ich zog letztes Jahr im August in die Wohnung ein. ich
heize sehr sparsam. nie die Küche, nie das Bad, sondern
nur das eine Zimmer. Bei der Ablesung war nur der
Hauswart in meiner Wohnung mit dabei. Jetzt bekam ich
die Abrechnung, und musste feststellen, dass mein
Verbrauch geschätzt wurde. In der Begründung stand erst
einmal gar nichts. Auf Anfrage, erhielt ich vom
Vermieter die Abrechnung von der ISTA. Darin stand,
dass „Geräte/Raum nicht rückgängig“ waren.
Komischerweise befanden sich jedoch als ich nachhause
kam, an meinen Heizkörpern neue Verbrauchserfasser.
Damit konfrontierte ich meinen Vermieter. Die ISTA
meinte dazu, dass sie die Röhrchen die letzten Jahre
zuvor nicht ablesen konnten, dass sie nicht in die
Wohnung hereingelassen wurden. Das wusste natürlich
auch der Vermieter. Die ISTA schreibt „… Messampullen
der Heizkostenverteiler in der Nutzeinheit … konnten im
Rahmen der letzten Hauptablesung nicht ausgetauscht
werden. Daher können wir Ablesewerte vom 13.5.2010
nicht für die Erstellung der Heizkostenabrechnung
verwenden: Hier wurde ein Zweijahresverbrauch ab
gelesen. Zur Ermittlung der Verbrauchswerte muss daher
eine Folgeschätzung durchgeführt werden….“
Weiterhin wurde auf folgende Punkte verwiesen:
die Kommentierung zur DIN 4713 (durch EN 835 ersetzt
und aktualisiert) sagt aus, dass die Erfassungsgeräte
zur Vermeidung einer Folgeschätzung rechtzeitig
betriebsbereit gemacht werden müssen.
Soweit ich mittlerweile weiß, ist es Pflicht des
Vermieters, dafür zu sorgen, dass die
Verbrauchsmessgeräte ordnungsgemäß an der Heizung
angebracht und auch funktionstüchtig sind.
Ich habe auch einmal die Abrechnungen der letzten
Jahre, aus meinen anderen Wohnungen verglichen und dort
jedes Mal sogar eine Nachzahlung erhalten.
Mein jetziger Vermieter schreibt mir, dass ich mit der
Schätzung noch gut davon gekommen sei und verweist mich
ständig an die ISTA.
Ich habe ihm auch vorgeschlagen, dass wir einfach bis
zur nächsten Abrechnung warten, dann würden wir sehen,
wie mein tatsächlicher Verbrauch sei. Darauf geht er
jedoch nicht ein und meint ganz frech, für ihn sei die
Sache erledigt.
In meiner ersten Wohnung in Berlin, mit 45 m² hatte ich
einen Verbrauchswert von 4,798 Einheiten. Dieser Wert
machte 50 % der Heizkosten aus und dann wurden noch 50
% mit dem Haus verrechnet. So kam ich auf 110 Euro.
Hier kam dann noch Warmwasser hinzu, ich bekam
letztendlich jedoch 136 € zurück.
In meiner zweiten Wohnung in Berlin, mit 45 m² hatte
ich einen Verbrauchwert von 4,875 VE. Das entsprach
hier 70 % Verbrauchskosten (62 €) + 30 % Grundkosten
(35 €). Zusammen 97 €. Dann kam noch Warmwasser dazu,
und ich bekam letztendlich 54 € zurück.
In meiner jetzigen Wohnung in Berlin, mit 33 m² wurde
ich geschätzt !!! 50 % Grundkosten Heizung (136 €) und
50 % Verbrauchskosten Heizung geschätzt (8,76 VE)
Achtung bei 33 m² (140 €). Zusammen 275 €. Dazu kommen
noch die Nutzerwechselgebühr (20 €)
Ihre Abrechnung: Gesamtkosten 295 €, Vorauszahlung 216
€, Nachzahlung 80 €
ich weiß ,80 € mag nicht sehr viel erscheinen, wenn man
jedoch extra nicht im Bad und in der Küche heizt, um
Geld zu sparen, und es dann heißt, der Verbrauch wurde
geschätzt, da die Röhrchen nicht abgelesen werden
konnten so grenzt das für mich an Betrug. Zumal es
nicht am Mieter ist, zu wissen, ob die Röhrchen
funktionsfähig sind oder nicht. Der Vermieter muss aus
den Vorjahren wissen, dass die Heizung geschätzt wurde,
und nach dem Auszug des Mieters, dafür sorgen, dass
alles wieder korrekt ist.
