Wie haften Mitglieder einer WG?

Guten Tag,

ein Bekannter hatte vor einiger Zeit mit einer anderen Person eine zweier WG gegründet und als sie diese dann aufgelöst hatten, haben sie eine Betriebskosten Abrechnung bekommen wobei sein Ehemaliger Mitbewohner seinen Teil dazu nicht begleichen möchte.
Kann mein Bekannter eine hälfte davon bezahlen um seine Schulden zu begleichen oder muss er den kompletten Betrag bezahlen da beide im Mietvertrag stehen?

Vielen Dank.

MfG Daul

Guten Tag,

Kann mein Bekannter eine hälfte davon bezahlen um seine
Schulden zu begleichen oder muss er den kompletten Betrag
bezahlen da beide im Mietvertrag stehen?

Beide Mieter haften als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann also von jedem den vollen Betrag verlangen (natürlich nur einmal). Der Zahlende kann sich dann an den anderen Mitbewohner bezüglich seines Anteils wenden.

Viele Grüße
Werner

Hi,

ein Bekannter hatte vor einiger Zeit mit einer anderen Person
eine zweier WG gegründet und als sie diese dann aufgelöst
hatten, haben sie eine Betriebskosten Abrechnung bekommen
wobei sein Ehemaliger Mitbewohner seinen Teil dazu nicht
begleichen möchte.

kann vorkommen :frowning:

Kann mein Bekannter eine hälfte davon bezahlen um seine
Schulden zu begleichen oder muss er den kompletten Betrag
bezahlen da beide im Mietvertrag stehen?

Gesamtschuldnerisch in vorkasse treten und begleichen, wurde schon vorgebracht.

Maja hatte ein paar Beiträge zuvor die Ausgleichsregelung herausgesucht:

http://dejure.org/gesetze/BGB/426.html

Also kann eingefordert werden.

vlg MC

Hi,

ein Bekannter hatte vor einiger Zeit mit einer anderen Person
eine zweier WG gegründet und als sie diese dann aufgelöst
hatten, haben sie eine Betriebskosten Abrechnung bekommen
wobei sein Ehemaliger Mitbewohner seinen Teil dazu nicht
begleichen möchte.

kann vorkommen :frowning:

Ach, für genau diese Weg wollte der Frager einen moderaten Tipp bekommen.

Kann mein Bekannter eine hälfte davon bezahlen um seine
Schulden zu begleichen oder muss er den kompletten Betrag
bezahlen da beide im Mietvertrag stehen?

Gesamtschuldnerisch in vorkasse treten und begleichen, wurde
schon vorgebracht.

Doppelt posten kann auch nerven.

wieder kein gruss, denn du merkst hoffentlich selbst das du dir nichtmal einen gruss verdient hast

nocheinmal speziell für dich zum Nachlesen:

Hi,

ein Bekannter hatte vor einiger Zeit mit einer anderen Person
eine zweier WG gegründet und als sie diese dann aufgelöst
hatten, haben sie eine Betriebskosten Abrechnung bekommen
wobei sein Ehemaliger Mitbewohner seinen Teil dazu nicht
begleichen möchte.

kann vorkommen :frowning:
Kann mein Bekannter eine hälfte davon bezahlen um seine
Schulden zu begleichen oder muss er den kompletten Betrag
bezahlen da beide im Mietvertrag stehen?

Gesamtschuldnerisch in vorkasse treten und begleichen, wurde schon vorgebracht.

Maja hatte ein paar Beiträge zuvor die Ausgleichsregelung herausgesucht:

http://dejure.org/gesetze/BGB/426.html

Also kann eingefordert werden.

vlg MC

so und nun zum deiner Verkürzung:

Vorweg ist es schon ein Armutszeugnis, wenn schon der Text so zurechtgeschnippelt wird damit es auch ins Konzept passt.

Hi,

ein Bekannter hatte vor einiger Zeit mit einer anderen Person
eine zweier WG gegründet und als sie diese dann aufgelöst
hatten, haben sie eine Betriebskosten Abrechnung bekommen
wobei sein Ehemaliger Mitbewohner seinen Teil dazu nicht
begleichen möchte.

kann vorkommen :frowning:

Ach, für genau diese Weg wollte der Frager einen moderaten
Tipp bekommen.

Ausdruck von Mitgefühl ist menschlich…

Kann mein Bekannter eine hälfte davon bezahlen um seine
Schulden zu begleichen oder muss er den kompletten Betrag
bezahlen da beide im Mietvertrag stehen?

Gesamtschuldnerisch in vorkasse treten und begleichen, wurde
schon vorgebracht.

Doppelt posten kann auch nerven.

Kann, nicht muß.

wieder kein gruss, denn du merkst hoffentlich selbst das du
dir nichtmal einen gruss verdient hast

Jaja, Höflichkeit ist der Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält. Einige stellen sich eben voll daneben an.

dito MC