Hallo,
nicht unbedingt, es kommt drauf an was du transportieren willst.
wenn es ein Wohnanhänger ist und die tatsächliche Stützlast nicht die maximale überschreitet, dann ist es in Ordnung. Der tatsächliche Wert der Stützlast hängt von der Lastverteilung auf dem Anhänger ab, du musst also beim Beladen drauf achten.
Tatsächliche Stützlast kann man mit einer Personenwage und Kantholz messen. Anhänger waagrecht stellen, Kantholz auf die Personenwage stellen und den Kugelkopf vom Anhänger auf das Kantholz legen. Der dabei gemessene Gewicht ist die tatsächliche Stützlast.
unten stehende Erklährung stamm nicht von mir.
Stützlast (§ 44 Abs. 3 StVZO)
Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen. Weder die für die Anhängekupplung und die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene zulässige Stützlast dürfen überschritten werden. Auf die danach zu beachtenden Stützlasten muss an gut sichtbarer Stelle hingewiesen werden, und zwar durch ein Schild am ziehenden Fahrzeug auf die dort höchstzulässige Stützlast sowie durch ein Schild vorn am Anhänger auf die Mindeststützlast und auf die höchstzulässige Stützlast.
Soweit der Gesetzestext, in der Praxis bedeutet dies, dass es zwei Werte gibt. Den Wert, den der Hersteller des Zugwagens vorgibt und denjenigen, den der Hersteller des Anhängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist.
Bedenken Sie weiterhin, dass die Stützlast ihren Zugwagen belastet. Im angekuppelten Zustand darf dadurch nicht das zGG des Zugwagens oder die zulässige hintere Achslast überschritten werden.