Bei der Rechtsberatung war ich übrigens schon, dieser
Typ hatte nur irgendwie gar keine Lust sich mit meiner
Lappalie beschäftigen. Und was den Mieterverein angeht,
so muss man drei Monate vorher Mitglied sein, damit
einem geholfen wird.
Also, wie geht man vor Gericht?
Hallo, zunächst einmal hat die ISTA in diesem Fall Recht. Wenn die Wohnung jahrelang nicht abgelesen werden konnte (warum auch immer) ist der angezeigte Verbrauch auf den Geräten nicht verwertbar!! Es gibt keine andere Möglichkeit als eine Schätzung und die erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung. Das ist „Hieb. und Stichfest“ und wird auch von den Gerichten bestätigt. Du kannst ja leider nicht nachweisen, wie Du geheizt hast, somit musst Du die Schätzung akzeptieren. Bei der nächsten Abrechnung kannst Du ja einen Vergleich anstellen und den Vermieter damit nochmal konfrontieren. Wenn er nicht auf einen Vergleich eingeht (das muss er nicht - und warum sollte er auch - die Abrechnung ist ja rechtens), musst Du Dich an den Mieterverein (obwohl die nach meiner Erfahrung meistens keine Ahnung haben…) oder einen Anwalt wenden. Aber das wird mit Sicherheit teurer als Deine jetzige Nachzahlung. Ich rate Dir, das auf sich beruhen zu lassen. Damit sparst Du sicher viel Geld und viel Ärger. Sorry.
habe zwar schon geantwortet, aber nochmal. Du warst bestimmt nicht bei einem Fachanwalt für Mietsrecht. Der kann dir bestimmt weiterhelfen. Aber ich bin wie du der Meinung das dafür der Vermieter zuständig ist. Außerdem muß doch der Stand der Heizung bei deinem Einzug erfasst worden sein. Falls das nicht der fall ist habt ihr bei deinem Einzug einen großen Fehler begangen für den du jetzt zur Kasse gebeten wirst.Aber vieleicht ist dein Vermieter einsichtig und ihr teilt euch die Kosten. Ich wünsche dir trotzdem noch eine schöne woche
Hallo, tinlan71.
- Beim Einziehen in eine Wohnung muss man zusammen mit einem Vertreter des Vermieters (z.B., mit Hausmeister) in die Wo. reingehen, die Mängel und alle Zählerstände notieren und ein Übergabeprotokoll unterschreiben und bekommen. Auch die Mängel,die von Mieter in erster 1 - 2 Wohchen entdeckt wurden, sind bei Hausmeister zu melden und mit seinem Unterschrift ins Übergabeprotokoll einschreiben lassen.
- In der Betriebskostenabrechnung (BKA) soll die Heizkosten für die gesamte Vermietete Fläche stehen, die weiter nach Verbrauch-Fläche-Schlussel (50:50 oder 70:30) geteilt wird.
- Im Falle defekten Verteiler kann man nach Gradtags-Tabelle den Verbrauch theoretisch für einen Zeitraum berechnen.
- Mit allen vorhandenen Briefen, BKAs, Übergabeprotokoll zu einer Beratungsstelle - Rechtsanwalt für Mietrecht, Amtsgericht, Mieterbund, Arbeitnehmerbund usw. - fachliche Beratung suchen!
Viel Erfolg!
Alex384
ich habe mir gerade das Übernahmeprotokoll angesehen. da
steht natürlich der Zählerstand vom Strom. aber, was für
mich wohl recht positiv ist, „Heizkörper alle auf 0“.
ich hoffe damit kann ich dann etwas anfangen. gehe heute
auch einmal auf das amtsgericht.
grüße
Schwierige Frage …
Normalerweise würde ich sagen, dass man den Vermieter in die Plicht nehmen muss, wenn er versäumt hat, die Röhrchen nach neuvermietung „betriebsbereit“ machen zu lassen.
