… zweifamiliem haus und wir haben uns eine gasleitung legen lassen. muss ich den Miteigentümer an unsere gsleitung lassen eigentlich will ich das nicht
Was ist das für eine Eigentümergemeinschaft! Im allgemerinen bespricht man das mit dem Miteigentümer,denn die Gasleitung könnte das Gemeinschaftseigentum berühren, und das ist,wie gesagt GEMEINSCHAFT, also sollte Einverständnis eingeholt werden. Wie verhält sich das mit dem Kamin? Ich würde schon aus Gründen der Vernunft und des verträglichen Zusammenlebens, und um eine evtl. rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, den zuständigen Schornsteinfeger befragen, den Gaslieferanten und wenn Leitung etc. für zwei Partien ausreichen, gegen Kostenbeteiligung teilen. Dazu muss natürlich die Berechnungsmodalität des Verbrauchs geklärt werden und da kann der Versorger helfen. Ich würde einem einvernehmlichen Nachbarschaftsverhältnis Priorität geben. juliuszwo
… zweifamiliem haus und wir haben uns eine gasleitung legen
lassen. muss ich den Miteigentümer an unsere gsleitung lassen
eigentlich will ich das nicht