Wie groß kan ich mir eine Wohnung leisten / bei Tr

Hallo Leute ,
ich wollte euch ehrlich fragen , wie viel qm Wohnung kann ich mir nehmen. Bin seit 5 Monaten in Trennung, habe zwei Kinder 3/ 1 Jahre ! Habe momentan eine Unterkunft bei Eltern ! Aber das geht nicht auf lange Zeit. Da zu habe ich schulden aus der Ehe wo ich ganz alleine Tilge, ich will meine Kindern nicht den Weg schwer machen. Deshalb Tilge ich alles pünktlich ab. Meine Ex war erst ausgezogen, nach drei Monaten wollte Sie plötzlich wider zurück. Dann der Shock für mich . ich soll RAUS ! ! ! ! !
OK !! Ich bin ausgezogen, weil ich nicht sehen konnte das meine Kinder zu sehen wie sich ELTERN streiten. Ich wollte nicht eine Minute schauen das meine Kinder drunter leiden. Ich versuche meine Kids zu sehen aber habe sehr schwer Zeit mit meine Ex. Sie versucht ständig Zoff zu machen. Ich weiß nicht was ich tuchen soll. Aber ich brauche wirklich meine eigene Wohnung um innere RUHE zu finden. Ich will mit meine Kinder bei mir haben!
Leuten vielleicht habt ihr auch gleiche Erfahrung und könnte ihr mir Tipps geben.
Meine Frage ist ??? Wie viel ( qm Wohnung ) kann ich mir leisten so das ich vom Gericht kein Ärger bekomme, weil ich sonst nicht unterhalt nachkommen könnte. Ich habe keine Lust mir 1 Zimmer Wohnung wen ich meine Kinder am Wachende habe. Ich denke an zwei Zimmer max. 55qm Fläche!

Für eure Antworten bin ich euch sehr Dankbar , ich will nicht um sonst etwas angehen und gleich alles weiter verlieren .

Danke.
Gruß / robi77

Hallo Robi,

als erstes müsste ich wissen wie hoch Ihr Netto-Verdiennst ist und wie viel Sie an Schulden monatlich ab bezahlen.
Woher kommen diese Schulden? Haben Sie diese erst jetzt alleine gemacht, oder in der Ehezeit?
Ihnen und auch Ihren Kindern ist nicht geholfen wenn Sie was bezahlen, was SIe gar nicht müssen.
Schreiben Sie mir welche Summe Sie an Schulden insgesammt haben und wie hoch die Rate ist.
Indem Sie Ihre Frau helfen, helfen SIe nicht den Kindern!

Gruss
Agnes

Hallo Agnes,

ich verdiene monatlich ca 2300€ netto St. Klasse 3NOCH! bis Dezember. Ab Januar St. klasse 1

BANK 1 / 760€ Mon. ( 25000 ca…€ )
BANK 2 / 230€ Mon. ( 5000 Mon ca…)
BANK 3 / 130 € Mon. ( 1200€ )
Monatlich 1120€ Ohne Telefon. R-S ver. HP-Ver. Auto Ver. KFZ STEUER! Kleidung. Verein Kosten !
Da zu kommt Dispo Limit mit 4000- ! Was meine Ex nichts davon wiesen will, Sie hat sich ein neues Konto gemacht. Ich stehe mit den Alten Konto als Gemeinschaft Konto allein da. Ich komme für alles AUF. Freiwillig !!! Zu liebe den Kinder ! Ich will nicht das sie in Problemen leben.

Ich war vor 5 Jahren Selbständig! Da kommen die ganzen Summen zusammen. Ich bin mit allem in 2-3 Jahren Fertig. Ich fahr täglich 85 km zu Arbeit ! Benzin kosten monatlich über 300€ ! Ich bezahle momentan meine Eltern 300€ für alles ! Das ich hier wohnen darf, und zu teil Essen kann.
Alle schulden Ist in der EHE zeit genommen worden. Das größte teil vor Kinder Geburt! Meine Ex hat kein Schulden vertrag mit unterschrieben. Sie wollte es nicht mit drin sein, und ich stehe jetzt alleine mit allem. Ich hatte vor 2,5 Jahren auch ein schweren Unfall . das Auto war 14000 eur. Wert. Ist aber alles in den Schulden drin.

