Wie haftet ein Bürge selbstschuldnerisch?

Hallo,

wir haben folgenden Fall.
Die Firma , eine GmbH wird in den nächsten Tagen Insolvenz anmelden. Es gibt einen Firmenkredit in Höhe von 40.000 Euro, der durch private Bürgen abgesichert wurde. Nun die Frage, wenn der Kreditnehmer (die GmbH) insolvent ist, aber bisherige Firmenbesitzer die vereinbarten Raten in und nach der Insolvenz weiterbezahlt, bzw, die Ehefrau die über ein gutes Einkommen verfügt (aber nicht Bürgin ist). Machen die banken das mit, oder kündigen die gleich den kredit und wollen die volle Summe vom Bürgen ???

Danke für Antworten

Hallo,

wir haben folgenden Fall.
Die Firma , eine GmbH wird in den nächsten Tagen Insolvenz
anmelden.

ist dem Kreditinstitut dieser Umstand bekannt?

Es gibt einen Firmenkredit in Höhe von 40.000 Euro,
der durch private Bürgen abgesichert wurde. Nun die Frage,
wenn der Kreditnehmer (die GmbH) insolvent ist, aber bisherige
Firmenbesitzer die vereinbarten Raten in und nach der
Insolvenz weiterbezahlt, bzw, die Ehefrau die über ein gutes
Einkommen verfügt (aber nicht Bürgin ist). Machen die banken
das mit, oder kündigen die gleich den kredit

Das ist nicht erforderlich. Mit Einleitung des Insolvenzverfahrens gelten auch nicht fällige Forderungen als fällig. Über alles andere läßt sich nur spekulieren. M.E. sollte vor dem Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens Kontakt zum Kreditinstitut gesucht werden, um die beste Lösung zu suchen.

Eine Möglichkeit wäre, den Kredit auf einen anderen Kreditnehmer umzuschreiben, allerdings sollten man dabei § 283c StGB im Auge behalten (falls bspw. der Inhaber für andere Kredite bürgt).

Gruß
Christian