Wie groß sind die erbteile

Vater  verstorben ohne Testament,Erben sind Ehefrau und sein Kind aus erster Ehe,
Es gibt keinerlei Eheverträge der Eheleute . DieEhefrau hat der Tochter 1/4 vom Kontostand  des Todes vom Vater ausgezahlt und sie ein Schreiben unterschreiben lassen ,das sie nun keine Ansprüche an die Ehefrau mehr stellen wird. Nun hat sich aber herausgestellt ,das die Tochter  dem Vater gegenüber  ein Erbe ist und nicht nur das Pflichtteil zu steht  .Was kann man nun machen um sein Recht zu erhalten wie viel steht den beiden wirklich zu ,
Kann die Ehefrau  ein Viertel von der Tochter ihrer Erbmasse beanspruchen?

Die gesetzliche Erbfolge ergibt im vorliegenden Fall je die Hälfte des Nachlasses. Offenbar war sich die Tochter im Irrtum über ihr Recht. Sie könnte die Erklärung deswegen anfechten und den Rest verlangen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass zwischen den Beiden andere Gespräche abgelaufen sind, welche nun gegen den Irrtum stehen.

Die gesetzliche Erbfolge ergibt im vorliegenden Fall je die
Hälfte des Nachlasses.

Hi,
100 % agree.

Offenbar war sich die Tochter im Irrtum…

und zwar über die Höhe des Nachlasses. Wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand gelebt haben, vererbt der Vater „seine Hälfte“ des Vermögens zu je 50% an die überlebende Ehefrau und an die Tochter.
Ergibt für die Tochter 25 % (50% der Hälfte)
So oder ähnlich könnte es sein

Gruß Keki

Hallo,

nur mal als Gedankengang.

Es waren Eheleute mit gemeinsamen Konto. Der Kontostand angenommen 100€.
Dann gehören der Ehefrau bei Gütergemeinschaft 50€ und zu vererben sind ebenfalls 50€. Davon erbt die Tochter 25€ und die Mutter 25€.

Das wäre dann 1/4 vom Kontostand.

Gruß

Nostra

Hi, Frau und Kind erben je 1/2 vom Verstorbenen.
Wobei die ganz genaue Regelung so ist, dass sdie Ehefrau 1/4 + 1/4 = der Zugewinnausgleich wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.
Das Kind erbt also 1/2.
Das Kind sollte sich an einen Fachanwalt für Erbrecht wegen der geleisteten Verzichtserklärung wenden.
MfG ramses90

Ergibt für die Tochter 25 % (50% der Hälfte)
So oder ähnlich könnte es sein

So könnte es eben nicht sein und auch nicht „ähnlich“ sein, weil das Erbrechtgesetz eben ein Gesetz ist und da genau geregelt ist wie was zu erfolgen hat.
Deshalb sollte man sich, wenn manb absolut keine Ahnung davon hat, mit derartigen Aussagen zurück halten!
ramses90

Gruß Keki

weil das Erbrechtgesetz eben ein Gesetz ist und da genau
geregelt ist wie was zu erfolgen hat.

Stimmt auffallend.

Deshalb sollte man sich, wenn manb absolut keine Ahnung davon
hat, mit derartigen Aussagen zurück halten!

Wie meinen?
Schau dir einfach mal das Zahlenbeispiel von Nostra an und finde den Fehler :wink:

Keki

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Hallo es sind zwar zwei verschiedene meinungen da ,aber trotz allem Hilfreich Danke Nappi18

Danke so habe ich es auch getan Mein Anwalt arbeitet schon an der Sache Danke Nappi18