Wie groß darf ein Gartenhaus sein?

Hallo in die WWw-Expertenrunde

Wie groß darf ein Gartenhäuschen sein und ab wann brauche ich eine Baugenehmigung?
In meinem Garten befindet sich ein Geräteschuppen, den ich gern als kleines Garten-Häuschen umbauen würde? nicht zum täglichen wohnen, aber zum wohlfühlen groß genug.
Muß ich da etwas beachten?

Vielen Dank für die Antwort

Hallo,

m.W. ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher wäre es gut zu wissen, in welchem BL Du bauen möchtest.

In NRW ist bis 30m³ unbauter Raum (mit einigen Ausnahmen) genehmigungsfrei.
(vgl. http://www.maerkischer-kreis.de/bauen_planen_wohnen/…)

Gruß
Andreas

02 07 2011

guten morgen erstmal.
die frage nach der grösse des gartenhäuschens ist so nicht zu beantworten. jedes bundesland hat seine eigenen vorschriften. die wichtigste grundlage zur beantwortung dieser frage ist der gültige bebauungsplan für ihr grundstück. normalerweise erhalten sie beim kauf eines grundstückes gleichzeitig von der gemeinde die wichtigen auszüge aus dem bebauungsplan mit. wenn nicht, dann erkundigen sie sich bei ihrer gemeindeverwaltung ob es einen gültigen bebauungsplan für ihr grundstück gibt; die gemeinde ist auf jeden fall zur auskunft verpflichtet.im bebauungsplan stehen in den textlichen festsetzungen aussagen zur zulässigkeit von nebenanlagen(gartenhaus ist eine nebenanlage). darüberhinaus informiert sie auch die gemeinde über die jeweils in ihrem bundesland geltenden vorschriften.
vorsichtig sollten sie allerdings sein, wenn sie einen bestehenden geräteschuppen umbauen wollen und erstmal bei der gemeinde nur nach der zulässigkeit eines gartenhauses und dessen größe fragen.

mfg

groß-aurbacher

Hallo Gartenfreund
Nach der Kleingartensatzung darf die Grundfläche nicht 36 m2 übersteigen, alles andere ist Genehmigungspflichtig.So war es zumindest bei mir.
Mfg.
Steffen