Hallo Strunz,
in der Regel muss der Schornsteinquerschnitt so groß sein, wie der Stutzenquerschnitt des Ofens. Die erforderliche Höhe des Schornsteins, ab Anschluss gemessen wird nach DIN EN 13384 berechnet, unter 3,00 m Höhe wird kein Schornstein ausfallen dürfen.
Wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung geplant ist, gibt es 2 Möglichkeiten:
Ein Ofen mit baurechtlicher Zulassung durch den DIBT. Da ist dann eine dichte Zuluftleitung zum Ofen erforderlich (Ausführung nach Zulassung) und ein Fensterkontaktschalter, der den Betrieb des Dunstabzugs nur bei mind. gekipptem Fenster zulässt und das war’s.
Oder ein Ofen ohne Zulassung. Hier wird ein (zugelassener) Differenzdruckwächter nötig. Er misst die Druckdifferenz z.B. zwischen Abgasanlage und Raum und schaltet bei einem gewissen Unterdruck die Wohnraumlüftung aus. Unterdruck kann bei Funktionsstörungen der Wohnraumlüftung entstehen. Auch hier ist ein Fensterkontaktschalter für den Dunstabzug zwingend.
Es gibt Öfen mit Zuluftstutzen, ohne Unterdruckprüfung und Zulassung des DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik im Berlin). Auch die brauchen den Differenzdruckwächter.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, eine Zuluftleitung auf klassische Art waagerecht über die Außenwand unter der Kellerdecke an die Feuerstätte heranzuführen, gibt es LAF-Schornsteine. Die Zuluft wird hier je nach Hersteller über den Ringspalt oder einen nebenliegenden Luftschacht angesaugt. Der Motor ist nur der Auftrieb der Rauchgase. Hier muss der Querschnitt des Schornsteins größer ausfallen, da er größere Wiederstände überwinden muss. Der notwendige Schornsteinquerschnitt sollte in jedem Fall vom Hersteller des Schornsteins berechnet werden. Wenn er weiß, welcher Ofen angeschlossen wird, liefert er auch eine Berechnung.
MfG.
Storteper