Hallo,
was muss getan werden, wenn die Eltern dem Kind ein Teil ihres Grundstücks (in BW) schenken wollen, auf dem das Kind dann später ein Haus bauen möchte? Auf einem Teil des Grundstücks steht schon das Haus der Eltern, weshalb die Teilung vor der Schenkung notwendig ist. Wen muss man zuerst beauftragen? Vermessungsamt, Grundbuchamt, Notar (Schenkung und Grundbucheintrag). Also erst Grundbuchauszug holen, Vermessungsamt beauftragen, Schenkung, über Notar alles festhalten und in Grundbuchamt eintragen lassen!? Vielen Dank vorab! Grüße
Hallo,
Wen muss man zuerst beauftragen?
Vermessungsamt, Grundbuchamt, Notar (Schenkung und
Grundbucheintrag). Also erst Grundbuchauszug holen,
Vermessungsamt beauftragen, Schenkung, über Notar alles
festhalten und in Grundbuchamt eintragen lassen!?
M. E. (in BW) in dieser Reihenfolge. Eltern erteilen Vermessungsauftrag (grundbuchauszug u. weitere Unterlagen erforderlich). Mit dem Ergebnis geben sie die Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt ab. Das Grundbuchamt nimmt die Eintragungen vor. Die Eltern sind jetzt Eigentümer von 2 kleineren Grundstücken. Das unbebaute schenken sie dem Kind > Notarvertrag, Notar veranlasst Eintragung des Kindes als neuen Eigentümer im Grundbuch.
Aber Vorsicht: Durch die Teilung des Grundstückes können im Bebauungsplan getroffene Festlegungen nicht umgangen werden. Beispiel: Der bisher unbebaute Grundstücksteil liegt außerhalb der bebaubaren Grenzen (die nennt man wohl „Bauwich“). Dann darf auch das abgeteilte Grundstück nicht bebaut werden.
Gruß
Zemionow
Hallo,
M. E. (in BW) in dieser Reihenfolge.
Grundsätzlich ist diese Reihenfolge richtig.
Aber:
Ich gehe davon aus, dass die Eigentümer „Laien“ sind. Deshalb wäre vor der Teilung zu klären, was genau beabsichtigt ist. Der Zuschnitt des „neuen“ Grundstückes muss so sein, dass Zuwegung, Erschliessung usw. hinterher auch möglich sind. Eine Beratung vorab dürfte kein Luxus sein. Der Notar und/oder der Planer des Neubaus sollten zuerst angesprochen werden.
Gruß
Jörg Zabel
Bauvoranfrage beim Bauamt der zust. Kommune um erstmal die Rahmenbedingungen zu klären ob grundsätzlich Bebaubarkeit genehmigt würde.
dann
Vermessung/Zerlegung beauftragen.
dann
Nach Vorliegen der Vermessung und des Fortführungsnachweises hinsichtlich der katasterrechtlichen Zerlegung kann der notarielle Schenkungsvertrag mit Auflassung hinsichtlich des Flurstückes erfolgen.
Mit grundbuchrechtlichem Vollzug wird das alte Grundstück dann letztlich geteilt und auf den neuen Eigentümer eingetragen.
Soweit die Kurzform…