Wie 'haltbar' sind Werbeversprechen?

Moin zusammen!

Mal ´ne Frage zu Werbeversprechen.

Wie kann ich folgende Werbeaussage deuten?

„Sollten Sie eines unserer Angebote innerhalb von 14 Tagen bei gleicher Leistung woanders günstiger sehen, erstatten wir den Differenzbetrag. Garantiert!“

Hintergund meiner Frage ist, das ich mir jetzt mal wieder ein neues Handy zulegen will, darf, muß.

Bei dem Anbieter, der dieses Werbeversprechen von sich gibt, kostet das Handy meiner Begierde 299 DM in Verbindung mit dem Abschluß eines Mobilfunkvertrages. Bei dem Mobilfunkvertrag handelt es sich um einen „T-D1 Telly“-Vertrag mit den üblichen Konditionen.

Wenn ich jetzt das gleiche Handy bei einem anderen Anbieter gesehen habe, dort allerdings um 200 DM billiger, dann ist das ja offensichtlich ein günstigeres Angebot. Spielt es eine Rolle, das es sich um ein Angebot von einem Internet-Shop handelt, der seine Angebote nur online vertreibt? Ich denke, wenn es heißt „woanders“, dann ist damit das Internet ja nicht ausgeschlossen, oder?

Natürlich gibt es einen Unterschied im Angebot. Bei dem Angebot aus dem Internet ist natürlich auch der Abschluß eines Mobilfunkvertrages mit dem Preis verbunden. Hier ist es allerdings ein anderer Provider. Die Vertragskonditionen sind allerdings genau die selben wie beim Vertrag vom regionalen Anbieter. Damit habe ich doch eigentlich die „gleiche Leistung“, oder?

Das würde dann bedeuten, Gleiches Telefon, Gleicher Vertrag. Nur eben ein anderer Anbieter und ein anderer Provider.

Meines Erachtens jedoch insgesamt „die gleiche Leistung“, nur eben „woanders“.

Soviel dazu. Wenn ich jetzt also zu dem Regionalen Anbieter hinmarschiere und auf Einhaltung des Werbeversprechens dränge, dann könnte ich ja auch sagen, das sie mir den Differenzbetrag gar nicht erst auszahlen brauchen, stattdessen können sie mir das Telefon doch eigentlich gleich um 200 DM günstiger geben. Spart ja eigentlich Zeit und Aufwand :smile:

Was haltet ihr von meiner Argumentation? Nur aus reinem Interesse: Wenn ich mit meiner Argumentation richtig liege (was ich mal hoffe) und sie dann ihrem Werbeversprechen nicht folgen (was ich befürchte), wäre das dann unlauterer Wettbewerb? Oder wie nennt man das? Könnte man theoretisch die Einhaltung dieses Werbeversprechens rechtlich durchsetzen? Immerhin werben die damit auf jedem Flyer, in jedem Prospekt und auch überall in den Filialen.

Versteht mich jetzt bitte nicht falsch, ich würde wegen 200 Mark niemals einen Prozeß anfangen, ich will es einfach nur wissen. Das sei nur sicherheitshalber erwähnt, bevor mir wieder jemand erzählt, ich solle die Gerichte nicht zumüllen :smile:

Also, ich bin gespannt auf Eure Meinungen.

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.

Moin Dicker,
Dein Problem finde ich echt spannend. Ich hab dazu zwar eine Meinung, bin aber in keiner Weise „vom Fach“ - das nur zur Klarstellung.
Da Du das Handy bei Deinem lokalen Händler noch nicht gekauft hast, kannst Du das Internet-Angebot doch ganz wunderbar als Verhandlungsbasis nutzen. Ich vermute aber, Dein Händler wird sich hinter der Formulierung „bei gleicher Leistung“ verstecken. Die angebotene Leistung im Internet ist anscheinend etwas anders. Wenn nicht, würde ich genau das dem lokalen Händler im Detail erklären und das Handy nur dann kaufen, wenn er es gleich DM 200,00 günstiger macht, und ihn damit im Vorfeld (und möglichst im vollbesetzten Laden) auf sein Werbeversprechen festnageln. Dann kannst Du allerdings nur das Handy aus dem Internet bestellen. Oder Du einigst Dich mit ihm auf den Betrag, den er Dir entgegenkommt. Das würde ich mir in etwa vorher überlegen, wo da die Grenze ist.
Viel Erfolg beim Handeln nach dem neuen Rabattgesetz.
Gruß
J.Doe

Dadurch, dass es ein anderer Provider ist, ist das ganze nicht vergleichbar und somit entfällt dein anspruch darauf.

wäre was anderes wenn beides z.b. es z.b. telly verträge gleicher art bei d1 direkt wären.

mfg ivo