Eine von vielen Fragen, die sich mir momentan stellen
Ich habe kürzlich mit meinem Bruder zusammen eine GbR gegründet (Unternehmensfeld Softwaretechnik). Wir sind momentan beide Studenten, wohnen momentan noch bei den Eltern.
Was lässt sich nun alles vom Umsatz abziehen/absetzen um den Gewinn zu drücken ? (wir sollten tunlichst unter dem Steuerfreibetrag bleiben, da sonst u.a. das Kindergeld wegfällt).
Arbeitszimmer: Da wir wie beschrieben noch bei unseren Eltern wohnen, und ausser unsern „Zimmern“ in denen wir auch normal wohnen keine anderen Arbeitsplätze zur Verfügung haben, um unserer Tätigkeit nachzugehen, müssten wir diese ja eigentlich als Arbeitszimmer absetzen können (könnte man dann ein Arbeitszimmer für jeden von uns absetzen oder nur eines für beide ?)
Inanspruchnahme von Dienstleistungen / Erwerb von Lizensen
Generell Werbeaufwände
Falls wir eine Marke registrieren lassen, ließen sich die dafür nötigten Kosten auf 10 Jahre abschreiben (Markeneinträge müssen ja alle 10 Jahre erneuert werden) - wie steht es mit dem nötigen Rechercheaufwand ?
Abos für Zeitschriften die mit dem Themenfeld verwandt sind (in unserem fall c’t und Ix)
Anschaffung von Pc’s (kann man 2 pcs für eine Person abschreiben ?)
Personalkosten: Wenn ich jemanden beschäftige, der weniger als 400€ verdient, gehen ja 25% nochmal an die Bundesknappschaft, werden diese Pauschalsteuern auch noch vom Umsatz abgezogen (also bei maximalem Gehalt 400€, werden 400€ oder 500€ vom Umsatz abgezogen ?)
Eine andere Frage: inwieweit sind Minderjährige (im gegebenen Fall 16) geschäftsfähig ? Kann ein Minderjähriger Rechnungen schreiben und Verträge abschließen ? Wenn ja, in welchem Rahmen ?
Arbeitszimmer: Da wir wie beschrieben noch bei unseren
Eltern wohnen, und ausser unsern „Zimmern“ in denen wir auch
normal wohnen keine anderen Arbeitsplätze zur Verfügung haben,
um unserer Tätigkeit nachzugehen, müssten wir diese ja
eigentlich als Arbeitszimmer absetzen können (könnte man dann
ein Arbeitszimmer für jeden von uns absetzen oder nur eines
für beide ?)
Keines für beide!
Inanspruchnahme von Dienstleistungen / Erwerb von Lizensen
In Abhängigkeit vom Kaufpreis ggf. sofort abziehbar oder auf mehrere Jahre verteilt.
Generell Werbeaufwände
Wenn klar von privaten Aufwendungen abgrenzbar, ist Werbung abziehbar. Das betrifft aber nicht private Zuwendungen!
Falls wir eine Marke registrieren lassen, ließen sich die
dafür nötigten Kosten auf 10 Jahre abschreiben (Markeneinträge
müssen ja alle 10 Jahre erneuert werden) - wie steht es mit
dem nötigen Rechercheaufwand ?
Sofern bezifferbar und die „Marke“ einwandfrei der Einnahmeerzielung dienen soll, beides.
Abos für Zeitschriften die mit dem Themenfeld verwandt sind
(in unserem fall c’t und Ix)
Schwierig, da c´t jeder liest (schwierige Abgrenzung zu allgemeinen privaten Aufwendungen)
Anschaffung von Pc’s (kann man 2 pcs für eine Person
abschreiben ?)
Wenn bergündet werden kann, weshalb keine private Nutzung vorliegt, grundsätzlich schon.
Personalkosten: Wenn ich jemanden beschäftige, der weniger
als 400€ verdient, gehen ja 25% nochmal an die
Bundesknappschaft, werden diese Pauschalsteuern auch noch vom
Umsatz abgezogen (also bei maximalem Gehalt 400€, werden 400€
oder 500€ vom Umsatz abgezogen ?)
Alles was ihr bezahlen müsst.
Wirksamkeit von verträgen:
Auf jeden Fall, wenn die Eltern zustimmen (§§ 107 (vorher), 108 (nachher) BGB).
