Hallo,
angenommen, ein Existenzgründer wählt zunächst die Regelbesteuerung und beantragt auch eine USt-ID. Nach sechs Jahren Geschäftstätigkeit wechselt er aufgrund relativ niedriger Umsätze zur Kleinunternehmerregelung.
Angenommen, diese Person hat vorwiegend Kunden in Deutschland, erbringt aber auch einem Kunden (Privatperson) in GB gegenüber Dienstleistungen.
Was muss bei den zu erstellenden Rechnungen beachtet werden? Darf die USt-ID angegeben werden oder wäre die reguläre Steuernummer ratsamer?
Reicht der Hinweis auf § 19 (1) UStG in der Rechnung oder muss da noch eine englische Übersetzung dieses Hinweises mit rein?
Wie sieht bei Rechnungen innerhalb Deutschlands aus? Darf man weiter die alte USt-ID angeben oder muss bei Kleinunternehmern zwingend die Steuernummer gewählt werden? Die Rechnungen werden selbstverständlich gem. § 19 (1) UStG ohne MwSt-Ausweis erstellt und enthalten auch den entsprechenden Vermerk.
Vielen Dank und viele Grüße
Gwen