Wie geht man eine Vollstreckung am besten an?

Wie der Titel schon sagt würde mich interessieren wie man bei so etwas vorgeht. Auf eure Tipps und Ratschläge freue ich mich sehr.

Falls dieser Artikel wieder gelöscht wird dann bitte ich um Erklärung wie ich denn sonst diese Frage stellen soll? Schließlich sind wir hier bei wer-weiß-was und deshalb frage ich WER darüber WAS WEIß. Danke:smile:

Hallo,
Deine Frage ist wirklich sehr kurz und man weiß gar nicht, wie man es in kurzer Form erklären soll.
Voraussetzung einer Vollstreckung ist ein erwirkter Titel.
Das können sein ein Vollstreckungstitel (durch einen Mahnbescheid), ein Gerichtsurteil, ein gerichtlicher Vergleich, ein Unterhaltstitel vom Jugendamt, ein Titel vom Finanzamt u.ä.
Diese Titel werden durch den Gläubiger (der sein Geld erhalten möchte) oder durch einen Rechtsanwalt erwirkt.
Der Schuldner (der das Geld schuldig ist)muß nun zahlen.
Zahlt er nicht , beauftragt man einen Gerichtsvollzieher (welcher zuständig ist, erfährt man beim Amtsgericht), dieses Geld zu pfänden. Das heißt, er geht hin und schaut sich an, was in der Wohnung zu holen ist. (Meistens nichts).
Dann mußt Du den Gerichtsvollzieher beauftragen, dem Schuldner eine Eidesstattliche Versicherung abzunehemn. Das heißt, er muß eidesstattlich angeben, was er besitzt, oder wo er arbeitet oder was er für einen Bankverbindung hat.
Aus dieser EV kann man dann die Vollstreckung in verschiedenen Gebieten weiterbetreiben. Das erfodert dann aber besondere Kenntnisse und es ist wirklich besser, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Alles Gute
Isabella

Hallo,
es kommt immer darauf an, was Du vom Gegner weißt. So ins Blaue hinein kann ich darauf gar nicht antworten. Denn es gibt viele Möglichkeiten, die Vollstreckung zu betreiben.
Kennst Du den Arbeitgeber? Weißt Du, was er verdient? Hast Du die Bankverbindung? Hat der Schuldner schon die eidesstattliche Versicherung geleistet? Hat er ein Grundstück? Wie hoch ist Deine Forderung?

Ein bisschen mehr müsste es schon sein. Dann kann ich darauf auch antworten…
Viele Grüße Sabine

hallo sabine, erstmal danke für deine antwort:smile:

hatte die sache ja ausführlich ins forum gestellt und dann wurde es geloescht…deshalb versuchte ich es jetzt mal in kurform aber anscheind ist es nicht im forum gelandet? hm

es geht um mein exarbeitgeber…die summme beläuft sich auf 2000 €…er ist geschäftsführer von mehreren kleinen unternehmungen. ich moechte nun so schnell wie moeglich an mein geld kommen und es diesem ***** nicht noch länger schenken. weißt du ob ich das geschäftskonto pfänden kann und ob das dann konsequenzen für die firma hat und ob es für mich sinnvoll ist?

naja werde morgen mal beim amtsgericht anrufen. hoffe die haben so etwas wie eine beratung-.- aber vl kannst du mir ja die einer frage schonmal vorab beantworten. vielen dank!

lg zoe

Hallo Zoe,
ja klar kannst Du das Geschäftskonto pfänden. Konsequenzen für die Firma: Das Konto wird gesperrt. Es werden keine Abbuchungen mehr durch die Bank vorgenommen.
Am besten Du gehst gleich zu Gericht hin. Du musst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für Kontopfändung beantragen. Genaue Bezeichnung der Bank. Muster findest Du im Internet.
Für die Pfändung müssen 15 Euro Gerichtskosten eingezahlt werden. Wenn die Firma mehrere Konten hat, kannst Du auch mehrere Banken in eine Pfändung reinschreiben…

So. Dann wünsch ich viel Glück beim Beitreiben…
Viele Grüße
Sabine