wenn Person P vom Amtsgericht A durch Richterin R aufgefordert wird, zu einer bestimmten Sache Stellung zu nehmen, und die Stellungnahme nicht durch einen Prozessbevollmächtigten erfolgt, wie ist dann die korrekte Anrede?
„Turmhohes Gericht“ ist wohl etwas aus der Mode, aber ein banales „Sehr geehrte Frau R“ gefällt mir auch so gar nicht.
Ach ja, es geht um die Abweisung einer Klage gegen P.
hallo,
bei privatpersonen sind die gerichte was die form betrifft ziemlich entspannt.
man kann schreiben:
sehr geehrter herr richtr (name)
sehr geehrte frau richterin (name)
wenn der schreibstil freundlich, bestimmt und sachbezogen ist,macht man da nichts falsch.
andererseits kann man auch die rechtsantragsstelle bemühen und ggf. nachfragen.
mein Vorschreiber hat Recht, ein höflicher und sachlicher(!) Ton ist gefragt.
Nicht mehr, nicht weniger.
In so einem schriftlichen Vorverfahren ist wichtig, alle falschen Behauptungen des Klägers aufzugreifen und zu widerlegen, idealerweise mit Beweis(-angebot) wie z.B. Foto, Zeugen(namen…).
Zu Glauben man wäre eh im Recht und könne sich die Detailarbeit sparen kann nach hinten los gehen!
Ich bin auch kein großer Fan davon, sich für jeden Kleinkram gleich einen Anwalt anzuheuern, aber mal so eine kurze Erstberatung (ggf. so eine 0900-Nummer mit Abrechnung nach Minuten) kann jedoch nicht schaden, um zu wissen ob man mit seiner Rechtseinschätzung richtig liegt.
In Wikipedia sind übrigens viele Rechtsthemen wie Klage, Beweis etc. recht verständlich beschrieben.