Wie genau wird die Wegstrecke einer Dienstreise berechnet?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zur Berechnung der Wegstrecke einer Dienstreise (es geht nur um die Länge des Wegs, nicht um die Berechnung der Abwesenheitszeit für Verpflegungs-Pauschale o.ä.). Ich hätte eine Frage zu zwei Beispielfällen:

  • AN fährt mit Privat-KFZ von seiner Wohnung aus morgens direkt zu einem Termin und nach dem Termin mittags weiter zum Arbeitsort. Der normale Arbeitsweg beträgt 50km, der Termin ist quasi um die Ecke der Wohnung des AN, der Umweg beträgt nur 5km. Welche Strecke ist hier zur Berechnung der Kilometerpauschale relevant? Die 5km real entstandener Umweg, der Weg Wohnort-Termin-Arbeitsort oder der Weg Arbeitsort-Termin-Arbeitsort?

  • AN fährt mit Privat-KFZ von seiner Wohnung aus direkt zu einem ganztägigen Termin und nach dem Termin auf direktem Weg wieder heim. Die Strecke Wohnort-Termin beträgt 350km, die Strecke Arbeitsort-Termin 300km. Welche Strecke ist hier zur Berechnung der Kilometerpauschale relevant? Wohnort-Termin-Wohnort oder Arbeitsort-Termin-Arbeitsort?

Zum einen interessiert mich hier die Bewertung von steuerrechtlicher Sicht („Welchen Weg dürfte man für die km-Pauschale ansetzen?“). Zum anderen, ob es rechtens wäre, wenn ein Arbeitgeber bei der Erstattung der Fahrtkosten immer den für ihn günstigeren Fall annimmt (also bei Bsp.1 nur den realen Umweg bezahlt und bei Bsp.2 nur den theoretischen Weg vom Arbeitort aus)?

Vielen Dank im Voraus!

Es handelt sich hierbei nicht um eine Pauschale, sondern um tatsächliche Kosten. Insofern sind die tatsächlich gefahrenen Kilometer (Tageskilometerzähler) mit den tatsächlich entstandenen Kosten anzusetzen, falls die tatsächlichen Kosten sich nicht ermitten lassen, dann ersatzweise mit 30 Cent je tatsächlich gefahrenem Kilometer. Also Beispiel 1: 55km x 0,30 € ohne Auswirkung auf die Entfernungspauschale zur ersten Tätigkeitsstätte, da diese ja an diesem Tag aufgesucht wird, Beispiel 2 350km x 2 (hin und zurück) x 0,30 €, dafür in Beispiel 2 die Anzahl der Fahrten Wohnung zur ersten Tätigkeitssrecke um eine Fahrt kürzen.

Was der Arbeitgeber daraus macht, weiß ich nicht, das ist arbeitsrechtlich zu klären.

Hallo,
die Fahrt des Arbeitnehmers zur Arbeitsstaette wird normal bei der Steuer geltend gemacht, und nicht vom Arbeitgeber bezahlt. Gehen wir davon (in diesem Fall) aus, sind nur zusaetzliche Wege Dienstfahrten, die mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden koennen. Und die Dienstfahrten eben nicht bei der Arbeitnehmer-Steuer.
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Weiterhin duerfte beim Arbeitgeber eine vorgegebene Regelung existieren, an die man sich halten sollte unabhaengig externer Meinungen. Fuer wenige Euros Fahrtkosten die Karriere als Querulant zu belasten kostet langfristig zu viel Geld.
Gruss Helmut