Danke

Gruß
Robi

Lieber Robi
Ich versuche dir etwas zu helfen dazu bräuchte ich aber mehr Informationen. Ich müsste wissen wieviel du Verdienst um dir zu sagen wie teuer die Wohnung sein darf. Die Grösse ist meist nicht das entscheidenste sondern die Kosten der Miete. Falls du nicht arbeitest und vom Amt Geld bekommst musst du dich nach dem Amt richten wie gross und wie teuer die Wohnung sein darf. Die Informationen bekommst du beim Arbeitsamt da es unterschiedlich ausfallen kann in welcher Region du wohnst.
Wieviel Unterhalt du zahlen musst hängt auch davon ab wieviel du verdienst. Verdienst du nicht viel wird dir der geringste Betrag an Unterhalt angerechnet. Kinder bis 6 Jahre wären dies 133 Euro pro Kind. Dies hängt aber auch ab wo du wohnst. Wenn du mehr Informationen geben könntest über deine Finanzielle Situation,kann ich dir auch weiter helfen. Ich müsste wissen wieviel du Verdienst, wieviel Ausgaben du Monatlich hast um die Schulden zu bezahlen und welche Augaben du noch hast wie Auto, Versicherung und alles was du zahlst.
Willst du mit deinen Kindern zusammen leben oder leben die weiterhin bei der Mutter? Du hast übrigens das Recht die Kinder zu sehen, willigt die Mutter es nicht ein oder hält sich nicht an die Zeiten dann kannst du dich an das Jugendamt melden die dies für dich Regeln werden.
Wieviel Ausgaben hast du monatlich und wieviel Einnahmen? Wenn du mir mehr Informationen gibst dann helfe ich dir gerne weiter.
Liebe Grüsse
Feivel

Hallo Feivel,

ich verdiene monatlich ca 2300€ netto St. Klasse 3NOCH! bis Dezember. Ab Januar St. klasse 1

BANK 1 / 760€ Mon. ( 25000 ca…€ )
BANK 2 / 230€ Mon. ( 5000 Mon ca…)
BANK 3 / 130 € Mon. ( 1200€ )
Monatlich 1120€ Ohne Telefon. R-S ver. HP-Ver. Auto Ver. KFZ STEUER! Kleidung. Verein Kosten !
Da zu kommt Dispo Limit mit 4000- ! Was meine Ex nichts davon wiesen will, Sie hat sich ein neues Konto gemacht. Ich stehe mit den Alten Konto als Gemeinschaft Konto allein da. Ich komme für alles AUF. Freiwillig !!! Zu liebe den Kinder ! Ich will nicht das sie in Problemen leben.

Ich war vor 5 Jahren Selbständig! Da kommen die ganzen Summen zusammen. Ich bin mit allem in 2-3 Jahren Fertig. Ich fahr täglich 85 km zu Arbeit ! Benzin kosten monatlich über 300€ ! Ich bezahle momentan meine Eltern 300€ für alles ! Das ich hier wohnen darf, und zu teil Essen kann.
Alle schulden Ist in der EHE zeit genommen worden. Das größte teil vor Kinder Geburt! Meine Ex hat kein Schulden vertrag mit unterschrieben. Sie wollte es nicht mit drin sein, und ich stehe jetzt alleine mit allem. Ich hatte vor 2,5 Jahren auch ein schweren Unfall . das Auto war 14000 eur. Wert. Ist aber alles in den Schulden drin.
Ich versuche meine Kinder zu sehen aber es Kommt immer wider zu Rederei, Und fängt streit an.Meine Ex droht mir das ich die Kinder nicht sehen werde. Ich versuche mich ruhuig zu verhalten, Ein am einen Samstag wollte ich mit meinen Sohn zu meine Eltern fahren, und meine Ex hat es verweigert. Sie wollte nicht das ich mein Sohn mitnehme. Meine Ex hat gedacht Sie würde mit mir zusammen spazieren gehen und beide Kinder. Ich wollte das nicht. Ich will nix unternehmen mehr mit meine Ex
Ich war Total fertig mit den Nerven. Ich ging zu POLIZEI! Die polizei hat mich gefragt ob wir beide die Sorgerecht haben, ich sagt ja. Sie wollten mein Sohn hollen, aber ich wollte nicht das Polizei zu mien Ex kommt um mein Sohn zu hollen, auch wegen Nachbar, Ich wollte den Kindern das nicht an tuhn. Tja das mache ich zu zeit durch. Gestern Sagte Sie mir ! Ich soll ja nicht versuchen ohne anmeldung zu kommen, es kann sein sie ist nicht aleine. Oje meine Kinder !!!
Ich komme aus stuttgart !!!

