Wie groß und teuer darf die wohnung sein damit das amt die kosten voll übernimmt

wir sind eine 5köpfige familie und wohnen auf 71qm wir haben ein angemessenes wohnungsangebot beim A-amt abgegeben das promt abgelehnt wurde wir könnten auch mit 3kindern auf 71qm leben uns stehen aber 105qm bei 760euro warm zu ich habe ein wiederspruch eingelegt und bekam als antwort da unser jüngster 4monate ist kann er ja bei uns im elternbett mitschlafen wenn wir keinen platz für ein babybett haben jetzt will uns das amt eine beamte rausschicken die unsere wohnung prüft ob sie wirklich zu klein ist!!!WAS KANN ICH NOCH TUN BITTE HELFT UNS!!! wie gesagt wir sind 5personen und leben auf 71qm 3personen stehen aber schon 75qm zu!!!

Guten Tag.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, könnten Sie zum Sozialgericht und sich eine einstweilige Verfügung holen, dass das Amt die neue Wohnung bezahlen bzw. zustimmen muß.

Guten Tag.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, könnten Sie zum
Sozialgericht und sich eine einstweilige Verfügung holen, dass
das Amt die neue Wohnung bezahlen bzw. zustimmen muß.

ich danke ihnen sehr für diesen rat werde heutge gleicfh alles in die wege leiten

Die Bezugsgrößen, wieviel Fläche und welcher Mietpreis einer mehrköpfigen Familie zustehen, sind regional verschieden. Eine Hilfe kann vielleicht dieser Link sein: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Es wird oft so praktiziert, dass einem Säugling noch keine 15 qm zugebilligt werden. Aber diese Situation hat sich nach einem Jahr dann auch geändert. Und einen 4-Personen-Haushalt stehen eben auch schon 90qm zu. Genau so muss aber auch auf den Mietpreis geschaut werden. Sind 760 € warm bei 4 Personen angemessen oder nicht? Dem Besuch der Beamten positiv entgegenstehen, denn die Fläche ist ja eindeutig zu klein. Die werden dann also genau das feststellen und dann kann man gemeinsam Druck ausüben, es sei denn die Zimmer wären kaum möbliert, da fragen sich die Kontrolleure dann natürlich wozu noch mehr Raum nötig sei.