Hallo, ich habe etwas bei Ebay Kleinanzeigen verkauft und versehentlich ein falsches Produkt geschickt. Mein Fehler, keine Frage. Ich habe dem Käufer natürlich sofort Erstattung des Kaufpreises inklusive Versandkosten und Kosten der versicherten Rücksendung angeboten. Erstatten möchte ich aber erst, wenn ich die Ware zurück habe. Der Käufer will erst die Erstattung und dann die Ware zurück senden. Ich habe ebenfalls angeboten Ersatz zu senden und natürlich die Rücksendekosten für das falsche Produkt zu erstatten. Die Käufer sind pikiert, weil ich das richtige Produkt, dass sie gekauft haben, noch anbiete. Sie haben anfangs nicht erwähnt, dass sie es noch wollen. Ich habe den Eindruck, dass sie mir unterschwellig Betrug unterstellen Was ist nun der richtige Weg? Herzlichen Dank für Eure Antworten.
Die Käufer scheinen serlös zu sein, sie hatten bezahlt und auch den Warenempfang bestätigt.
Also kläre den Sachverhalt und biete ihnen die gewünschte Ware nochmals an.
Außerdem würde ich über einen Logistiker einen Abholauftrag erteilen, in Absprache mit dem Käufer.
Wieso sollte der Käufer die Falschlieferung in der Gegend herumtragen oder herumfahren?
Und vorab den Versendungsbetrag auf deren Konto überweisen. ramses90
Also, je nachdem, wie teuer der Artikel war, muss man der Verkäuferin jetzt nicht überdimensionierte Kosten auf’s Auge drücken, nur weil ihr ein Fehler unterlaufen ist.
Bei kleineren Artikeln, die ja meist bei Ebay Kleinanzeigen verkauft werden, dürfte es wohl okay sein, wenn die Käufer beim nächsten Gang in die Stadt das Päckchen grad bei der Post vorbeibringen.
Gruß
Wann muss die Erstattung erfolgen? Vor oder nach Erhalt der Rücksendung (Privatverkauf)?
Hallo,
ich denke nicht, dass es dazu ein festgelegtes „Muss“ gibt.
Aber sieh es mal so: Ihr habt beide dieselbe Unsicherheit, ob der andere ehrlich ist und erstattet bzw. zurücksendet. Der Fehler ist aber nunmal Dir passiert. Da fände ich ein Entgegenkommen von Deiner Seite nicht verkehrt.
Fehler können vorkommen, aber bei sowas wie den Kleinanzeigen ist die Vorsicht überall groß. Deswegen ist es sehr sinnvoll, bei Fehlern freundlich und entgegenkommend zu reagieren. Selbst wenn die Gegenseite das nicht tut.
Vor allem: Markiere den eigentlich gekauften Artikel schleunigst als „reserviert“! Es würde mich auch stutzig machen, wenn der Artikel, den ich doch gekauft habe, weiter angeboten wird.
Und dann sieh zu, dass Du die Sendung auf die Reise bringst. Du hast bei den Kleinanzeigen keine Sicherheit, das muss Dir klar sein, wenn Du dort anbietest.
Viele Grüße,
Jule
ich kann den Unmut des Käufers nachvollziehen, versetz Dich in seine Lage:
Du bestellst, bezahlst, bekommst aber was falsches.
- Der Verkäufer hat den Fehler gemacht.
- Es gibt überhaupt keinen Hinweis, dass der Käufer sein bestelltes Teil nicht haben will. Daher ist das
Die Käufer sind pikiert, weil ich das richtige Produkt, dass sie gekauft haben, noch anbiete.
und das Verschieben einer Bringschuld auf den Käufer wie hier
Sie haben anfangs nicht erwähnt, dass sie es noch wollen.
zumal er ja dafür noch immer bezahlt hat, ein hinreichender Grund für
dass sie mir unterschwellig Betrug unterstellen
Wenn Du fragst
Was ist nun der richtige Weg?
Dann: Dass der, der Fehler, Misstrauen und Verzögerung verursacht hat, das ausräumt.
Also
- richtigen Artikel aus ebay nehmen, falls überhaupt noch möglich ist (sonst direkt überweisen!)
- klären, ob Du schicken oder zurücküberweisen sollst.
- dabei auch das Rückporto bezahlen, z.B. in Form einer DHL-Marke oder bar beilegen
- Und wenn alles OK ist und Du eine Woche keine Retoure bekommst, höflich nachfragen.
Die Chance, dass der Verkäufer ehrlich ist, ist doch über 99% oder gibt es einen Grund, daran zu zweifeln?