Gruß
Robi

Danke

Gruß
Robi


so, Sie müssen pro Kind 273 Euro im Monat zahlen, ab 6 Jahren erhöht sich der Unterhalt. Also zur Zeit 546 Euro.
Die Schulden müssen Sie tatsächlich alleine bezahlen, da Ihre Frau nicht unterschrieben hat.
Wie viel Sie zahlen müssen ist für den Unterhalt völlig egal, der Unterhalt geht vor den Schulden. Man wird Ihnen die Antwort geben, Sie brauchen die Schulden ja nicht zu zahlen und so ist es laut Gesetz tatsächlich.Solange Sie die 546 Euro Unterhalt bezahlen ist das egal, andernfalls wird gepfändet.

Ich würde Ihnen raten mit den Schulden eine Schuldenberatungsstelle auf zu suchen. Diese setzen sich mit allen Gläubigern in Verbindung und können eine Rate aus machen, die dann besser zu zahlen ist.
ie können Ihren Kindern also nicht schaden, denn den Unterhalt müssen Sie zahlen. Die Schulden, da werden Sie alleine für zahlen müssen, aber mit Hilfe einer Schuldenberatungsstelle wird der Betrag sicherlich runter gesetzt.

Gruss
Agnes
Mit dem gemeinsamen Konto könnten Sie sie mit dran bekommen, wenn das Konto auf beide Namen steht und Sie nachweisen können, dass dieses schon am Tag der Trennung überzogen war.
Wie gross Ihre Wohnung sein wird ist Ihre eigene Sache, da Sie keine Hilfe bekommen würden, da Sie genug verdienen. Was Sie an Sprit und Versicherungen bezahlen wollen die nicht mal wissen, da die Sie kein Wohngeld, oder sowas in der Art bekommen würden. Da Sie die Wohnung selber bezahlen müssen, ist es egal wie hoch die Miete ist und wie gross diese sein wird. Sie müssen nur die

Hallo,

wie groß Deine Wohnung sein kann, hängt maßgeblich von Deinem Einkommen ab! Du solltest in der Lage sein, für Deine Kinder zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können. Deine Frau musst Du auch noch unterhalten? Zumindest ja in der Trennungszeit … Und eine zumutbare Halbtagstätigkeit begründen Gerichte unterschiedlich; meist jedoch wenn das Kind 6 - 8 Jahre ist.
Ansonsten sind die Angaben leider zu vage, als dass man bessere Auskünfte geben könnte. Ich hoffe, erst einmal ein wenig weitergeholfen zu haben.

LG

Hallo Robbi,
dir müssen ca. 950 € bleiben nach Abzug von z.B. Schuldentilgung aus der Ehe, Fahrtkosten u.ä.
Von diesem Geld mußt du Miete, Versicherungen, Nahrung, Kleidung usw. zahlen.
Wieviel du davon in Miete investieren kannst kommt eben darauf an was du verbrauchst.
Wie groß oder wie teuer die Wohnung sein darf schreibt dir kein Richter vor - du mußt sie wie gesagt von deinem Selbstbehalt finanzieren.
Wie groß die Wohnung sein kann hängt dann eben von euren ortsüblichen Mieten ab.

