Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Hartz 4 Empfänger und habe eine Frage zur Zahlung von den Grunbesitzabgaben. Muss man die Abgaben
Quartalsmäßig oder kann ich diese auch monatlich zahlen? Bei uns in der Verwaltung sagt man, das würde das Steuer / Verwaltungsrecht nicht zulassen. Für mich als Hartz 4 Empfänger wäre die monatliche Zahlung einfacher bzw. übersichtlicher.
ich kenne keine bestimmung die das zahlen von abgaben nur vierteljährlich zulässt. aber sinnvoll ist das nicht, da du ja einen, wenn auch wahrscheinlich nur kleinen, zinsvorteil vergibst.
Quartalsmäßig oder kann ich diese auch monatlich zahlen?
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Hallo Cristian R. ,
gerne helfe ich weiter.
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Ein grundsätzlicher Hinweis:
Bei dieser Beantwortung sehe ich als Notfall-Behörde keine Notwendigkeit für Schritte gegen die andere Behörde.
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Bei Hartz 4 spielt die Zahlungsart eine wichtige Rolle. Zur Beruhigung der Amtsgebäude kann die Barzahlung eingeschränkt sein an der Kasse. In einigen Kommunen zahlt man Hartz 4 über eine Amtschipkarte wie eine Kreditkarte. Optimal ist ein Guthabenkonto wie bei der Postbank mit Telefon- und Online-Banking. Bequem lassen sich Daueraufträge einrichten zum Monatsbeginn. Monatliche Daueraufträge lassen sich heute nicht verbieten im Computerzeitalter. Ein Geheimtipp, lade Dir das Program Starmoney-Demo mit HBCI-Sicherheit herunter und kaufe eine Lizens. Ist kein Internet im Haus kauft man sich dieses Programm für Mobilgeräte und arbeitet im InternetCafe. Offline bearbeitet man die Geldaufträge und schickt Sie online an die Bank. Die elektronische Zahlung verringert die Sachbearbeitung im Amt. Österreich ist ein eGouverment-Musterland. Noch etwas, meistens haben die Behörden ein Konto bei der Deutsche Bundesbank. Gibt es Probleme mit dem Amt hilft die Staatsbank entsprechend mit Informationen bei gesetzliche Zahlung. Ferner hilft das ZDF wenn der Amtsschimmel wiehert oder auch Sat1 bei Akte (…) bei harte Fälle. Natürlich helfe ich auch bei weiteren Fragen.
Die Verwaltung hat recht. Das Abgabengesetz sieht maximal eine quartalsmäßige Zahlung vor, monatliche Zahlungen würden zuviel Verwaltungsaufwand bedeuten. Also monatlich betrag sparen und alle 3 Monate einziehen lassen.
Ich habe leider keine Anhnung, wie das geregelt ist, aber unser Kämmerer würde gedrittelte Zahlungen annehmen, wenn die Alternative „keine Zahlungen“ wäre. Also meine (unjuristische) Empfehlung: Zahl doch einfach monatlich!