Wie genau eine Site als fiktiv kennzeichnen?

Hallo,

wir gehen mal davon aus jemand macht sich einen Spaß und tut so als würde er im Namen einer fiktiven Firma Sachen verkaufen.
Main-Domain, passende Mailadressen, Kontaktformular, Preise, Impressum und alles was dazu gehört.

Nur:
Weder die Firma noch die Kontaktpersonen existieren und auch das Angebotene wird natürlich nicht verkauft.

Außerdem:
Kann man auf der Site nicht direkt bestellen, sondern muss den Support kontaktieren und dort eine Bestellung ausmachen.

Die Frage:
Wie genau muss man erkennbar machen, das es sich um ein fiktives Unternehmen handelt?

  1. Reicht eine Info kurz bevor der Gegenüber sagt, das er bestellen will?
  2. Muss es direkt auf der Website stehen?
  3. Muss es eine Weiterleitungsseite sein?
  4. Reicht eine Kurzinfo im Impressum?
  5. Ist vielleicht gar nichts nötig (solange kein Geld fließt)?

Ich erinnere mal an bonsaikitten.com oder an ammu-nation.net
Seiten von fiktiven Firmen, wo es keinerlei Anzeichen gab’ das es fiktiv war.

Was meint ihr?
Ich tendiere ja zu Nummer 1).

Danke für eure Antworten.

Herzliche Grüße

reality-vision

PS
Was wäre die Höchststrafe wenn man die Gesetzeslage ignorieren würde und nach Nummer 5) geht?

Frag doch mal die
http://www.rent-a-killer.com

http://www.beesign.at/erdstrahlen/

die sollten es wissen.

Auf der anderen Seite, wenn das Verbreiten von unrichtigen Behauptungen per se strafbar wäre und ein Offizialdelikt, wäre die Bild-Redaktion leer.

Nein ich bin ein Freund gnadenloser Satiere, die bis zum Szhluhß durchhällt.

Gruß

Stefan

http://www.rent-a-killer.com

Die Seite finde ich dazu ganz gut.
Also AGB haben die ja nur, wenn man was im Shop kaufen will.

http://www.beesign.at/erdstrahlen/

Hier steht was im Impressum, das es fiktiv ist.
… Vielleicht liegt’s daran, das der Österreicher ist. :wink:

die sollten es wissen.

Ich glaub’ besodners wenn ich mir die erste Seite ansehe, dann denke ich das ein Hiwneis auf die Fikivität immer dann nötig ist, wenn nciht klar ist ob es real oder fiktiv ist.

Also das man keinen Killer so offen mieten kann, ist klar.
Diese Erdstrahlen werden wohl einige ernst nehmen, und dann ist ein Hinweis wohl nötig.

Also, so wie ich das verstanden habe ist ein Impressum nötig wenn nicht klar ist ob es Real oder Fiktiv ist.

Auf der anderen Seite, wenn das Verbreiten von unrichtigen
Behauptungen per se strafbar wäre und ein Offizialdelikt, wäre
die Bild-Redaktion leer.

Sehr gut.
Ein klasse Argument!

Gruß

reality-vision

Moin,

wollte nur mal kurz daran erinnern, dass auf bonsaikiten.com weder Kontaktdaten noch Preise standen…

Gruß,

Florian

Hallo,

wollte nur mal kurz daran erinnern, dass auf bonsaikiten.com
weder Kontaktdaten noch Preise standen…

Das bringt mich dazu zu fragen:
Also Impressum und so weglassen?

Preise würden auf der Site eh nicht stehen
und der einzige Kontakt wäre ein Supportformular.
Man könnte sagen ‚Preis auf Anfrage‘

Gruß

reality-vision

Hallo,

Also Impressum und so weglassen?

Ganz blöde Idee. Jeder Abmahnanwalt reibt sich die Hände.

Ich verstehe einfach nicht, was eine fiktive Internetseite sein soll, geschweige denn, was daran strafbar sein könnte. Hat der Betreiber Angst, dass jemand was bestellen möchte? Was wäre denn dann das Problem?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Also Impressum und so weglassen?

Ganz blöde Idee. Jeder Abmahnanwalt reibt sich die Hände.

Dann ein gefälschtes hinschreiben?