Grüße
Bröselchen

Ich denke 2 Zimmer solltest du haben. Deine Kalkulation stimmt

Lieber Robi
Also bei deinen Ausgaben an Schulden bleibt dir nicht viel übrig.Aus dem Grund kannst du nur eine günstige Wohnung nehmen. Du hast 1120 € An Schuldenraten zu zahlen, dann kommen noch sämtliche andere Kosten dazu da kannst du bis 500 € rechnen, dazu noch den Unterhalt für die Kinder 266 € für beide, damit hättest du grob gerechnet Ausgaben an 1886 €.Somit kannst du nur eine Wohnung nehmen die bis 200 € kostet . Du brauchst aber noch Geld für Lebensmittel sowie andere Kosten die auftauchen können mit den man nicht rechnet. Du könntest die Schuldenraten niedriger setzen und etwas länger abzahlen und hättest monatlich mehr zur Verfügung.
Eine Wohnung die bis 200 € kostet wird meist nur eine 1 oder 2 Zimmer Wohnung sein die sehr klein ist.
An deine Frau Unterhalt zu zahlen während des Trennungsjahr wirst du mit den Summen gar nicht zahlen können, sie könnte aber darauf bestehen. Das Gericht wird dich auffordern die Raten niedriger zu setzen, privat Insolvenz zu gehen oder einen 2 Nebenjob anzunehmen um das alles überhaupt zahlen zu können.
Dann zu deiner Frau und den Kindern. Sie kann dir nicht verbieten die Kinder zu sehen. Wie gesagt du kannst beim Jugendamt ein Besuchsrecht anfordern und daran muss sich deine ExFrau auch halten.
An die Besuchszeiten solltest du dich dann auch halten. Die Kinder holen wann du willst das geht nicht, deine Frau hat da schon recht das du es vorher ankündigen solltest. Ihr solltet auch ausmachen wann du die Kinder kriegen kannst. Wenn du mit deiner Frau nicht reden kannst dann mach das mit dem Jugendamt aus , dafür sind die da und dann brauchst du auch keine Polizei einzuschalten.
Bis du die Schulden abgezahlst hast bei deinen jetzigen Raten, kannst du nur eine kleine Wohnung bis 200 € nehmen. Dannach kannst du eine grössere Wohnung nehmen. Falls du unbedingt jetzt eine grössere Wohnung haben willst dann musst du mit den Banken reden und die Raten niedriger setzen die für dich dann auch zahlbar wären.
Ich hoffe das ich dir weiter helfen konnte. Wenn du noch Fragen hast , kannst du sie gerne stellen.
Liebe Grüsse
Feivel

Hallo, ich denke das da ein Anwalt eingeschaltet werden sollte!
Viele glück

Hallo Robi77,

beim Thema Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner gibt es den sogenannten Selbstbehalt (Eigenbedarf).
Dieser liegt bei erwerbstätigen derzeit bei 890€.
In diesem Selbsthalt ist eine Warmmiete von 360 € inbegriffen. D.h. Du bekommt auf Deine Unterhaltspflicht 360 € Mietkosten angerechnet.
Je nach dem wie hoch der Mietspiegel an deinem Wohnort ist, kannst Du dann ausrechnen wie groß Deine neue Wohnung sein kann.
Für genauere Informationen würde ich Dir raten einen Anwalt für Familienrecht zu fragen. Das hat sich bei mir sehr gelohnt. Du musst die Kosten für den Anwalt selbst tragen, da die Rechtschutzversicherung (falls Du eine hast) keine Unterhaltsstreitigkeiten abdeckt.
Aber falls Deine EX Frau einen Anwalt hat, dann wird er zu Gunsten seiner Mandantin arbeiten und Dir nicht objektiv erklären wo Deine Vorteile liegen und was alles zur Unterhaltsberechnung abzugsfähig ist.
Auf Dauer kann sich die Investition in einen eigenen Anwalt sehr lohnen und die Kosten hast Du dann schnell wieder drin.

Alles Gute.

