Wie haftet ein verein

liebe expertein,
ich habe gelesen, dass bei einem gemeinützigen e.v. weder die mitglieder noch der vorstand persönlich haftbar ist. sondern dass der verein mit dem vereinsvermögen haftbar ist.
aber wenn der verein sich nun mal verschuldet, in welcher form wird er denn dann dafür in rechenschaft gezogen???was für strafen / urteile bekommt ein verein bzw. der vorstand, was passiert denn dann genau?
über eine antwort würde ich mich sehr freuen!
vielen dank im voraus
gruß
anika

Hallo,

sorry, habe Deine Frage erst sehr spät gelesen, weil ich meine Adresse geändert hatte…
Also das ist mir zu heikel, diese Frage solltest Du einem Rechtsanwalt stellen. Es gibt aber auch genug Fachliteratur. Soviel ich weiss, haftet der Vorstandsvorsitzende und dessen Stellvertreter sowie Kassierer auch privat… Aber leg mich bitte nicht fest. Es gibt da aber Versicherungen - Ich glaube, vertrauensschadenshaftpflicht. LG
Petra

Vereins- Haftung bei Insolvenz

Hallo Anika,

ich hoffe natürlich, dass diese Fragestellung sich inzwischen durch einen positive Entwicklung des Vereins mit verstärkter Mitgliederwerbung und dadurch mehr Beitrags- und Spendeneinahmen entspannt hat.

Die bisher professionellste Übersicht zu diesem Thema findet man inzwischen in dieser Darstellung:

http://www.bpg-muenster.de/Dateien/Fachpublikationen…

Ich hoffe, dass damit Ihre Frage umfassen beantwortet werden kann und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.