Über Tipps,oder wo es nachzulesen ist wäre ich dankbar. Doris
Hallo,
wende Dich an Deine zuständige Gewerkschaft. Die machen das dann zusammen mit Dir. Ein Alleingang ohne Gewerkschaft ist nicht ratsam.
Gruß
Peter
Aber Hallo,
wende Dich an Deine zuständige Gewerkschaft. Die machen das
dann zusammen mit Dir. Ein Alleingang ohne Gewerkschaft ist
nicht ratsam.
Und warum nicht?
Hat bei uns damals alles wunderbar geklappt - auch ohne Gewerkschaft.
Nicht jeder Betrieb ist schließlich gewerkschaftlich organisiert.
Schönen Gruß
Chris
Hallo Chris, Peter hat ja nur geschrieben, dass es ratsam ist. Man muss ja nicht. Aber wenn die Mitarbeiter - wie Doris schreibt - „einfach gestrickt“ sind, dann kann eine Unterstützung der Gewerkschaft sicher nicht schaden.
@ Doris: Du könntest derweil ja schon mal bissel im Betriebsverfassungsgesetz lesen http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/index…
MfG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Chris, Peter hat ja nur geschrieben, dass es ratsam ist.
Man muss ja nicht. Aber wenn die Mitarbeiter - wie
Doris schreibt - „einfach gestrickt“ sind, dann kann eine
Unterstützung der Gewerkschaft sicher nicht schaden.
Korrektur :
Er hat geschrieben „Ein Alleingang ohne Gewerkschaft ist nicht ratsam.“
Von etwas abzuraten hat ein höhres Gewicht, als jemandem etwas zu raten.
Sonst kann der Eindruck entstehen, dass die Schaffung eines BR ohne Gewerkschaft nicht zu schaffen sei. Und das ist nicht korrekt.
Ansonsten gebe ich Dir in Deiner Ausführung recht.
Es wäre in diesem Falle wahrscheinlich ratsam, sich an eine Gewerkschaft zu wenden.
Wenn es keine gibt, geht es gedoch auch ohne.
Schönen Gruß
Chris
Über Tipps,oder wo es nachzulesen ist wäre ich dankbar. Doris
Hallo Doris
In meinem alten Betrieb hat auch ein paar Kollegen, selbiges Ansinnen wurde am nächsten Tag mit fristloser Kündigung seitens des AG beantwortet. Dies sollte man auch mit einkalkulieren
LG
Mikesch
Hallo Chris,
wo wärst Du jetzt, wenn Dein Betrieb das als - sagen wir mal - persönliche Beleidigung und Störung des ach so harmonischen Familienfriedens aufgefasst hätte. Und es wäre schief gegangen.
Im Nachhinein ist alles schön - zumindest wenn es gut gegangen ist. Und professionelle Hilfe anzunehmen ist immer besser, als nachher zu lamentieren. Durch das Hinzuziehen der Gewerkschaft kann man doch nur gewinnen. Man wird beraten, ist abgesichert und hat eine mächtige Unterstützung.
Gruß
Peter
PS: Schön für Dich, dass es auch ohne geklappt hat.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Mikesch,
und was lernt uns das?
Sich vorher mit dem Betriebsverfassungsgesetz beschäftigen, dann passiert das nicht so leicht…
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin
Hallo Mikesch
und was lernt uns das?
Sich vorher mit dem Betriebsverfassungsgesetz beschäftigen,
dann passiert das nicht so leicht…Schöne Grüße
MM
Was nutzt dir aber das Betriebsverfassungsgesetz wenn ein AG von einer Firma mit vielleicht 15-30 Beschäftigten weiterhin das alleinige Sagen haben will??? Die letzten Wochen kam grad wieder so ein Fall von einer Sohlinger Computerfirma. Er macht unter Umstänen den Laden dicht und gründet ne neue Firma, der Möglichkeiten gibts ja viele…etc.
LG
Mikesch
Hallo Doris
In meinem alten Betrieb hat auch ein paar Kollegen, selbiges
Ansinnen wurde am nächsten Tag mit fristloser Kündigung
seitens des AG beantwortet. Dies sollte man auch mit
einkalkulierenLG
Mikesch
Tja, und so würde es sicher auch bei uns laufen, da bei es bei uns drunter und drüber geht. Der Besitzer des Landwirtschaftlichenbetriebes hält große stücke auf seinen neuen Personlalchef da würde mit sicherheit mit der Axt dazwischen gehauen werden, schlimm
Tja, und so würde es sicher auch bei uns laufen, da bei es bei
uns drunter und drüber geht. Der Besitzer des
Landwirtschaftlichenbetriebes hält große stücke auf seinen
neuen Personlalchef da würde mit sicherheit mit der Axt
dazwischen gehauen werden, schlimm
Und genau deshalb sollte, eigentlich, muss man sich vorher mit der Gewerkschaft abstimmen, damit ein ordnungsgemäßes Wahlverfahren eingeleitet werden kann. Der Personal- oder sonstige Chef, der nach Einleitung des Wahlverfahrens „mit der Axt dazwischenhaut“, begeht nämlich nicht etwa eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Und wenn er das nicht weiß, kann er zwar versuchen, den bestellten Wahlvorstand zu behindern, handelt sich aber erheblichen Ärger ein.
Ganz entrechtet ist man als Arbeitnehmer in diesem unserem komischen Lande denn doch noch nicht. Mag sich demnächst ändern, aber noch gibt es so einige kleine putzige „Wirtschaftshemmnisse“ …
Gruß kw
Tja, und so würde es sicher auch bei uns laufen, da bei es bei
uns drunter und drüber geht. Der Besitzer des
Landwirtschaftlichenbetriebes hält große stücke auf seinen
neuen Personlalchef da würde mit sicherheit mit der Axt
dazwischen gehauen werden, schlimmUnd genau deshalb sollte, eigentlich, muss man sich
vorher mit der Gewerkschaft abstimmen, damit ein
ordnungsgemäßes Wahlverfahren eingeleitet werden kann. Der
Personal- oder sonstige Chef, der nach Einleitung des
Wahlverfahrens „mit der Axt dazwischenhaut“, begeht nämlich
nicht etwa eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Und
wenn er das nicht weiß, kann er zwar versuchen, den bestellten
Wahlvorstand zu behindern, handelt sich aber erheblichen Ärger
ein.
Das interessiert aber den AG in der Regel nicht, wenn er unbedingt den Betriebsrat verhindern will, da kannste aber sicher sein. Lieber ein sofortiges schreckliches Ende dieses Versuches als dauernd sich dann mit dem Betriebsrat wegen irgendwelchen Murks rumzuschlagen
Ganz entrechtet ist man als Arbeitnehmer in diesem unserem
komischen Lande denn doch noch nicht. Mag sich demnächst
ändern, aber noch gibt es so einige kleine putzige
„Wirtschaftshemmnisse“ …Gruß kw
LG
Mikesch