Wie gewerbliche Räume im Eigenheim absetzten?

Hallo,
bräuchte Eure Hilfe bei folgendem Problem:

Nächste Woche unterzeichnen wir einen Kaufvertrag für ein Haus in dem wir wohnen werden und gleichzeitig Büro, Labor und Lagerräume für unser Gewerbe nutzen möchten.
Da wir die gewerblichen Räume auch steuerl. optimal absetzten möchten stellt sich folgende Frage:

  • Hat der Kaufpreis der Immobilie Einfluß auf die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit von Büro- und Lagerräumen?
    Wenn ja, in welcher Höhe, bzw. nach welcher Formel wird gerechnet?

Bei einer Mietwohnung wären z.B. die qm der gewerblich genutzten Räume im Verhältnis zum Mietpreis absetzbar, wie verhält sich dies bei einem Eigenheim?

Etwas verzwickt, aber vielleicht wisst Ihr Rat?

Viele Grüße Ajaina

Hallo Ajaina,

zuerst meinen Glückwusch zum bevorstehenden Erwerb einer Immobilie. Die Anschaffung von Immoblieneigentum hat sich - nach meinen Erfahrungen - noch nie negativ ausgewirkt, wenn die Planung gestimmt hat. Und dies scheint ja bei Dir der Fall zu sein, denn Du machst Dir ja schon im Vorfeld Gedanken über die Auswirkungen.

Natürlich hat der Kaufpreis Auswirkungen auf künftige steuerliche Belange. Ich gehe davon aus, daß der Kaufpreis in EURO feststeht.

Daher folgende Darstellung auf der Basis fiktiv
€ 100.000,00:

Privatanteil: 60 %
Gewerbeanteil: 40 %

Für den Privatanteil kannst Du die Eigenheimzulage nutzen; näheres bitte im Internet nachlesen; im Zweifel mich anschreiben.

Der Gewerbeteil muß mit Dir einen Mietvertrag schließen und die Miete mit Nebenkosten effektiv über Konto bezahlen ( im Gewrbe Betriebsausgaben — aber auf die örtliche Angemessenheit achten ).

Diese Einnahmen mußt Du zwar versteuern, kannst aber alle Kosten des Hauses anteilig als Werbekosten gegenrechnen / absetzen:

  • Zinsaufwendungen
  • Strom - Gas - Wasser - Versicherungen - usw.
    schaue Dir die Anlage V der Steuererklärung des FA
    an
  • Abschreibungen

Ideal wäre es, wenn die Aufteilung bereits im Kaufvertrag festgelegt ist: Anteil Privatnutzung – Anteil gewerblicher Nutzung ( qm - Skizze ).

Aber Vorsicht: Späteren Änderungen zugunsten des gewerblichen Teiles müssen dem FA nachvollziehbar erklärt werden.

Aber Vorsicht: Gewerblicher Büroraum mit Küche, Sitzecke und evtl. sogar Schlafcouch kann bei Prüfung durch das FA zu Problemen führen und die gesamte Kostellation zum Einsturz führen.

Meine Frau und ich haben drei Geschwister, die je mindestens 250 km entfernt wohnen. Jedes Jahr die Diskussion mit dem FA, wie oft diese in meiner Ferienwohnung übernachtet haben und ich damit evtl. einen fiktiven Mietertrag gehabt habe.

Und wenn Du, Deine Familie oder Verwandte und Bekannte einmal Urlaub kostengünstig im schönen Thüringer Wald, dem grünen Herzen Deutschland, machen wollt, schaue auf mein Homepage unter www.haus-sabine-direkt.de .

Für weitere Informationen stehe ich natürlich auch direkt unter [email protected] zur Verfügung.

Alles Gute

Stefan Seidel

Hallo Stefan,

vielen herzlichen Dank für Deine schnelle und informative Antwort!
Da kann einem schon der Kopf rauchen, wenn man sich so gar nicht mit steuerlichen Sachen auskennt :smile:)
Lese mich jetzt erst mal ein.
Werd an Euch denken, sollten wir mal nach Thüringen kommen. Ich finde eh, daß man in Deutschland super Urlaub machen kann!

Schönes Wochenende und viele Grüße, Ajaina

Hallo Ajaina. Sry - leider nicht mein Fachgebiet, aber die Kollegen werden sicherlich Rat wisssen.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass das Grundstück Teil des Kaufvertrags ist. Dann muss zuerst aus der Kaufsumme der Grundstückskaufpreis herausgerechnet werden. Der restliche Kaufpreis, wird dann nach dem Verhältnis gewerblich genutzhte Fläche zur Gesamtfläche aufgeteilt und abgeschrieben (3%).
Bsp. Kaufpreis gesamtes Anwesen: 500 T€
abzgl. Grundstück: 100 T€

> Zwischensumme: 400 T€

davon werden 40 % berufl. genutzt

> 160 T€ Betriebsvermögen (Gebäude) und Abschreibungs-Bemessungsgrundlage
außerdem sind vom Boden 40.000 € Betriebsvermögen

Hallo Ajaina,

verhält sich genauso, das bedeutet anhand der Größe der gewerblich genutzten Fläche wird das Ganze errechnet.

Viele Grüße
benhed

Trotzdem vielen Dank für die Antwort, macht ja nicht jeder :smile:

Viele Grüße, Anja:Hallo Ajaina. Sry - leider nicht mein Fachgebiet, aber die

Kollegen werden sicherlich Rat wisssen.

Danke für die informative Antwort!
Viele Grüße, Anja

Merci für Deine Antwort!
Jetzt weiss ich ,wie ich`s angehen muß :smile:

LG Ajaina

Hallo Ajanina,

Der Kaufpreis hat normalerweise keinen Einfluss, nur bei Miete könnte der Vermieter die Rechnung mit Umsatzsteuer schreiben, sodaß man die Vorsteuer ziehen könnte. Bei einem Eigenheim ist die Absetzbarkeit genauso wie bei der Mietwohnung mit qm anzusetzen, nur daß hier nicht der Kaufpreis genommen wird, sondern die Abschreibungen nach § 7 Absatz 4 EStG. Am besten einen Steuerberater fragen.

Viele Grüße,
C.

Danke Dir für die Antwort!

Viele Grüße, Ajaina

Hallo,
sorry, bisher keine Zeit gehabt und jetzt wahrscheinlich zu spät.