Am 21.04.2011 fuhr mir an einer Baustellenampel ein freundlicher Mitbürger in das Heck meines Autos!
Die Polizei wurde gerufen und nahm den Unfall auf.
(Verkehrsunfallanzeige liegt vor!)
Der Unfallverursacher bezahlte 35 Euro an die Polizei!!
Ich ließ mein Fahrzeug durch einen Gutachter prüfen.
Schaden laut Gutachter: 3950 Euro.
Die Regulierung des Schadens wurde von der Versicherung des Verursachers abgelehnt!!!
Begründung:
Ich soll beweisen das der Verursacher auch wirklich der Verursacher ist. Der Polizeibericht reicht nicht aus, sagte die Versicherung.
Da der Verursacher einen Totalschaden hat, hat er den Schaden seiner Versicherung nicht gemeldet, stattdessen
will er von mir „etwas Geld“ haben da er Kopfschmerzen hat. Er hat seine Versicherung nix gemeldet da die ihn um 40% zurückstufen wollen.
hallo gasfuzzi,
schein ein wenig dubios, wie du es hier schilderst. ein polizeibericht ist ausreichend !!! es sei denn, dieser stellt nicht fest, bzw. sagt nichts darüber aus, dass dein freundlicher mitbürger dir hinten drauf gefahren ist. das ist alles, was ich dir dazu sagen kann.
gruß
orovivo
Für mich ist das eine klare Sache für einen Anwalt! Die Erfolgschancen sind groß, so dass dir auch keine Kosten entstehen.
Hallo,
wenn sich Versicherungen quer stellen, kommt man um einen Anwalt kaum herum. Normalerweise stellt die Versicherung des Unfallverursachers im Zweifelsfall ebenfalls einen Gutachter, der das Fahrzeug dann nochmal anschaut. Ein Unfallverursacher der 100% Schuld hat hat meines Wissens nach keinen Anspruch, Schmerzensgeld vom Geschädigten zu verlangen.
Ich denke hier ist es wirklich das beste, einen Anwalt zu konsultieren. Eventuell besteht ja auch einen Anspruch auf Rechtsberatung durch einen Automobilclub
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es sich bei der Versicherung des Unfallverursachers um keine renommierte Versicherung handelt…
Falls noch Fragen sind, einfach nochmal melden
Gruß,
Micha
Hallo,
ich kann dir nur raten einen Anwalt einzuschalten, wenn du eine Verkehrsrechtschutz hast zahlt die die Kosten dafür.
Bezüglich des Schmerzensgelds, hat der Unfallverursacher keinen Anspruch gegen dich, im gegenteil du könntest von ihm welches einfordern.
Viele Grüße lucapon
Hallo,
SCHRITT 1: Rechtsanwalt
SCHRITT 2: Klage
OK , viel Erfolg
Hallo,
ob der Unfallverursacher will oder nicht ein Haftpflichtschaden ist von er Versicherung zu regulieren so lange keine Tatsachen dagegen sprechen dass das Unfallopfer eine Schuld oder Mitschuld trägt. In Ihren Fall liegt gehe ich davon aus keine Mitschuld vor.
Die Versicherung wird von dem Unfallverursacher falsche Tatsachen mitgeteilt bekommen haben.
Ich rate Ihnen, rufen Sie der Versicherung des Unfallverursachers an und sagen ihr wenn Sie die Schadensregulierung nicht vornimmt Sie sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf denen ihren Kosten nehmen werden. Denn viele wissen nicht: Bin ich Unfallopfer muss die Hapftlichtversicherung des Schadenverursachers die Anwaltskosten des Opfers tragen!
GRuss M Bechtold
Hallo Gasfuzzi,
da gibt es nur eine Möglichkeit: Klage einreichen. Die Kosten hierfür muss der Unfallverursacher zahlen.
Gruß
Knipser
Hallo!
Vielen Dank für die Antwort. Heute ist mein Glückstag.
Vor wenigen Minuten wurden mit einige Bilder übermittelt
die den Verursacher und seinen zertrümmerten Mazda zeigen.
Ein Passant hat die Bilder während der Vorbeifahrt gemacht
Morgen werde ich mich als erstes um einen Anwalt kümmern um dann schnellstmöglich Klage einreichen.
Ich werde über alles weitere berichten!!
Da kann man nur einen fachl. versierten Anwalt nehmen.