Gruß Manuel

Hallo Leute ,
ich wollte euch ehrlich fragen , wie viel qm Wohnung kann ich
mir nehmen. Bin seit 5 Monaten in Trennung, habe zwei Kinder
3/ 1 Jahre ! Habe momentan eine Unterkunft bei Eltern ! Aber
das geht nicht auf lange Zeit. Da zu habe ich schulden aus der
Ehe wo ich ganz alleine Tilge, ich will meine Kindern nicht
den Weg schwer machen. Deshalb Tilge ich alles pünktlich ab.
Meine Ex war erst ausgezogen, nach drei Monaten wollte Sie
plötzlich wider zurück. Dann der Shock für mich . ich soll
RAUS ! ! ! ! !
OK !! Ich bin ausgezogen, weil ich nicht sehen konnte das
meine Kinder zu sehen wie sich ELTERN streiten. Ich wollte
nicht eine Minute schauen das meine Kinder drunter leiden. Ich
versuche meine Kids zu sehen aber habe sehr schwer Zeit mit
meine Ex. Sie versucht ständig Zoff zu machen. Ich weiß nicht
was ich tuchen soll. Aber ich brauche wirklich meine eigene
Wohnung um innere RUHE zu finden. Ich will mit meine Kinder
bei mir haben!
Leuten vielleicht habt ihr auch gleiche Erfahrung und könnte
ihr mir Tipps geben.
Meine Frage ist ??? Wie viel ( qm Wohnung ) kann ich mir
leisten so das ich vom Gericht kein Ärger bekomme, weil ich
sonst nicht unterhalt nachkommen könnte. Ich habe keine Lust
mir 1 Zimmer Wohnung wen ich meine Kinder am Wachende habe.
Ich denke an zwei Zimmer max. 55qm Fläche!

Wenn deine Kinder zu dir ziehen 75qm .Deine 55qm kannst du ohne Probleme nehmen,da wenn deine kinder das Wochenende kommen ein eigenes Zimmer brauchen.

Hallo robi,
deine Frage ist etwas seltsam. Kein Mensch kennt deine Einkommensverhältnisse besser als du selbst. Was dir am Monatsende übrig bleibt muss demnach für eine Wohnungsmiete reichen. Ganz einfach.
Alles Gute

Hallo,

eine 1 bis 2 Zimmerwohnung mit 55qm ist voll kommen in Ortnung, sie darf nicht teuer sein wie die Ortsübliche Mietspiegel. Deine Frau hat das schon schlau gemacht, dass sie wieder eingezogen ist, denn du hättest sie nicht mehr rein lassen dürfen. Wenn ihr gemeinsame schulden aus der Ehe habt, muss auch sie dafür gerade stehen. Lass dir nicht alles gefallen, geh zum Anwalt, sonst zieht die dir das Fell über die Ohren.
LG zutom

Hallo,

im Selbstbehalt von 950 Euro (der Dir auf jeden Fall bleiben muss) ist ein Mietanteil von 360 Euro (für Warmmiete) eingerechnet.

Frage doch mal bei einem Väterverein nach, welche Wohnungsgröße die örtlichen Gerichte akzeptieren, bei zwei Kindern dieses Alters, wenn Übernachtungsumgänge stattfinden. Einen Väterverein findest Du vermutlich auf der HP www.vafk.de

Wenn nämlich die Kinder auch zur Übernachtung beim Papa sind, dann darf er meist eine größere Wohnung nehmen und sein Selbstbehalt wird dann nach oben angepasst. Dafür gibt es aber Deutschlandweit keine festen Regelungen.

Gruß

Hallo „robi77“,
laut LSG Niedersachsen-Bremen ist folgendes festgelegt worden. In der Regel gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
Gruß

Hallo

genau Daten gibt es nicht, das Zauberwort heisst angemessen. Bei 2 Kindern ist eine 3,5 Zimmer Wohnung mit 60 bis 75qm angemessen.

Gruss

hi
wenn du Hartz4 bekommst,steht dir alleine 45qm zu,mit kindern am WE,das weis ich nicht, davon kannst du aber kaum schulden und unterhalt zahlen,da braucht man schon mehr angaben

lisa

Sorry da kann ich leider nicht wirklich helfen aber ich denke schon das 55 qm angebracht sind