angenommen es existiert ein Urteil/Vergleich, aus dem der Kläger seiner Meinung nach noch Geld erhalten muss.
Zum Beispiel wurden in einem Arbeitsgerichsverfahren 900 € brutto Lohnnachzahlung verglichen, der Empfänger hat aber nur 350 € statt 600 € netto erhalten (Zahlen nicht korrekt).
Zudem wurde die Ausstellung eines Arbeitzeugnisses vereinbart.
Dies ist ebenfalls noch nicht erhalten worden.
Der vertretende Anwalt existiert nicht mehr und Rechtschutzversicherung ist nicht vorhanden.
Was muss man tun um sein restliches Geld zu erhalten?
Praktischer Weg, bitte!
man kann selber einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Dazu den Titel (= Urteil) ggf. mit Forderungsaufstellung ( beanspruchter Betrag zuzüglich ggf. Kosten und, abzüglich erhaltene Zahlungen ergibt Forderungsbetrag, der vollstreckt werden soll) und einem Anschreiben mit der Bitte um Vollstreckung aus dem Titel an das zuständige Amtsgericht schicken. Es ist das Amtsgericht zuständig, in deren Bezirk der Schuldner ansässig ist. Das Amtsgericht leitet den Antrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter. Es kann sinnvoll sein, mit dem Antrag auf Zwangsvollstreckung gleich für den Fall einer erfolglosen Pfändung den Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu stellen.
Möchte man nicht vollstrecken, sondern hat vielleicht Kenntnis von einer Bankverbindung, kann man auch das Konto pfänden lassen. Das aber tut man durch die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zu beachten: Jeder Antrag und dessen Durchführung kostet Geld.
Und man weiß nicht, was dabei herauskommt. Insofern ist es oft vorteilhaft, man hat nähere Kenntnisse, um die richtige Entscheidung zu treffen.