Wie auf rent-a-killer.com?
Hab’ auf euern Tipp mal nachgeforscht.
Die Adresse die bei dem Shop unter den AGB angegeben ist, ist bis auf den Namen falsch.
Und der Mailkontakt funktioniert über das Formular nicht.
Musste erst die Mailadresse im Netz finden, bis ich denen eine Mail schreiben konnte.

Ich verstehe einfach nicht, was eine fiktive Internetseite
sein soll, geschweige denn, was daran strafbar sein könnte.

Fiktiv deswegen, weil das was dahinter steht oder beworben wird einfach nicht existiert.
Was daran strafbar ist weiß ich selbst nicht.

Bspw. eben bonsaikitten.com (existiert heute nicht mehr, aber früher konnte man da angeblich Kätzchen kaufen die in Flaschen gepresst worden waren damit sie ganz klein blieben.)

Hat der Betreiber Angst, dass jemand was bestellen möchte?

Nein, soweit würde er es gar nicht kommen lassen.
Bevor wirklich was bestellt wird oder Geld fließt, wird das Ganze natürlich aufgeklärt.

Was
wäre denn dann das Problem?

Ein Freund der einen Web-Shop betreibt, dem das erzählt wurde, der meinte wenn nicht ein vernünftiges Impressum mit den echten Kontaktdaten auf der Site ist, steht ganz schnell die Staatsanwaltschaft vor der Tür.

Deswegen bin ich gerade unsicher.

Gruß

reality-vision

Hallo,

Also Impressum und so weglassen?

Ganz blöde Idee. Jeder Abmahnanwalt reibt sich die Hände.

Dann ein gefälschtes hinschreiben?

Was soll das nutzen? Glaubst Du im Ernst, dass das vor einer Strafverfolgung schützen könnte? Oder gar etwas strafbares legalisieren könnte?

Ich verstehe einfach nicht, was eine fiktive Internetseite
sein soll, geschweige denn, was daran strafbar sein könnte.

Fiktiv deswegen, weil das was dahinter steht oder beworben
wird einfach nicht existiert.
Was daran strafbar ist weiß ich selbst nicht.

Eben. Wenn nicht grad zu einer Straftat aufgefordert wird oder jemand beleidigt wird o.ä. kann ich mir nicht vorstellen, wo denn eigentlich das Problem sein könnte.

der meinte wenn nicht ein vernünftiges Impressum mit den
echten Kontaktdaten auf der Site ist, steht ganz schnell die
Staatsanwaltschaft vor der Tür.

Das ist so natürlich Unsinn. Ein fehlendes Impressum ist keine Straftat. Hier steht, wann man ein Impressum braucht: http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html
Hier steht, was es kosten kann:
http://dejure.org/gesetze/TMG/16.html
Und hier findest Du weitere Ausführungen dazu:
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwen…

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Also Impressum und so weglassen?

Ganz blöde Idee. Jeder Abmahnanwalt reibt sich die Hände.

Dann ein gefälschtes hinschreiben?

Was soll das nutzen? Glaubst Du im Ernst, dass das vor einer
Strafverfolgung schützen könnte? Oder gar etwas strafbares
legalisieren könnte?

Ich hab’ mir gedacht, ein Anwalt kann ja nur dann abmahnen wenn er von etwas Illegalem ausgeht.
Wenn er nicht weiß das die Site nicht existiert, wird ihm auch nicht auffallen das das Impressum passend zur Site falsch ist.
Also einfach ein zur falschen Site ein falsches Impressum schreiben und alle sind glücklich.

der meinte wenn nicht ein vernünftiges Impressum mit den
echten Kontaktdaten auf der Site ist, steht ganz schnell die
Staatsanwaltschaft vor der Tür.

Das ist so natürlich Unsinn. Ein fehlendes Impressum ist keine
Straftat. Hier steht, wann man ein Impressum braucht:

Ok, danke. Hast mir dazu sehr geholfen.
Soweit ich das Geschriebene verstanden habe, muss ein Impressum hin.

Die Site wäre dann ungefähr so:
Beworben werden bspw. Autos und die kann man kaufen wenn man sich erstmal meldet, schreibt was man will etc.
Also ohne Bestellung auf der Site.

Werd’ dazu aber natürlich trotzdem meinen Anwalt fragen müssen.
Der ist nur leider gerade im Urlaub. :frowning:
Aber ihr habt mir sehr geholfen.

Gruß

reality-vision