Hallo,
ein Unternehmer setzt als selbständiger Dienstleister (Hausmeister) seit Jahren ohne Problem ein Zimmer der Mietwohnung ab (ein abgeschlossener Raum, eingerichtet und genutzt ausschließlich als Büro)
Nun gefällt es dem Gesetzgeber, mit 2007 ein Gesetz zu erlassen, daß häusliche Arbeitszimmer nur noch abgesetzt werden können, sofern die betriebliche Nutzung mind. 50% der GESAMTEN Tätigkeit ausmacht.
Weil der Selbständige wohl also viel Tätigkeiten ausserhalb seines Büros verrichtet, streicht das Finanzamt eifrig diesen Posten in der Steuererklärung, obwohl sich das Gesetz wohl eher gegen Lehrer und ähnliche Berufsgruppen richtet…
die Problematik: ohne Büro kein Mittelpunkt für die Tätigkeiten, ein Ausser-Haus-Büro kann sich der Selbständige nicht leisten.
Hat jemand Tipps, wie vorgegangen werden sollte?
Als Hausmeister kann man keine Milliarden machen, der Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers folgt aus wirtschaftlichen Gründen damit einer Gewerbeabmeldung „von Amts wegen“.
Nun gefällt es dem Gesetzgeber, mit 2007 ein Gesetz zu
erlassen, daß häusliche Arbeitszimmer nur noch abgesetzt
werden können, sofern die betriebliche Nutzung mind. 50% der
GESAMTEN Tätigkeit ausmacht.
Nein, das ist nicht richtig.
Weil der Selbständige wohl also viel Tätigkeiten ausserhalb
seines Büros verrichtet, streicht das Finanzamt eifrig diesen
Posten in der Steuererklärung,
Ja, das ist so richtig.
obwohl sich das Gesetz wohl
eher gegen Lehrer und ähnliche Berufsgruppen richtet…
Nein, das ist nicht richtig.
ohne Büro kein Mittelpunkt für die
Tätigkeiten,
???
ein Ausser-Haus-Büro kann sich der Selbständige
nicht leisten.
Gott sei Dank, da spart er richtig Geld, mehr als durch die Steuerersparnis.
Hat jemand Tipps, wie vorgegangen werden sollte?
Man muss Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.
Das wird in den einzelnen Bundesländern jedoch unterschiedlich gehandhabt.
Als Hausmeister kann man keine Milliarden machen, der
Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers folgt aus
wirtschaftlichen Gründen damit einer Gewerbeabmeldung „von
Amts wegen“.
Nun gefällt es dem Gesetzgeber, mit 2007 ein Gesetz zu
erlassen, daß häusliche Arbeitszimmer nur noch abgesetzt
werden können, sofern die betriebliche Nutzung mind. 50% der
GESAMTEN Tätigkeit ausmacht.
Nein, das ist nicht richtig.
wird aber so durchgezogen! Originaltext des FA:
Ab 2007 können aufgrund einer Gesetzesänderung die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch berücksichtigt werden, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50% der gesamten betrieblichen Tätigkeit beträgt.
warum „Nein, das ist nicht richtig“?
Wie soll dann die Ablehnung vom FA anders interpretiert werden?