Wie geht man vor?

Eine Person hat eine Dienstleistung in Anspruch genommen am 6.12.12 in Höhe von 18,08euro. Es wurde vor der Abbuchung telefonisch das Konto, dass seit dem Oktober 2012 besteht, geändert, dass auch übernommen wurde. Abbuchungsgenehmigung lag bereits vor.
Angenommen am 2.1.13 bekam jemand einen Inkasso Brief, mit folgenden Kosten:

  • Hauptforderung (15.12.12): 18,08
  • Nebenforderung (15.12.12): 10,00
  • Recherchekosten (02.01.13: 17,50
  • Inkassogebühren: 53,55
    machen insgesamt 99,30 euro.

Daraufhin schrieb man mit der Gegenpartei, dass man mit dem Inkassobrief überrascht wurde, denn ein Mahnschreiben wurde nie erhalten. Die Gegenpartei behauptet, ein Mahnschreiben per E-mail geschickt zu haben und sogar eine Versendungsbestätigung erhalten zu haben. Diese Person hat Ende Dez das E-mail Fach aus Platzmangel geleert, aber vor der Leerung war weder im normalen Fach noch im Spamfach eine Mahnung von diesem Unternehmen. Das wurde der Gegenpartei mitgeteilt und auch der Kontoauszug dieser Person wurde mit beigelegt, damit man sieht, dass nichts abgebucht wurde. Die Gegenpartei konterte mit einer Kopie der Rücklastschrift, daraus ist aber nicht ersichtlich, von welchem Konto abgebucht wurde. Ausserdem wurde gesagt, dass die Gegenpartei nicht weiß wie es mit den Kosten ist, weil dieser ja die Inkasso beauftragt hat.

So wurde es auch dem Inkasso mitgeteilt und nun kam wieder ein Brief mit dem Bericht der Gegenpartei, der Kostenaufstellung der Dienstleistung, der Kopie des Lastschrifts und die Forderungsaufstellung mit folgenden Kosten:

  • Hauptforderung (15.12.12) : 30,08
  • Mahnung (02.01.2013): 53,55
  • Recherchekosten (02.01.2013): 17,54
    macht 101,17 Euro, die die Person allein tragen soll. Die Gegenpartei möchte die Kosten nicht übernehmen, da die Person ja bei der Bank hätte nachfragen können, warum nicht abgebucht wurde.

wie müsste man sich bei einem solchen Fall verhalten oder wie müsste man vorgehen?

Hallo,

man geht einsichtig vor:wink:

Eine Person hat eine Dienstleistung in Anspruch genommen am
6.12.12 in Höhe von 18,08euro. Es wurde vor der Abbuchung
telefonisch das Konto, dass seit dem Oktober 2012 besteht,
geändert, dass auch übernommen wurde. Abbuchungsgenehmigung
lag bereits vor.

***Frage : Wann war die vereinbarte Fälligkeit?
Wann wurde versucht, abzubuchen und warum konnte dann nicht abgebucht werden; das kann ich hier nicht so direkt herauslesen,…
Wichtig ist es deshalb, denn wenn eine Fälligkeit für einen bestimmten Termin vereinbart war, besteht der Verzug bereits gesetzlich.
Wenn aber kein fester Termin, also ein bestimmter Tag vereinbart war, muß der Gläubiger erst eine Mahnung versenden, damit man im Verzug ist, also ohne Beantwortung hier wären die unten stehenden Fragen evtl. gar nicht mehr zutreffend.
Ggf. nochmals posten,…?
***

Angenommen am 2.1.13 bekam jemand einen Inkasso Brief, mit
folgenden Kosten:

  • Hauptforderung (15.12.12): 18,08
  • Nebenforderung (15.12.12): 10,00
  • Recherchekosten (02.01.13: 17,50
  • Inkassogebühren: 53,55
    machen insgesamt 99,30 euro.

Daraufhin schrieb man mit der Gegenpartei, dass man mit dem
Inkassobrief überrascht wurde, denn ein Mahnschreiben wurde
nie erhalten. Die Gegenpartei behauptet, ein Mahnschreiben per
E-mail geschickt zu haben und sogar eine
Versendungsbestätigung erhalten zu haben.

***War im Vertrag irgendwo vereinbart, dass Korrespondenz auch über E-Mail möglich ist???
***
***
Nebenforderungen, Recherchekosten und Inkassogebühren müssen die nachweisen, insbesondere, was sich unter den Nebenforderungen und Recherchekosten versteckt , dies wurde höchstrichterlich entschieden und ist den Inkassounternehmen auch bekannt.
***

Diese Person hat

Ende Dez das E-mail Fach aus Platzmangel geleert, aber vor der
Leerung war weder im normalen Fach noch im Spamfach eine
Mahnung von diesem Unternehmen. Das wurde der Gegenpartei
mitgeteilt und auch der Kontoauszug dieser Person wurde mit
beigelegt, damit man sieht, dass nichts abgebucht wurde.

