Guten Tag,
ich mache gerade ein Praktikum in der Buchhaltung. Nun behaupten die Kunden beim Mahnwesen, daß bei frei Haus Lieferung die Zahlungsbedingung ab Rechnungseingang erfolgt. Ist das so? Meines Wissens wird doch damit nur die Verpackungskosten geregelt.
Eigentlich bin ich der Auffassung, daß die Zahlungsfrist mit Lieferung beginnt.
KÖnnt ihr mich da aufklären?