Hallo,
ich hab hier einen dicken Wälzer bezüglich Wohneigentum von A-Z.
Hier steht bei einem Punkt (OLG Hamm PuR 1995, 559f). PuR soll eine Zeitschrift Praxis und Recht sein. Das sagt das Stichwortverzeichnis.
Wie kommt man an den genauen Wortlaut des Urteils? Auf der Internetseite des OLG Hamm finde ich nix. Aber irgendwoher müssen die das doch haben?
Die Richtigkeit muß ja gegeben sein.
Entweder suchst du nach der Zeitschrift oder du recherchierst in einer juristischen Datenbank, nämlich Juris oder Beck online. Versuch es mal ein einer größere Gerichtsbibliothek oder in einer Universität.
Da die Justiz öffentlich ist, haben Gerichte die Verpflichtung, ihre Rechtsprechung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die meisten Gerichte publizieren mittlerweile alle ihre Urteile kostenlos im Internet. Geh doch mal auf die Internetseite des Gerichtes und versuche anhand der erweiterten Suche, das Urteil zu finden.
So ist es, darum freue ich mich, auch dazu lernen zu dürfen.
Wo steht denn das?
Für die Schweiz: in der Verfassung. Den Artikel und den Absatz
erspare ich dir.
Und im deutschen Recht? Hier interessiert mich die Norm durchaus.
PS: Hast du dir eigentlich vorgenommen, jeweils das gesamte
Brett nach Fehlern und unpräzisen Aussagen zu durchsuchen…?
Ich möchte es einfach nur wissen. Wenn ich der Meinung wäre, es gäbe diese Pflicht nicht, und wenn ich mir da halbwegs sicher wäre, würde ich das auch so sagen. Wenn aber jemand behauptet, es gäbe diese Pflicht, erkundige ich mich eben, weil es mich interessiert.
Und im deutschen Recht? Hier interessiert mich die Norm
durchaus.
Da werde ich mich mal schlau machen. Ich bin aber momentan in einer Prüfungssession und habe nicht die Zeit dazu. Werde mich später melden.
Ich möchte es einfach nur wissen.
Naja, ich finde Interesse sehr gut, aber deine vielen Postings geben einem zu verstehen, dass keine Antwort an dir vorbei kommt, ohne unter die Lupe genommen zu werden. Ist natürlich etwas übertrieben, aber du postest viel - und nicht nur auf direkte Fragen, sondern auch auf Antworten zu Fragen („ich glaube du verwechselst Zivil- und Strafrecht“, etc.). Das kann, wenn es zu häufig vorkommt, etwas unangenehm sein, weil es belehrend klingt.
Das verstehe ich jetzt wieder nicht. Wenn du so eine Behauptung aufstellst, musst du es doch wissen. Aus § 169 GVG jedenfalls ergibt es sich m.E. nicht, dass Gerichte Urteilsdatenbanken führen müssen.
Ich bin aber momentan in
einer Prüfungssession
Dann dafür schon mal viel Erfolg!
aber deine vielen Postings
geben einem zu verstehen, dass keine Antwort an dir vorbei
kommt, ohne unter die Lupe genommen zu werden.
Das wäre gut, denn ich bin ja Mod in diesem Brett. Aber alles lese ich dann doch nicht, nein.
Ist natürlich
etwas übertrieben, aber du postest viel - und nicht nur auf
direkte Fragen, sondern auch auf Antworten zu Fragen („ich
glaube du verwechselst Zivil- und Strafrecht“, etc.). Das
kann, wenn es zu häufig vorkommt, etwas unangenehm sein, weil
es belehrend klingt.
Zeig mir (bitte per E-Mail), wo es belehrend klingt, sag mir vor allem auch, wie man es besser hätte formulieren können, also ohne belehrend zu klingen, und ich werde versuchen, es künftig besser zu machen. Falsche Antworten sehenden Auges stehen lassen, das werde ich aber auch weiterhin nicht tun. Falsche Antworten laufen dem Zweck dieses Forums zuwider und sind im Rechtsforum mitunter sogar ziemlich gefährlich.
Duuuuu! Da habe ich wohl in meinem jugendlichen Eifer einige Dinge durcheinander gebracht. Wenn also Levay freigesprochen werden muss, dann shame on youuu! Nicht böse gemeint, ok? Ich halt ab jetzt auch schön die Klappe.
Du hast Recht. Es gibt in der Schweiz kein so tolles Forum wie das hier, wo sich unschuldige Studenten in rechtliche Angelegenheiten einmischen können, deshalb… Es ist mir schon klar, dass Deutschland nicht die Schweiz ist, ich habe in meiner bisherigen juristischen „Karriere“ halt festgestellt, dass Westeuropa eigentlich ziemlich ähnlich funktioniert, wenn man sich nicht an die Texte klammert, sondern auch die Rechtsprechung in Betracht zieht. Aber wie gesagt, ich halte ab jetzt meine Klappe!
Das wäre gut, denn ich bin ja Mod in diesem Brett. Aber alles
lese ich dann doch nicht, nein.
Ja, auch blöd von mir. Den Reflex, nach den Mods zu schauen, habe ich mir irgendwie noch nicht angeeignet. Zudem liegt eh eine Verwechslung vor. Der eigentliche Verdächtige war so nett, sich zu stellen. Ich nehme alles zurück von wegen belehrend. Sorry. Ich bin etwas durcheinander, im Prüfungsstress und vielleicht auch sonst nicht sehr konzentriert, daher die Verwechslung.
Ich bin sowieso hart im nehmen und verstehe auch Spaß. Muss ich ja auch, wenn ich als Nichtexperte mal wieder zu weit aus dem Fenster hänge und (hoffentlich) korrigiert werde.
Ich halt ab jetzt auch schön die Klappe.
Bitte nicht! Du weißt mit Sicherheit mehr als die meisten anderen hier, die Antworten geben. Mich ausdrücklich eingeschlossen.
Gruß
loderunner
Dann bin ich beruhigt … leider beschränkt sich mein Wissen bislang auf die Schweizer Rechtsordnung. Vieles ist zwar ähnlich in Deutschland, aber ich sollte doch etwas vorsichtiger sein mit meinen Behauptungen, bzw. klar sagen, wenn sie sich auf die Schweiz beziehen. Hier gibt es leider kein so tolles Forum, sehr schade.