Hallo,
heutzutage wird als Sicherheit für einen Kredit eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Da steht dann drin, dass das Objekt als Sicherheit für einen bestimmten maximalen Kreditbetrag nebst potentiell höchstmöglicher Zinsforderung dient.
Man zahlt brav seine Kreditraten (Zins und Tilgung), und am Ende bekommt man dann eine Löschungsbewilligung, mit der man dann die Grundschuld wieder aus dem Grundbuch löschen lassen kann.
Sollte der Kredit notleidend werden, wird die Bank aus der Grundschuld die Zwangsvollstreckung des Objektes betreiben, die dann in der Zwangsversteigerung endet. Der dabei erzielte Erlös wird dann insoweit an die Bank ausgekehrt, wie diese noch Anspruch auf offene Tilgung und aufgelaufene Zinsen hat, sowie mit den Kosten des Verfahrens verrechnet.
Im unwahrscheinlichen Fall eines Überschusses, geht der an den bisherigen Eingentümer. Schlechterenfalls bleiben auch nach der Versteigerung sogar noch Forderungen offen, die dann anderweitig zu begleichen sind (oft gehen ehemalige Eigentümer dann in die Privatinsolvenz).
BTW: Die Grundschuld ist nur ein Sicherungsinstrument für den Fall der Fälle. Sie alleine reicht nicht aus, um einen Kredit zu bekommen, sondern wird immer zusätzlich verlangt. Den Kredit selbst bekommt man nur dann, wenn man in der Lage ist, unter erwartbaren und üblichen Umständen seinen Kredit aus laufenden Einkünften zurück zu führen.
Gruß vom Wiz