Übrigens: Wenn ihr hohe Aufwendungen geltend macht, wird es schwierig, überhaupt eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft zu machen, denn andauernde Verlustgeschäfte werden (gerade in diesem Bereich!) auch häufig als steuerlich unerhebliche Liebhaberei behandelt. Analog Hobby mit Einnahmeerzielung.
Arbeitszimmer: Da wir wie beschrieben noch bei unseren
Eltern wohnen, und ausser unsern „Zimmern“ in denen wir auch
normal wohnen keine anderen Arbeitsplätze zur Verfügung haben,
um unserer Tätigkeit nachzugehen, müssten wir diese ja
eigentlich als Arbeitszimmer absetzen können (könnte man dann
ein Arbeitszimmer für jeden von uns absetzen oder nur eines
für beide ?)
Keines für beide!
Hmn, und warum nicht ?
Übrigens: Wenn ihr hohe Aufwendungen geltend macht, wird es
schwierig, überhaupt eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht
glaubhaft zu machen, denn andauernde Verlustgeschäfte werden
(gerade in diesem Bereich!) auch häufig als steuerlich
unerhebliche Liebhaberei behandelt. Analog Hobby mit
Einnahmeerzielung.
Naja, es geht nur darum, unter dem Einkommensteuerfreibetrag (damit bei 2 Gesellschafter gleichzeitig auch unter dem Gewerbesteuerfreibetrag) zu bleiben (da dies in unserer Situation wegen des Kindergeldbezuges wahrscheinlich am sinnvollsten ist). Das bedeutet aber nicht, dass wir gar keinen Gewinn erzielen möchten.
Arbeitszimmer: Da wir wie beschrieben noch bei unseren
Eltern wohnen, und ausser unsern „Zimmern“ in denen wir auch
normal wohnen keine anderen Arbeitsplätze zur Verfügung haben,
um unserer Tätigkeit nachzugehen, müssten wir diese ja
eigentlich als Arbeitszimmer absetzen können (könnte man dann
ein Arbeitszimmer für jeden von uns absetzen oder nur eines
für beide ?)
Keines für beide!
Hmn, und warum nicht ?
Hallo,
weil da auch eure bettchen drin stehen…
Übrigens: Wenn ihr hohe Aufwendungen geltend macht, wird es
schwierig, überhaupt eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht
glaubhaft zu machen, denn andauernde Verlustgeschäfte werden
(gerade in diesem Bereich!) auch häufig als steuerlich
unerhebliche Liebhaberei behandelt. Analog Hobby mit
Einnahmeerzielung.
Naja, es geht nur darum, unter dem Einkommensteuerfreibetrag
(damit bei 2 Gesellschafter gleichzeitig auch unter dem
Gewerbesteuerfreibetrag) zu bleiben (da dies in unserer
Situation wegen des Kindergeldbezuges wahrscheinlich am
sinnvollsten ist). Das bedeutet aber nicht, dass wir gar
keinen Gewinn erzielen möchten.
die idee mit der verteilung der einkünfte auf 2 gesellschafter um die einkommensteuer/ kindergeld - problematik zu umgehen ist sinnvoll - steuerpflichtiger bei der gewerbesteuer ist jedoch die gbr - und da hat die anzahl der gesellschafter keinen einfluss auf die höhe der gewerbesteuer…zur info: die gewst fällt erst bei einem gewinn über 24.500 euros an
ansonsten empfiehlt sich jedem existenzgründer ein grundlagen kurs in wirtschaftsrecht und steuerrecht. vielleicht gibs was in der VHS, bei der IHK oder der HWK?
Ok, ich dachte ich hätte mal was gelesen, dass wenn keine anderen möglichen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, generell auch ein normales Zimmer dafür genutzt werden darf.
die idee mit der verteilung der einkünfte auf 2
gesellschafter um die einkommensteuer/ kindergeld -
problematik zu umgehen ist sinnvoll - steuerpflichtiger bei
der gewerbesteuer ist jedoch die gbr - und da hat die anzahl
der gesellschafter keinen einfluss auf die höhe der
gewerbesteuer…zur info: die gewst fällt erst bei einem
gewinn über 24.500 euros an
Einkommensteuer fällt aber bereits bei 72xx € an, wenn ich mich nicht irre, da 2 * 72xx