Formulare aus und kümmert sich auch um die Entsprechenden Bescheinigungen.
Von der Hartz IV Leistung wird ihm der Betrag abgezogen der zum „Essen“ gedacht ist, alles andere benötigt er weiter.
Hi Scout,
automatisch geht gar nichts. Das Amt muss informiert werden, dass er in Haft ist. Dann kann er ja z.B. keine Termin wahr nehmen etc.
Deswegen bitte zum Amt gehen und dich informieren, was genau zu tun ist.
Gruß
R.
Keine Anung. Ich würde in diesem Fall direkt mit einen Jobcenter-Sachbearbeiter darüber sprechen, bevor evtl. Rückzahlungen wegen nicht-Berechtigung gefordert werden…
Hallo,
Sie müssten bitte den Tag der Inhaftierung dem Jobcenter mitteilen, denn ab diesem Tag hat er keinen Anspruch mehr auf HARZIV. Schon gezahlte Geld wird bis dahin zurückgefordert. irgendwann merkt das JC das aber auch von selbst und fordert dann eben mehr zurück.
Alleinstehende Inhaftierte haben Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II, wenn deren Inhaftierung voraussichtlich nicht länger als 6 Monate dauert und die Kosten der Unterkunft auch während der Haft weiterhin anfallen.
Mit Bezug auf § 7 Abs. 4 stehen dem Inhaftierten jedoch keine Leistungen nach dem SGB II zu, wenn die Haft länger als 6 Monate dauert, denn der Staat finanziert keine Straftäter!
Gruß Gwen
Damit kenne ich mich nicht aus. Suche bitte einen anderen Experten für diese Frage.
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hallo scout 007,
leider kann ich diese frage nicht mit 100% sicherheit beantworten, weil mir da jede erfahrung fehlt. ich kann nur aus meiner sicht sagen, dass sowas sicher über die haftanstalt geregelt wird. wie die regelung da genau aussieht, erfragen sie am besten dort. es wird sicher alles davon abhängen, wie lange die haft andauert. während einer schnell vorübergehenden u-haft wird es auch sicher eine andere regelung geben, als bei einer länger andauernden haftstrafe. am besten also erst einmal mit dem sohn kontakt aufnehmen und in erfahrung bringen, ob die jva oder u-haftanstalt eventuell schon etwas unternommen hat. der regelsatz zum lebensunterhalt wird sicher gestrichen werden. wenn er eine eigene wohnung hat, wird man leider auch die nicht für die dauer während der haftzeit finanzieren.
es tut mir leid, wenn ich keine bessere auskunft geben kann, deshalb bitte ich sie, die frage erneut jemand anders zu stellen.,
mit freundlichen grüßen,
hansemann
tut mir leid, da kann ich nicht helfen
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geht alles automatisch seinen Gang?
Hallo Scout 007,
bislang war ich immer der Meinung, dass Inhaftierte kein Recht auf H4 haben. Das zeigt schon, dass ich keine Ahnung habe. Ich würde mich daher mal an die namhaften H4-Foren wenden.
http://hartz.info/index.php
Da findet man etliche Personen, die sich auskennen. Außerdem würde ich erst mal die Ratgeber, Hilfen und Anleitungen lesen. Als Gast kann mal alles - außer OFF TOPIC - lesen.
Sorry, wenn ich nicht anders helfen kann.
LG Paco
Hallo,
leider kann ich Ihnen keine 100%ige Antwort auf Ihre Frage geben, aber meiner Meinung nach müssen Sie sich von Ihrem Sohn eine Vollmacht geben lassen, das Sie alles für Ihn beim Jobcenter regeln dürfen. Danach müssen Sie beim Jobcenter eine Veränderungsmeldung abgeben, in der Sie dem Jobcenter bekannt geben, das Ihr Sohn in Haft ist und wenn es möglich ist, auch den Zeitraum.
Da die Jobcenter selbst bei Krankenhaus-oder Kuraufenthalten die Leistungen kürzen möchten, weil ja angeblich keine Kosten für Verpflegung usw. anfallen (was glaube nicht richtig ist) gehe ich davon aus , das Ihr Jobcenter die Leistungen einstellen oder kürzen wird. Es kommt sicher darauf an ob Ihr Sohn bei Ihnen wohnt oder eine eigene Wohnung hat, für die auch weiterhin Kosten anfallen obwohl er in Haft ist.
Um irgendwelche Fehler zu vermeiden würde ich direkt einen Termin beim Jobcenter -Leistungsabteilung- vereinbaren und mich beraten lassen.
Wenn man eigentlich nach dem Gesetzestext geht müssten die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder auch Hartz IV genannt komplett eingestellt werden, da diese nur geleistet werden, wenn der Anspruchsteller am Arbeitsmarkt vermittelbar ist, was bei Ihrem Sohn zu Zeit nicht möglich ist. Dafür müsste sicher das Sozialamt einspringen. Aber das Jobcenter kann Ihnen da sicher weiterhelfen.