Wie gibt man die EÜR an?

Hallo,

ich habe ein Klein-Winzgewerbe und bin nun bei meiner ersten EÜR.
Was ich ganz und gar nicht verstehe ist die EÜR vs. Geschäftsjahr. Mein Gewerbe ist im August angemeldet und damit eigentlich im August abzurechnen, wohingegen meine Steuererklärung an einem anderen Zeitpunkt fällig ist.
Daraus ergeben sich zwei Szenarien:

  1. Ich gebe die EÜR nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres in meine EÜR des Steuerbescheides an, in dessen Jahr mein Geschäftsjahr endet.
  2. Ich gebe meine Umsätze bis zum Jahresende an und das Geschäftsjahr wird ignoriert.

Dankbar für jeden Hinweis.

Grüße,
thenoname

Hi,
eine EÜR macht man i.d.Regel für ein Kalenderjahr. Am Anfang für ein’ Rumpfjahr’. Alles Andere ist zu umständlich, macht selten Sinn u. ist unnötig
Grüß JK

Guten Tag,
ich weiss es nicht. ich würde dies einem Steuerberater nachfragen.