Hallo zusammen,
meine geistig behinderte Schwester soll ambulant betreut wohnen, sagt das Sozialamt.
Meine Schwester hat noch keine Betreuung. Aktuell ist sie in einer Einrichtung, in einer Außenwohngruppe. Tolle Sache. Aber meine Schwester möchte lieber zurück zu Mama und Papa. Sie begreift nicht, dass Papa schwerkrank im Pflegeheim sitzt und bald sterben wird. Mama ist nervlich so am Ende, sie muss psychologisch betreut werden, dass sie nicht die Kraft hat, meinen Schwester wieder aufzunehmen. Nach einem Besuch bei den Eltern ist meine geistig behinderte Schwester immer granatenmäßig durch den Wind. Sie ist traurig und durcheinander. Alles dreht sich nur noch um Mama, Papa, „ich will heim“. Sie kann nicht mehr heim! Dem Amt ist das offensichtlich egal. Man denkt wirtschaftlich.
Ich soll jetzt eine Wohnung für meine Schwester suchen, das Amt entscheidet dann, ob und wieviel bezahlt wird. Da meine geistig behinderte Schwester mit einem mageren Lohn aus der Behindertenwerkstatt auskommen muss, braucht sie eine Wohnung, die voll vom Amt bezahlt wird. Zuzahlungen sind nicht möglich.
Wer kann mir sagen, wie groß und wie teuer die Wohnung für meine geistig behinderte Schwester sein darf.
Welche Möglichkeiten habe ich, dieses Vorhaben zu beeinflussen? Zum Wohle meiner Schwester!
Aus meiner Sicht ist eine Außenwohngruppe mit Teilbetreuung eine sehr gute Lösung für meine geistig behinderte Schwester.
Bin ich verpflichtet, eine Wohnung für meine Schwester zu suchen? Was passiert, wenn ich keine Wohnung suche, weil ich z. B. den aktuellen Wohnplatz gerne weiterhin behalten möchte.
Was wäre, wenn ich die ges. Betreuung übernehme?
Danke für die Info.