Hi Janus,
Frage daher : Brauchst du Hilfe ?
In gewissem Sinne ja. Nämlich die der Polizei.
Natürlich hast du dich geärgert. Auch ich würde schon auf der
Autobahn bedrängt und habe mich geärgert. Aber der Ärger
vergeht und ein Gefühl von Rache oder „das kann so nicht
weitergehen, dem muss eine Lektion erteilt werden“ hilft dir
nicht weiter.
Das ist ja eine prima Einstellung. Nach dem Motto: Was störts mich wenn beim Nachbarn eingebrochen wird, solange mein Haus verschont bleibt? Genau diese Einstellung ist einer der Gründe, warum sowas täglich immer wieder passiert.
Anderes Beispiel:
Auf einem Volksfest trittst man aus Versehen einem Betrunkenem
auf dem Fuß. Der sagt „Pass bloß auf du A***, sonst passiert
was!“. Beleidigung in Tateinheit mit Nötigung ? Vielleicht,
aber man kann ja auch einfach weitergehen. Ich würde in dieser
Situation nicht auf die Idee kommen, die Polizei
einzuschalten, da das schädigende Ereignis bei mir keinen
bleibenden Schaden hinterlassen hat. Andere sehen die
Situation vielleicht anders.
Natürlich kann man immer solange warten bis man was auf die Schnauze bekommt. Oder in meinem Fall, bis jemand bei Tempo 180 in einen LKW gedrängt wird. Merkwürdige Sichtweise.
Was ich damit sagen will:
Jeder sollte individuell erkennen, ob er eine Strafe wünscht
und ob diese vom Staat verfolgt werden soll. Nur weil im
Strafgesetzbuch verschiedene Paragrafen Tatbestände auflisten,
die auf eine erlebte Situation zu passen scheinen, ist noch
lange keine Strafverfolgung nötig.
In diesem Fall halte ich es sehr wohl für notwendig. Natürlich zeige ich nicht jeden an, der beim Spurwechsel nicht geblinkt hat. Dann hätte ich viel zu tun. Aber nicht umsonst nennt sich dieses Vergehen „Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr“.
Und da hört der Spass ganz schnell auf.
Wenn es dann Monate später zu einem Gerichtsverfahren kommt,
ist die Sache i.d.R. schon lange vergessen und verziehen. Im
Falle einer Verurteilung wird es dir nicht besser gehen
(vorausgesetzt : das schädigende Ereignis hat keinen
bleibenden Schaden hinterlassen hat).
Es geht nicht um mich, es geht um die anderen. Wer nach so einem Verhalten keinen Denkzettel verpasst bekommt, tut es solange wieder, bis er den Führerschein los ist. Das hat nichts mit Rache zu tun, scheinbar schreitest Du bei Mordversuch nicht ein, sondern erst bei vollendeter Tat. Nur weil ich gerade nochmal mit heiler Haut davongekommen bin, heisst das eben nicht, das es dem nächsten genauso ergeht.
Gruss Sebastian