Wie geht´s ohne Meister ?

Liebe Experten,
wer hilft mir aus dem Sumpf des Halbwissens:

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn man sich in einem Handwerksberuf selbständig machen will und `nur Geselle´ ist?
Welche Einschränkungen entstehen, vom Ausbilden abgesehen?
Besonders interessant wären infos aus der Goldschmiedebranche (Anfertigungen, Reparaturen, freischaffender Künstler, …?)

Mir ist klar, daß die Handwerkskammer mein Ansprechpartner für diese Fragen ist.
Ich befürchte aber, daß man auch bei diesem Gespräch seine Rechte schon vorher kennen sollte !

Danke für Eure Antworten
Stefan

Man kann sich z.B. einen pensionierten Meister suchen der bereit ist, sich gegen Entgelt als sog. „Konzessionsträger“ zur Verfügung zu stellen. Damit wäre ein Meister im Betrieb vorhanden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Stefan,

ich glaube auch, dass die HWK nicht unbedingt in Deinem Sinne beraten wird!?

Neben der Möglichkeit eines Konzessionsträgers fallen mir noch ein:

  1. Franchise und
  2. Firma im (europ.) Ausland anmelden und hier „Zweigstelle“ betreiben

Ich schätze, dass es zu 2. Rechtsanwälte oder Unternehmensberater gibt, die Dir konkrete Informationen liefern können.

Viel Erfolg und munter bleiben

Hallo Stefan,

da handelt es sich um ein altes Problem !!!

Hatte selber mal damit im Bereich Raumausstattung zu tun.

  1. Wenn Deine Tätigkeit evtl. unter den Bereich der handwerksähnlichen Tätigkeit (dazu gibt es eine Anlage B in der Handwerksordnung) fällt, dann hast Du keine Probleme. Evtl. als handwerksähnlichen Betrieb anmelden (bei Raumausstattung z.B. Dekorationsnäherei, Bodenverlegung und Ausstattungsmalerei) und den Rest möglichst unauffällig (keine Werbung dafür !!!) nebenbei machen (auf der Rechnung möglichst nicht direkt die ausgeführte Tätigkeit angeben !!!)

  2. wenn nur als Handwerksbetrieb zu führen:
    Hatte mal eine Raumausstattermeisterin eingestellt, um als Handwerksbetrieb anerkannt zu werden. Antwort der HWK:
    „Sie müssen mindestens 50% Handelsgeschäft vorweisen können, damit wir Sie anerkennen“.
    => HWK versucht mit allen Mitteln, einen Meister zu verhindern.

  3. Zur Version als Filialbetrieb aufzutreten:
    Die HWK fordert dann, dass der Meister des Hauptbetriebs etwa 50% seiner Arbeitszeit im Filialbetrieb verbringt => Nachweis über Reisekosten =>> Schikane ohne Ende !!!

==>> Wenn Du im Grenzbereich wohnst, dann versuche Deine Firma im Ausland anzumelden („Meisterfrei“), ansonsten => Schleichwege suchen und hoffen, dass keiner Dahinterkommt, oder: Meister machen (teuer).

Grüssle Sven

P.S.: Wenn Du Dich auf einer Meisterschule mit Wartezeit angemeldet hast und ohne Meisterbrief erwischt wirst, dann kommst Du meistens ohne Probleme davon…

etwas spät, aber :

vielen Dank für Eure Tips, offenbar gibt es für mein Problem leider nicht ´die´ Lösung,
bleibt die Hoffnung auf EG-Recht…?!

Ciao
Stefan

Hallo Stefan,

in welchem Handwerksgewerbe möchtest Du Dich selbstständig machen ?

grüsse

Sven

hallo stefan,
lass dich von der handwerkskammer nicht einschüchtern. nach der handwerksordnung ist die führung eines vollhandwerklichen betriebes nach anlage a der handwerksordnung formell zwar von der führung des meistertitels oder eines ähnlichen abschlusses, z.b. dipl.-ing. der entsprechenden fachrichtung abhängig. aber nur formell.

beantrage doch einfach eine ausnahmebewilligung bei der zuständigen bezirksregierung. formulare dafür gibt es bei der handwerkskammer. früher wurden solche anträge sehr restriktiv entschieden. das hat sich jedoch gründlich geändert. einen versuch ist es allemal wert.

wenn das alles nicht hilft, kündige einfach an, gegen einen ablehnenden entscheid zu klagen. das hilft fast immer. hintergrund:

in fast allen anderen ländern der eu ist die meisterprüfung keine zwingende voraussetzung zur führung eines vollhandwerklichen betriebes. insofern sind deutsche und auch österreicher im vergleich zu anderen europäischen nachbarn diskriminiert. man spricht hier von inländerdiskriminierung. nun gibt es ein urteil des europäischen gerichtshofes zugunsten eines österreichers, der sich erfolgreich gegen die inländerdiskriminierung gewandt hat. hinweis: der wortlaut des österreichischen gesetzes ist identisch mit der entsprechenden bestimmung der handwerksordnung.

versuch es doch einfach mal.

viel erfolg
dieter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Sven,
wie bereits angedeutet geht es bei mir um das Goldschmiedehandwerk.
Jetzt habe ich erfahren, daß dies unter bestimmten Vorausstzungen auch auf Künstlerbasis geht.
Falls Du noch Infos hast- wäre prima !

Ciao
Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Stefan,

hier sehe ich 2 Möglichkeiten:

  1. die künstlerische Basis
    da landest Du automatisch unter den Freiberuflern = Designer. Deine Werke dürften dann nur absolute Einzelstücke = Prototypen sein.
    In diesem Fall würde ich mal bei den Designer-Verbänden (u.a. in Stuttgart-Vaihingen) nachhaken, die könnten Dir dann sagen, wie ihre eigenen Mitglieder das so machen (evtl. Angabe von Referenzbetrieben bei der Anmeldung)

  2. die industrielle Basis
    Sobald Du eine größere Menge des gleichen Typs herstellst, ohne dass Du selbst entwickelst, wanderst Du vom Handwerk in die Industrie.

Beispiel: Das Schneiderhandwerk
Wer selbst entwirft, ohne herzustellen = Designer
Wer Einzelstücke maßgenau herstellt = Handwerk
Wer vom Designer vorgefertigte Muster in Großserie (viele vom gleichen Typ, Anzahl ist nicht genau definiert !) herstellt = industrielle Anfertigung = jedermann darf’s machen.

Munter bleiben

Grüsse

Sven

Hi Stefan,
genau,entweder EU-Recht,oder eine 2.Staats-
bürgerschaft,vielleicht von Deinem Lieb-
lings-Urlaubsland?
Tschüß Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]