Hallo,
wie können wir die geplante Aufhebung des Nachtarbeitsverbots in dem direkt angrenzenden Gewerbegebiet verhindern ?
1995 wurde nahe unserem Ort ein Gewerbegebiet mit Nachtarbeitsverbot ausgewiesen. Das Hausgrundstück meiner Eltern wurde zur Hälfte mit überplant. 1996 wurden mir für einen Wohnhausneubau ca. 350m² Baugrundstück und ca. 3000m² Landwirtschaftliche Fläche als Hausgarten von meinen Eltern überlassen. Da die Gemeinde die Gewerbeflächen nicht an den Mann bringt, soll das Nachtarbeitsverbot jetzt aufgehoben werden. Das Nachtarbeitsverbot auf dem Grundstück, das in unserem Besitz ist, soll laut Gemeinde bestehen bleiben. Die Gemeinde bot an, einen Lärmschutzwall zu errichten. Dafür sollen wir aber einen Grundstücksstreifen an die Gemeinde verkaufen. Jedoch zu einem nicht akzeptablen Preis. Nun droht die Gemeinde, den Lärmschutzwall entfallen zu lassen, da dies nur ein Entgegenkommen der Gemeinde sei. Demnächst wird wieder eine Änderung des Bebauungsplanes ausgelegt. Dann wahrscheinlich ohne Wall und mit Belassung des Nachtarbeitsverbots auf unserem Grundstück. Welches Mitspracherecht
haben wir zum einen als unmittelbare Anlieger und zum anderen als Miteigentümer der Gewerbeflächen ? Wir wollen diese auf keinen Fall für gewerbliche Nutzung veräußern. Wir sind ohne Lärmschutzwall gegen die Aufhebung des Nachtarbeitverbotes. In den notariellen Urkunden bei der Überschreibung des Grundstücks durch die Eltern ist übrigens nichts erwähnt, daß ein Teil des Grundstücks als Gewerbegebiet überplant ist.
Vielen Dank im Vorraus für die sicherlich nicht ganz einfache Beantwortung.
Hallo Harald,
Leider kenne ich mich hier zuwenig aus um dir hierbei eine konkrete vernünftige Antwort geben zu können. Aber nach meinem Verständnis grenzt das schon an Behördliche Erpressung was eure Gemeinde hier vor hat.
Gruss K
Hallo Harald,
da ich deinen Vornamen habe gehe ich mal davon aus, dass ich der Einfachhalthalber „Du sagen“ darf.
Also vorweg, das ist ein sehr kompliziertes Rechtsthema.
Und, um wenigstens in Etwa dazu etwas aus zusagen müsste ich genauere Daten haben.
Wie so vieles (in Deutschland) ist auch dieser Rechtsbereich in mehreren Kompetenzbereichen aufgegliedert.
Welches bedeutet, dass u.a Bundes-/Länder-/und Kommunenrecht im Spiel sind.
Alsgleich auch noch festzustellen ist, um welches GewGeb es sich handelt/handeln wird (Flugplatz,klein/gross; Industrie, Handwerk, …).
Wichtig ist die Information wo genau das Gebiet liegt (Bundesland,Kreis,Ortschaft,…), gehört das GewGeb der selben Ortschaft wie dein Grundstück? Ungefaehre Grösse des (geplanten) GewGeb. Das sind nur einige Faktoren, welche eine Antwort mit ungefähr nutzbaren Antworten (Ungefähr nutzbar = nicht verbindlich, aber besten Wissens!) dienen zu können.
Es liegt nun an dir, ob und in wie weit Du diese Angaben machen kannst/willst, damit ich genauer Antworten kann.
Wie immer auch - wünsch dir viel Erfolg!
sorry, dass ich jetzt erst antworte und vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung. Demnächst wird eine öffentliche Gemeinderatsitzung stattfinden, in der unser Problem behandelt wird und höchstwarscheinlich eine neue Änderung des Bebauungsplans beschlossen wird. Diese muß dann wieder öffentlich ausgelegt werden und wir können erneut unsere Bedenken anbringen. Bis dahin möchte ich aber noch keine genaueren Details öffentlich dazu einstellen.
Nach der Sitzung würde ich gerne nochmal um Rat bitten.
schönen Sonntag noch,
Gruß Harald
PS : Danke auch allen anderen, für Ihre Antwort zu meiner Frage
ANTWORT:>
Hallo Harald,
dass klingt schon mal gut, wenn nun nochmal alles neu beginnt. Das schafft Zeit-Platz zum gruendlichen Ueberlegen, welches notwendig ist um die richtige Strategie zu planen.
Das Du nun erstmal mit oeffentl. Fragen abwarten moechtes ist ebenso klug und damit, fuer mich, absolut verstaendlich!
Wann immer Du meinst wieder Fragen fuer die Oeffentlichkeit zu haben, dann stehe ich gerne zur Verfuegung.
Alles Gute und viel Erfolg Mark
tut mir leid, habe deine Anfrage erst jetzt gesehen.
In dem von dir angefragten Thema kann ich dir allerdings auch nicht weiterhelfen.
Ich hoffe, deine Frage wurde inzwischen zu deiner Zufriedenheit beantwortet.
sorry ich bin spät! Erst kauft und verplant man das Haus Ihrer Eltern dafür gibt es 350m² Baugrundstück und ca. 3000m²
Landwirtschaftliche Fläche. Da der Plan ein Flopp ist soll jetzt noch mehr Land eingenommen werden und den um einen Lärmschutzwall zu bekommen will man Ihr Land unter dem üblichen Wert kaufen.
Bin ja kein Profi aber möglicherweise läuft das Gewerbegebiet ja nicht wegen der zu hohen Preise. Sieht nach nem Schnäppchenjäger aus und was ist wenn das Gewerbegebiet dann noch immer nicht an den Mann gebracht wird? 1. würde ich mal da nachfragen wer da entschieden hat das das Grundstück schon als Gewerbegebiet verplant ist. So etwas muß im Vertrag bzw bei der Überschreibung ja auch festgehalten werden. Sie haben schon Mitspracherecht, aber recht haben recht kriegen ist ja so eine Sache! Habe einen link gefunden der interessantes dazu hat das mit der Planung ist ein langer Weg -normaler weise- http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
Viel Erfolg auch wenn`s nicht soo hilfreich ist