Wie hat ein Kunde bei Lieferbedingung frei Haus zu

Guten Tag,

ich mache gerade ein Praktikum in der Buchhaltung. Nun behaupten die Kunden beim Mahnwesen, daß bei frei Haus Lieferung die Zahlungsbedingung ab Rechnungseingang erfolgt. Ist das so? Meines Wissens wird doch damit nur die Verpackungskosten geregelt.
Eigentlich bin ich der Auffassung, daß die Zahlungsfrist mit Lieferung beginnt.
KÖnnt ihr mich da aufklären?

Hi,

also, du musst ersteinmal grob unterscheiden:
Frei Haus, ist eine Lieferbedingung, die bezeichnet, bis wohin der Verkäufer die Frahctkosten bezahlt und die Verantwortung für die Lieferung trägt (siehe INCOTERMS).
Unabhängig von den Lieferungsbedingungen stehen die Zahlungsbedingungen. DIese können CAD (cash against documents), Vorkasse, Nachnahme, und und und sein. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun…

LG

p.s. bei weiteren Fragen einfach mir schreiben