Liebes Forum,
meine Familie sieht sich im Augenblick mit folgendem gravierendem Problem konfrontiert:
Meine Großmutter hat einen amtl. bestellten Betreuer erhalten.
Ausgangssituation:
Meine Großmutter befindet sich seit einigen Jahren in einem Alten/Pflegeheim. Sie wird regelmässig von meinem Vater und meiner Tante und des Öfteren von weiteren Familienmitgliedern besucht.
Mein Vater hat die Vollmacht für die Bankangelegenheiten.
Das Altenzentrum muss für die Ausgaben und Anschaffungen, die sie für meine Großmutter tätigen, bei meiner Tante resp. Vater Quittungen dafür vorlegen.
Hergang.
Vor etwas mehr als einem halben Jahr benötigte sie ein Gitter-Bett.
Da es sich um einen Eingriff in die persönliche Freiheit handelte, konnte diese Maßnahme nicht vom Heim selbst entschieden werden.
Mein Vater und meine Tante gaben hierzu ihr Einverständniss.
Kurze Zeit später stellte das Altenzentrum einen Antrag auf Betreung meiner Großmutter beim zuständigen Amtsgericht.
Meine Eltern sowie meine Tante wurden davon informiert. Daraufhin haben sich beide abwechselnd bei der zuständigen Sachbearbeiterin telefonisch gemeldet um sich über den Sachverhalt näher zu informieren.
Die zuständige Sachbearbeiterin entgegnete ihnen, dass die entsprechende Akte nicht da sei und sie zurückrufen werde.
Wie oft Tante und Vater anriefen, sei dahingestellt, aber es war jeweils mehr als zweimal.
Auf den Rückruf der Dame vom Amt vertrauend, liessen sie die Sache kurzweilig ruhen.
Das Resultat lässt sich nun unschwer erraten.
Der Beschluss über einen vom Amt bestellten Betreuer erging.
Hiervon wurden meine Eltern mittelbar informiert, als sie beim letzten Besuch meiner Großmutter bei den Schwestern nachfragten, ob meine Großmutter ihr Taschengeld benötige und ihnen entgegnet wurde, dass sie genug Geld besäße. Woraufhin meine Eltern verdutzt nach dem Wie fragten und man ihnen mitteilte, dass jener eben genannte Beschluss erging und ein amtlich bestellter Betreuer eingesetzt sei, der über ihre Finanzen entscheide.
Quittungen, Vorlagen etc. die das Heim meinem Vater resp. Tante vorlegen mussten, entfallen damit natürlich.
Leider, wie ich nach einige kurzen Recherchen durch das Internet erfahren habe, besteht entgegen der herzigen Vorstellung von meinem Vater und meiner Tante ein Vertretungsrecht für nahe Verwandte nicht, weiter haben Tante resp. Vater nie von der Vorsogevollmacht bzw. Betreuungsverfügung gehört und deshalb solche bei Zeiten auszustellen, versäumt.
Schliesslich sehe ich ein, „Unwissenheit schützt vor Strafe“ nicht, aber Neppern, Schleppern, Bauernfängern will ich meiner Familie auch nicht einfach widerstandslos überlassen und da Vater und Tante meine Großmutter nicht von einem Fremden betreut sehen möchten (im Sinne des Vormundes), stelle ich folgende Fragen
(i) Wie geht man gegen einen amtlich bestellten Betreuer im allgemeinen vor?
(ii) Wie geht man hier im besonderen Fall vor?
mit vielem Dank,
Hochachtungsvoll
das Enkelkind