Wie handhabt ein Kleinunternehmer vereinzelte Auslandsgeschäfte?

Hallo,

angenommen, ein Existenzgründer wählt zunächst die Regelbesteuerung und beantragt auch eine USt-ID. Nach sechs Jahren Geschäftstätigkeit wechselt er aufgrund relativ niedriger Umsätze zur Kleinunternehmerregelung.

Angenommen, diese Person hat vorwiegend Kunden in Deutschland, erbringt aber auch einem Kunden (Privatperson) in GB gegenüber Dienstleistungen.

Was muss bei den zu erstellenden Rechnungen beachtet werden? Darf die USt-ID angegeben werden oder wäre die reguläre Steuernummer ratsamer?

Reicht der Hinweis auf § 19 (1) UStG in der Rechnung oder muss da noch eine englische Übersetzung dieses Hinweises mit rein?

Wie sieht bei Rechnungen innerhalb Deutschlands aus? Darf man weiter die alte USt-ID angeben oder muss bei Kleinunternehmern zwingend die Steuernummer gewählt werden? Die Rechnungen werden selbstverständlich gem. § 19 (1) UStG ohne MwSt-Ausweis erstellt und enthalten auch den entsprechenden Vermerk.

Vielen Dank und viele Grüße
Gwen

Servus,

Ja.

Der ist bereits unnötig, reicht also in jedem Fall. Nur auf Steuerbefreiungen muss hingewiesen werden, nicht auf die Nichterhebung der USt. Wenn der Kunde Nichtunternehmer ist, ist es ihm übrigens völlig gleichgültig, ob auf der Rechnung USt ausgewiesen ist oder nicht - er könnte damit eh nichts anfangen.

Warum nicht? Sie wird durch die Kleinunternehmerbesteuerung nicht ungültig oder falsch.

Schöne Grüße

MM

Servus,

für beides wäre eine nähere Begründung interessant.

Unter welchen Bedingungen die Kleinunternehmerbesteuerung möglich ist, steht in § 19 Abs. 1 UStG, und die Option zur Regelbesteuerung ebendort in Absatz 2. An dieser Stelle gibt es keinen Bezug zur USt-ID-Nummer.

Wer eine USt-ID-Nummer kriegt, steht in § 27a UStG; dort wird nur auf Unternehmer im Sinn des § 2 UStG verwiesen, ohne Einschränkung im Zusammenhang mit § 19 Abs 1 UStG.

Von daher könntest Du vielleicht die Quelle anderswo zitieren - dann ließe sich leichter sehen, wo der Irrtum ist.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

vielen Dank für deine Antwort! Ich war nur verunsichert, weil ich bei meinen Internetrecherchen gelesen hatte, dass eine nachträgliche Beantragung der USt-ID (was im o.g. Fall ja schon lange vor dem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung geschehen ist) ggf. zur Regelbesteuerung führen kann.

Anderswo hatte ich gelesen, dass man beim Wechsel in seinen Rechnungen die USt-ID gegen die Steuernummer austauschen sollte, wenn man sie nicht mehr benötigt.

Viele Grüße
Gwen