Andererseits gibt es die klaren Regeln der Heizkostenverordnung, die sagt, dass der Verbrauch geschätzt werden muss, wenn er nicht korrekt gemessen werden konnte (warum auch immer).
Ich schätze mal, dass es recht schwierig wird, einen Richter zu finden, der die Meinung teilt, den Vermieter mit in die Pflicht zu nehmen und die erfolgte Schätzung kostenmässig zu erlassen.
Ich würde sagen: schlecht gelaufen, für einen erfolgreichen Prozess dürfte es aber nicht reichen.
Das ist ganz einfach, man sucht sich einen schlechten Anwalt und der wird dank Arbeitsmangel dafür sorgen, dass man vor Gericht landet^^
Man bezahlt seine Nebenkostenabrechnung nicht und wartet, bis da irgend etwas vom Vermieter her passiert. Man kann auch gegen die Richtigkeit der Abrechnung Widerspruch einlegen. Irgendwann wird der Vermieter sich schon melden und vor Gericht ziehen oder er lässt es halt, bei 80 €, dann muss man sich etwas anderes ausdenken, um vor Gericht zu landen.xD
Ansonsten ist die Abrechnung der ISTA richtig, auf dem Röhrchen ist der Verbrauch von zwei Jahren, in dem Fall, ist der Verbrauch nach Liegenschaftsdurchschnitt(vergleichbare Räume) vorzunehmen.
Also keine Chance. Vielleicht lieber die Scheibe einer Telefonzelle eintreten, wenn grad ein Polizeiwagen vorbei fährt, dann gehts schneller vor Gericht. Noch besser , einfach in die Polizeistaion reinmaschieren und alles beleidigen was sich da bewegt.^^
Hallo Tinlan71,
es ist so, dass Verdunster-Heizkostenverteiler in jedem Jahr bei der Ablesung mit neuen Röhrchen bestückt werden, also sozusagen wieder von Null starten.
Dabei wechselt auch die Einfärbung der Flüssigkeit.
Unter anderem durch diese unterschiedliche Einfärbung ist die Verdunstungsgeschwindigkeit der Flüssigkeit von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Für alle Nutzer im Hause müssen aber die gleichen Bedingungen herrschen, so dass Verteiler mit im Vorjahr nicht gewechselten Röhrchen für den letzten Zeitraum unbrauchbar sind. Zumal ja niemand weiß, wie viel von dem Zweijahresverbrauch auf jedes Jahr oder gar auf einen neuen Mieter entfiel.
Die Heizkostenverordnung schreibt in solchen Fällen vor, dass geschätzt werden muss (§9 a).
Bei Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum ist kein Vorjahresverbrauch bekannt, es wird nach Fläche geschätzt.
Man sollte als neuer Mieter zunächst auf jeden Fall auf eine Zwischenablesung bestehen (ist lt. Verordnung auch Pflicht für den Vermieter), aber in diesem Fall wäre auch die Zwischenablesung aus o.g. Gründen unbrauchbar.
Ich sehe daher keine Möglichkeit für Dich, gerichtlich etwas durchzusetzen, Du kannst Deinen rellen Verbrauch nicht belegen.
Gruß
Ziegen 1
:
ich zog letztes Jahr im August in die Wohnung ein. ich
heize sehr sparsam. nie die Küche, nie das Bad, sondern
nur das eine Zimmer. Bei der Ablesung war nur der
Hauswart in meiner Wohnung mit dabei. Jetzt bekam ich
die Abrechnung, und musste feststellen, dass mein
Verbrauch geschätzt wurde. In der Begründung stand erst
einmal gar nichts. Auf Anfrage, erhielt ich vom
Vermieter die Abrechnung von der ISTA. Darin stand,
dass „Geräte/Raum nicht rückgängig“ waren.
Komischerweise befanden sich jedoch als ich nachhause
kam, an meinen Heizkörpern neue Verbrauchserfasser.
