Hallihallo!
Mein Autohändler schafft es trotz mehrerer Versuche nicht, die Mängel meines Autos (Bj. 8/2000) abzustellen. Da ich keine Lust habe , nach Ablauf der Garantiezeit auf einer kaputten „Möhre“ sitzenzubleiben, würde ich ihn am liebsten dazu verdonnern, mein Auto zurückzunehmen. Wie ist die rechliche Lage? Was muß ich tun?
Für Eure Hilfe vielen Dank im Voraus!
Jörg
Hi, Jörg.
Mein Schwiegervater in spe hat z.Zt. das gleiche Problem wie du mit seinem neuen Chrysler. Auch hier hat die Werkstatt es in 5 Monaten (so alt ist das Auto jetzt) nicht geschafft, jede Menge diverser Mängel zu beseitigen.
Mittlerweile sind zig Probefahrten absolviert, zweimal war ein wichtiger Fuddel vom Werk da, der auch einige Mängel anerkannt hat.
Diese Mängel gibt es weiterhin, allerdings hat die Firma angeboten, das Auto zurückzunehmen und durch ein Modell neueren Baudatums (und angeblichen Verbesserungen zum Vorgängermodell) zu ersetzen. Nur die gefahrenen Kilometer sollen irgendwie noch verrechnet werden (weiss jetzt nicht genau wie)…
Allerdings hat mein zukünftiger Schwiegervater jetzt die Schnauze voll von Chrysler (er will jetzt die neue A-Klasse, tz…tz…) – er will weder das alte noch das neue Modell, doch die Firma will den Kaufpreis von ca. 86.000 Riesen nicht wieder rausrücken (verständlich), deshalb hat sich mein Schwiegervater jetzt einen Anwalt genommen…
Die Sache läuft gerade, deshalb ist der Bericht hier leider zu Ende …, sorry.
Trotzdem viel Glück wünscht
VERITAS.
Hi Jörg,
nach der Rechtsprechung mußt du dem Verkäufer dreimal die Möglichkeit geben, durch Nachbesserung die Mängel zu beheben.
Dann kannst du entscheiden, ob du den Kaufvertrag wandeln willst, weitere Mängelbeseitigungsversuche hinnehmen oder den Kaufpreis mindern willst.
Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die von den Händlern eingeräumte Garantie geht zwar noch weiter, ist aber viel eingeschränkter.
Du solltest daher diese Frist nicht aus den Augen lassen.
Wenn der Händler 3 Versuche unternommen hat, die Mängel zu beseitigen, kannst du zur Tat schreiten.
Teile ihm zum Beispiel mit, dass die Mängelbeseitigungsversuche gescheitert sind und du von deinem Recht auf Wandlung Gebrauch machst. Dann stelle ihm das Auto hin und verlange dein Geld zurück.
Viel Glück.
Gruß,
Francesco
Hier sind Urteile dazu
Die Wandlung eines Kaufvertrages setzt nicht vorraus, dass das Auto einen erheblichen Mangel aufweist. Ausreichend ist vielmehr schon ein normaler Fehler, durch den das
Fahrzeug in seinem Wert und in seiner Tauglichkeit mehr als unerheblich gemindert wird.
OLG Oldenburg DAR 5/00, 219
Mehr als zwei Nachbesserungsversuche sind bei einem Neuwagen der Luxusklasse, von dem man ausgereifte Technik erwarten kann, nicht zumutbar. Ein DM 150.000,–
teures Auto, das wegen technischen Mängel mehrfach erfolglos in der Werkstatt war, durfte vier Jahre nach dem Kauf zurück gegeben werden.
OLG Bamberg DAR 99
Im Falle einer Wandlung bei einem Wagen muß sich der Käufer für die gefahrenen Kilometer vom Kaufpreis 1% je 1000 Kilometer anrechnen lassen. (OLG
Zweibrücken DAR 85, 59, 86, 89)
Im Falle einer Wandlung bei einem Wagen muß sich der Käufer für die gefahrenen Kilometer vom Kaufpreis 0,70% je 1000 Kilometer anrechnen lassen. (OLG
Brandenburg ZfS 95, 297)
Nachzulesen unter http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/v…
psst …
Hallo.
Mein Schwiegervater in spe hat z.Zt. das gleiche Problem wie
du mit seinem neuen Chrysler. Auch hier hat die Werkstatt es
in 5 Monaten (so alt ist das Auto jetzt) nicht geschafft, jede
Menge diverser Mängel zu beseitigen.
…
Allerdings hat mein zukünftiger Schwiegervater jetzt die
Schnauze voll von Chrysler (er will jetzt die neue A-Klasse,
tz…tz…)
Dann soll er mal mit Mercedes sprechen, daß die ihrer Filiale Kreischler entsprechend Dampf machen. Am besten den ganzen Schriftklimbim mit in die Niederlassung nehmen und deutlich machen, daß Kreischler ihn sooo enttäuscht hat und er bei Mercedes doch viel besser betreut wird … oder???
Darf ich Dir alles gar nicht sagen - huch.
kw
Ach ja…?
…sooo geht das? Interessanter Tip -
Darf ich Dir alles gar nicht sagen - huch.
- aber ich werde dich nicht verpfeifen…
))))
Danke, werde die Anregung mal weitergeben („Hab´ich im Internet gelesen…!“)
Schönes WE!
VERITAS.