***Wenn Geld auf dem Konto war und es wurde nichts abgebucht, ist dies das Verschulden der Firma und nicht von der Privatperson, damit wäre das Inkasso-Schreiben vom Tisch.
***

Die

Gegenpartei konterte mit einer Kopie der Rücklastschrift,
daraus ist aber nicht ersichtlich, von welchem Konto abgebucht
wurde. Ausserdem wurde gesagt, dass die Gegenpartei nicht weiß
wie es mit den Kosten ist, weil dieser ja die Inkasso
beauftragt hat.

***Ausschlaggebend ist die dem Unternehmen mitgeteilte Bankverbindung; wenn das Unternehmen von einem falschen Konto abgebucht hat, ist dies das Problem der Firma.
****

So wurde es auch dem Inkasso mitgeteilt und nun kam wieder ein
Brief mit dem Bericht der Gegenpartei, der Kostenaufstellung
der Dienstleistung, der Kopie des Lastschrifts und die
Forderungsaufstellung mit folgenden Kosten:

  • Hauptforderung (15.12.12) : 30,08
  • Mahnung (02.01.2013): 53,55
  • Recherchekosten (02.01.2013): 17,54
    macht 101,17 Euro, die die Person allein tragen soll. Die
    Gegenpartei möchte die Kosten nicht übernehmen, da die Person
    ja bei der Bank hätte nachfragen können, warum nicht abgebucht
    wurde.

wie müsste man sich bei einem solchen Fall verhalten oder wie
müsste man vorgehen?

***Die meisten Geschäfte macht das Inkassounternehmen durch die Versendung permanenter Mahnungen etc. in der Hoffnung, dass der Schuldner irgend wann einmal bezahlt.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:
dem Inkassounternehmen mitteilen, dass die Forderung bestritten wird, ohne weitere Infos, also wirklich nur den Satz: die Forderung wird bestritten.

Das Inkassounternehmen muss sich jetzt an den Auftraggeber wieder wenden; der Auftraggeber ist für das Inkassounternehmen verantwortlich und wenn die Firma von einem falschen Konto abgebucht hat, ist das nicht Sache der Privatperson.
Bei den meisten Inkassounternehmen werden die Briefe der Schuldner gar nicht zur Kenntnis genommen, die prüfen nur, ob bezahlt und falls nicht, drücken die aufs Knöpfchen und es geht ein weiterer Brief raus.
Noch Rückfragen, gerne,
lG

hallo

um Fragen zu beantworten:

***Frage : Wann war die vereinbarte Fälligkeit?
Wann wurde versucht, abzubuchen und warum konnte dann nicht abgebucht werden; das kann ich hier nicht so direkt herauslesen,…
Wichtig ist es deshalb, denn wenn eine Fälligkeit für einen bestimmten Termin vereinbart war, besteht der Verzug bereits gesetzlich.
Wenn aber kein fester Termin, also ein bestimmter Tag vereinbart war, muß der Gläubiger erst eine Mahnung versenden, damit man im Verzug ist, also ohne Beantwortung hier wären die unten stehenden Fragen evtl. gar nicht mehr zutreffend.
Ggf. nochmals posten,…?
***Wenn Geld auf dem Konto war und es wurde nichts abgebucht, ist dies das Verschulden der Firma und nicht von der Privatperson, damit wäre das Inkasso-Schreiben vom Tisch.

Normalerweise wird ein paar Tage später automatisch von Konto abgebucht, also am 11.12.12. Zu diesem Zeitpunkt war das Konto von dieser Person definitiv gedeckt. Zum 11.12.12 wurde laut der Gegenpartei abgebucht und am 12.12.12 eine Rücklastschrift erhalten. Diese Rücklastschrift kann er auch beweisen, aber wie oben erwähnt, von welchen Konto die Gegenpartei abgebucht hat, nicht.
Von der Person ihrem Konto wurde nichts abgebucht oder ist etwas ersichtlich, dass abgebucht wurde und das konnte bzw kann die Person auch beweisen durch den Kontoauszug

***War im Vertrag irgendwo vereinbart, dass Korrespondenz auch über E-Mail möglich ist??? …

Die Person kann die Frage so jetzt nicht beantworten, denn der Vertrag ist nicht mehr ersichtlich.

Nebenforderungen, Recherchekosten und Inkassogebühren müssen die nachweisen, insbesondere, was sich unter den Nebenforderungen und Recherchekosten versteckt , dies wurde höchstrichterlich entschieden und ist den Inkassounternehmen auch bekannt. …

Frage:
also sollte stichpunktartig aufgelistet werden, was sich unter den einzelnen Kosten/Forderungen/Gebühren versteckt?

Sollte die Person sich dann selber mit der Gegenpartei in Verbindung setzen, denn sie hat ja dennoch eine Forderung bei der Firma offen?

Vielen Dank schon mal