Hochbetagter Mensch nimmt haushaltsnahe Dienstleistungen = Rasenmähen, Hecke -schneiden, Putzen in Anspruch, um sich die letzten Tag ein wenig erträglich zu gestalten.
Viel Geld ist nicht vorhanden, die Bezahlung dieser Helfer wird vom Essen abgeknapst.
Nun ist es aber doch so, dass diese Helfer steuerlich angemeldet werden müssen!
Diese hochbetagte Person ist alleinstehend, hat keine Angehörigen und sämtlicher „Papierkram“ wurde einst vom längst verstorbenen Ehepartner abgewickelt.
Weiterhin ist diese Person stark gehbehindert, kann also nicht aus dem Haus
Wie hat sich der Gesetzgeber vorgestellt, dass hier Anmeldepflichten erfüllt werden?
Oder auch: Gibt es da Steuerberater oder andere gewiefte Kundige, die für 5 Euro so eine Hilfe erbringen?
Und dann: Was passiert, wenn keine Anmeldung stattfindet und ein eifriger Beamter dynamische Menschen im Garten arbeiten sieht?
ich weiss nicht, was Du mit „steuerlich anmelden’“ meinst. Grundsätzlich gilt es zu differenzieren: Da wären zum einen die Handwerker, die Leistungen erbringen und diese „sauber“ abrechnen sollten, sonst wäre es Schwarzarbeit, für die Handwerker und Auftraggeber rechtlich belangt werden könnten. Bei Handwerker gilt also: Zahlung gegen Rechnung.
Sind es kleine wiederkehrende Gefälligkeiten auf privater Ebene von verschiedenen Personen, für die man sich mit kleinen Beträgen immer mal wieder erkenntlich zeigt,
muss dies auch nicht z.B. bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Beim Finanzamt auch nicht. Dies müßte höchstens die andere Person tun, wenn sie relativ viel nebenbei dazu verdient z.B. auch bei verschiedenen Personen.
Ansonsten wüßte ich nicht, wo diese auftraggebende Person irgend etwas anmelden müßte und man braucht m.E. keine Bedenken haben.
Der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ taucht in den letzten Jahren häufig auf, weil Steuerpflichtige umgekehrt vom Finanzamt aus dem bezahlten Arbeitslohn etwas zurückbekommen, wenn sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Auftrag geben. Dies scheint aber auch in diesem Fall nicht relevant zu sein, denn wenn die Person relativ bescheiden leben muss, wird sie wohl auch keine Steuern zahlen müssen, kann also auch nichts zurückerhalten.
wenn ich also als im Leben stehender gewiefter Internetnutzer nicht in der Lage bin, diese Frage richtig zu stellen, und deine Antwort auch nur neue Probleme aufreißt, wie mag es da wohl einem alten betagten Menschen gehen?
Nein, dein Antwortversuch war überhaupt nicht hilfreich!
für solche Fälle gibt es das - im Vergleich zur „normalen“ Prozedur beim Arbeitgeber - vereinfachte und auch mit etwas geringeren Abgaben belastete „Haushaltsscheckverfahren“, Einzelheiten hier:
Das wird jemand in der von Dir beschriebenen Situation auch kaum auf eigene Faust in die Reihe kriegen, aber „with a little help from his friends“ schon - einen StB braucht es dafür nicht.