Damit konfrontierte ich meinen Vermieter. Die ISTA
meinte dazu, dass sie die Röhrchen die letzten Jahre
zuvor nicht ablesen konnten, dass sie nicht in die
Wohnung hereingelassen wurden. Das wusste natürlich
auch der Vermieter. Die ISTA schreibt „… Messampullen
der Heizkostenverteiler in der Nutzeinheit … konnten im
Rahmen der letzten Hauptablesung nicht ausgetauscht
werden. Daher können wir Ablesewerte vom 13.5.2010
nicht für die Erstellung der Heizkostenabrechnung
verwenden: Hier wurde ein Zweijahresverbrauch ab
gelesen. Zur Ermittlung der Verbrauchswerte muss daher
eine Folgeschätzung durchgeführt werden….“
Weiterhin wurde auf folgende Punkte verwiesen:
die Kommentierung zur DIN 4713 (durch EN 835 ersetzt
und aktualisiert) sagt aus, dass die Erfassungsgeräte
zur Vermeidung einer Folgeschätzung rechtzeitig
betriebsbereit gemacht werden müssen.
Soweit ich mittlerweile weiß, ist es Pflicht des
Vermieters, dafür zu sorgen, dass die
Verbrauchsmessgeräte ordnungsgemäß an der Heizung
angebracht und auch funktionstüchtig sind.
Ich habe auch einmal die Abrechnungen der letzten
Jahre, aus meinen anderen Wohnungen verglichen und dort
jedes Mal sogar eine Nachzahlung erhalten.
Mein jetziger Vermieter schreibt mir, dass ich mit der
Schätzung noch gut davon gekommen sei und verweist mich
ständig an die ISTA.
Ich habe ihm auch vorgeschlagen, dass wir einfach bis
zur nächsten Abrechnung warten, dann würden wir sehen,
wie mein tatsächlicher Verbrauch sei. Darauf geht er
jedoch nicht ein und meint ganz frech, für ihn sei die
Sache erledigt.
In meiner ersten Wohnung in Berlin, mit 45 m² hatte ich
einen Verbrauchswert von 4,798 Einheiten. Dieser Wert
machte 50 % der Heizkosten aus und dann wurden noch 50
% mit dem Haus verrechnet. So kam ich auf 110 Euro.
Hier kam dann noch Warmwasser hinzu, ich bekam
letztendlich jedoch 136 € zurück.
In meiner zweiten Wohnung in Berlin, mit 45 m² hatte
ich einen Verbrauchwert von 4,875 VE. Das entsprach
hier 70 % Verbrauchskosten (62 €) + 30 % Grundkosten
(35 €). Zusammen 97 €. Dann kam noch Warmwasser dazu,
und ich bekam letztendlich 54 € zurück.
In meiner jetzigen Wohnung in Berlin, mit 33 m² wurde
ich geschätzt !!! 50 % Grundkosten Heizung (136 €) und
50 % Verbrauchskosten Heizung geschätzt (8,76 VE)
Achtung bei 33 m² (140 €). Zusammen 275 €. Dazu kommen
noch die Nutzerwechselgebühr (20 €)
Ihre Abrechnung: Gesamtkosten 295 €, Vorauszahlung 216
€, Nachzahlung 80 €
ich weiß ,80 € mag nicht sehr viel erscheinen, wenn man
jedoch extra nicht im Bad und in der Küche heizt, um
Geld zu sparen, und es dann heißt, der Verbrauch wurde
geschätzt, da die Röhrchen nicht abgelesen werden
konnten so grenzt das für mich an Betrug. Zumal es
nicht am Mieter ist, zu wissen, ob die Röhrchen
funktionsfähig sind oder nicht. Der Vermieter muss aus
den Vorjahren wissen, dass die Heizung geschätzt wurde,
und nach dem Auszug des Mieters, dafür sorgen, dass
alles wieder korrekt ist.
Bei der Rechtsberatung war ich übrigens schon, dieser
Typ hatte nur irgendwie gar keine Lust sich mit meiner
Lappalie beschäftigen. Und was den Mieterverein angeht,
so muss man drei Monate vorher Mitglied sein, damit
einem geholfen wird.
Also, wie geht man vor Gericht?
Hallo, verzeihung für die späte Reaktion, anscheinend war mein Urlaubsassistent nicht richtig eingestellt.
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