Hallo, ich gehe davon aus, dass die Ampel rot war. Der Fall gehört dann zu den Unfassbaren! Die beste Hilfe kann sicher ein Anwalt leisten. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, würde ich nicht zögern. Wenn nicht, dann zumindest genau prüfen lassen, wie die Chancen stehen- der Schuldige (dessen Versicherung) muss zahlen. Moderne Mätzchen sind, dass je eine Teilschuld zugesprochen wird und die Auszahlung nur erfolgt, wenn tatsächlich repariert wurde (Foto mit Tageszeitung, Zeitung allein, Datum extra noch mal) usw. Dabei steht dem Geschädigten so manche Pauschale zu, Nutzungsausfall, Gutachter- Kosten. Es kann allerdings Sinn machen, ein zweites Angebot einzuholen. Viel Glück!
Da hilft am besetn ein Rechtsanwalt.
Stephan Brückner
Hallo,
bei einem solchen Sachverhalt würde ich mich nicht lange ärgern sondern sofort einen Anwalt einschalten.
Mfg Febud
Hallo
erstmal direkt mit dem Sachbearbeiter der Versicherung reden! Auf den Schadensverlauf hinweisen,die nun dadurch längere Dauer des Ausfalls der eigenen PKW Nutzung,eine Frist geben, danach kurzes anschreiben mit kurzer Frist und Hinweis auf einen Anwalt. Zum Schluss geht nur noch der Weg zum Anwalt.
VG
hallo gasfuzzi,
klassischer fall von hinhaltetaktik. die sache mit dem schleudertraume hat der „verursacher“ sicher aus dem internet. geh zum verkehrsrechtsanwalt und lass dich rechtlich vertreten. ansonsten gewinnt die gegnerische versicherung. viel erfolg, maxxler71
Hallo,
wenn die Polizei alles aufgenommen hat dürfte der beste Weg der zum Anwalt sein. Durch die beteiligten Polizisten lässt sich vermutlich leicht beweisen wer mit einem Totalschaden hinter Ihrem beschädigten Fahrzeug stand. Ich sehe gemäß Ihrer Schilderung dann keinen vernünftigen Grund mehr warum Ihr Schaden nicht ersetzt werden sollte. Viele Grüße
ich verstehe das nicht ganz,
Du sagst, der Unfallverursacher hat den Schaden seiner KFz - Versicherung nicht gemeldet, wie kann es dann sein, dass diese den Schaden ablehnt?
Die Vorgenhensweise ist folgende:
Da der Unfallverursacher von Dir Schmerzensgeld verlangt, meldest Du diesen Unfall bitte Deiner eigenen Versicherung. Die werden sich dann um den Schaden kümmern.
Nun zum Totalschaden: Es geht Dich nichts an, was er mit seinem eigenen Schaden macht. Das ist nicht Dein Problem. Dein Problem ist der Schaden an Deinem Auto.
Da er Dir drauf gefahren ist, muss seine Versicherung den Schaden an Deinem Auto ersetzen.
Du hast einen direkten Regulierungsanspruch an die Versicherung der Unfallverursachers.
Mit dem Verursacher selbst, musst Du dich gar nicht unterhalten. Über Deine eigne Versicherung kannst Du die Versicherung des Gegners feststellen lassen.
( Zentralruf der Autoversicherer ) Du teilst der Versicherung des Gegners den Schaden per Mail, oder per Tel. mit.
Ich kann ir nicht vorstellen,das es da ein Regulierungsproblem geben kann.
Viele Grüße und viel Erfolg
Julius Jordan
Vielen Dank für die Antwort!!
Das Problem begann eigentlich damit, das die Versicherung des Verursachers Probleme mit dem Polizeibericht hatte. Von Seiten der Polizei war der Fall absolut eindeutig.
Die Versicherung verlangte nun von mir einen Beweis, das der Verursacher auch der Verursacher ist. Das Foto eines zufälligen Passanten, auf dem dies unschwer zu erkennen ist beweist dieses laut Detektei unmissverständlich.
Ein eingeschalteter Anwalt kriegte einen Lachanfall als er die Argumente der Versicherung hörte.
Diesen Lachanfall bekomme ich auch.
Ich war 30 Jahre im Versicherungsaußendienst, aber so einen Fall habe nicht erlebt und das bedeutet einiges!
Was für eine Versicherung ist das?
Viele Grüße
Julius Jordan
Hoffentlich Allianz versichert!!!