Wie groß und wie teuer darf eine Sozialwohnung sein

Hallo zusammen,

meine geistig behinderte Schwester soll ambulant betreut wohnen, sagt das Sozialamt.

Meine Schwester hat noch keine Betreuung. Aktuell ist sie in einer Einrichtung, in einer Außenwohngruppe. Tolle Sache. Aber meine Schwester möchte lieber zurück zu Mama und Papa. Sie begreift nicht, dass Papa schwerkrank im Pflegeheim sitzt und bald sterben wird. Mama ist nervlich so am Ende, sie muss psychologisch betreut werden, dass sie nicht die Kraft hat, meinen Schwester wieder aufzunehmen. Nach einem Besuch bei den Eltern ist meine geistig behinderte Schwester immer granatenmäßig durch den Wind. Sie ist traurig und durcheinander. Alles dreht sich nur noch um Mama, Papa, „ich will heim“. Sie kann nicht mehr heim! Dem Amt ist das offensichtlich egal. Man denkt wirtschaftlich.

Ich soll jetzt eine Wohnung für meine Schwester suchen, das Amt entscheidet dann, ob und wieviel bezahlt wird. Da meine geistig behinderte Schwester mit einem mageren Lohn aus der Behindertenwerkstatt auskommen muss, braucht sie eine Wohnung, die voll vom Amt bezahlt wird. Zuzahlungen sind nicht möglich.

Wer kann mir sagen, wie groß und wie teuer die Wohnung für meine geistig behinderte Schwester sein darf.

Welche Möglichkeiten habe ich, dieses Vorhaben zu beeinflussen? Zum Wohle meiner Schwester!
Aus meiner Sicht ist eine Außenwohngruppe mit Teilbetreuung eine sehr gute Lösung für meine geistig behinderte Schwester.

Bin ich verpflichtet, eine Wohnung für meine Schwester zu suchen? Was passiert, wenn ich keine Wohnung suche, weil ich z. B. den aktuellen Wohnplatz gerne weiterhin behalten möchte.

Was wäre, wenn ich die ges. Betreuung übernehme?

Danke für die Info.

50 Qm und das gilt nicht nur für NRW sondern bundesweit.

Miethöhe legt jede Stadt, Gemeinde etc. selbst fest:

Wenn das Amt nicht verlangt, dass sie da raus kommt, dann lass sie da drin.

Da wird´s dann sehr schwierig, wenn ihr das nicht zu vermitteln ist, dass sie nicht mehr zurück nach Hause kann. Versuchen sie mit Medikamenten eizunstellen, keinerleie Besuche mehr zu Hause?

Solange Du nicht die Betreuerin der Schwester bist, bist Du dazu nicht verpflichtet. Wenn Du allerdings die Betreuung übernimst/bewilligt bekommst, dann biste für alles zuständig. ramses90

Was spricht denn aus Sicht des Sozialamtes gegen den aktuellen Wohnplatz? Findet es die Miete zu teuer?

Danke.

Für das Sozialamt zählt der Wille meiner Schwester. Da sie noch keine Betreuung habt, gilt ihr Wort.
Es ist mega-schwer gewesen, einen Wohnplatz in der Außenwohnplatz zu bekommen.
Die Plätze sind begrenzt. Wir hatten unendlich viel Glück.

Klar, ambulante Wohnen ist wirtschaftlicher.

Aber wenn sie doch wieder bei den Eltern einziehen will, könnte da nicht auch der Wille der Eltern eine gewisse Rolle spielen?

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Aber der Wille deiner Schwester ist doch nicht, ambulant betreut zu wohnen, sondern bei den Eltern. Da dieser Wunsch nicht geht, wie von dir schon bereits beschrieben, kann das Sozialamt den Willen deiner Schwester sowieso nicht erfüllen. Wäre ich an deiner Stelle, würde ich eher versuchen, sie in dieser Außenwohngruppe zu behalten, zumal du sagst, dass das eine sehr gute Lösung für sie ist.

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Wie ist Deine Schwester in die Wohngruppe gekommen?
Wer hat das entschieden?

Beatrix

Der Vater ist im Pflegeheim, der kann sich selbst nicht mehr helfen. Der ist schwer krank und kennt uns nicht mehr richtig.

Die Mutter ist schwer krank, kann sich selbst nicht richtig helfen, braucht Unterstützung.

Zurück zu den Eltern geht nicht. Und wenn das ginge, müsste man trotzdem eine Zukunft für die geistig behinderte Schwester bauen. Eltern leben doch nicht ewig. Oder?

Das möchte ich, dafür setz ich mich voll ein. Schreibe einen Widerspruch, formuliere Bedenken, besorge ärztliche Gutachten, … Ich stell mich total quer, wenn es gegen den Außenwohnplatz geht.
Hab den Platz mühevoll besorgt, es war großes Glück dabei.
Hab den Platz reserviert indem ich in Vorleistung gegangen bin. Sonst wäre der Platz vielleicht anders vergeben worden. Ich hab meine Schwester dort einziehen lassen, ohne die schriftlichen Zustimmung des Sozialamt.

Wir waren in der Kurzzeitunterbringung. Die sollte auf Monatsende enden. Der Platz in der Außenwohnplatz war frei. Es gab keine andre Lösung meiner Meinung nach.

Das Amt möchte ABW in der Nähe der Eltern.

Geistig behinderte Menschen sind individuell und es ist nicht so leicht was passendes zu finden.

Hab die Heimbereichsleitung der Kurzzeitunterbringung um Meinung gebeten. Ich wollte wissen, was für meine Schwester das Beste wäre. Ich selbst kannte mich nicht so gut aus.

Man sagte mir „Wohnplatz in einer Außenwohngruppe“. Das Sozialamt saß dabei und warf sofort Gegenargumente ein und sprach von ABW.

Ab dem Zeitpunkt hab ich nach einem Wohnplatz in einer Außenwohngruppe gesucht und habe ABW abgelegt.

Wie alt ist Deine Schwester?

Wenn deine Schwester volljährig ist, aber dabei so behindert, dass sie solche Entscheidungen nicht treffen sollte, dann benötigt sie ja auf jeden Fall eine Betreuung.
Dann musst Du wohl entscheiden, ob Du dies leisten kannst und willst, oder jemand anders.

Die Entscheidung der zukünftigen Wohnform sollte allerdings nicht nach finanziellen Aspekten (also durch das Sozialamt), sondern nach einem Gutachten zur Behinderung erfolgen (also ist z.B. ein Alleinwohnen überhaupt möglich).

Ich würde evtl. an Deine Stelle zu einer Behindertenberatungsstelle gehen.

Beatrix

Danke.

Beratung klingt gut.

Im Moment läuft ein Verfahren beim Betreuungsgericht. Ich muss abwarten.
Wir waren beim Psychiater beim Gutachten machen lassen.
Der Psychiater sprach von einer „umfassende Betreuung“, alle Bereiche.

Die augmentieren damit, dass meine Schwester nicht dort sein will. Das Amt favorisiert ABW. Dafür ist sie aber nicht fit genug, sagen die Betreuer der Außenwohngruppe.