Wie Hehlerware vermeiden?

Hallo Gemeinde,

wie geht Ihr vor, um Euch nix Geklautes andrehen zu lassen?

  • Einfach nach Gefühl

  • Alles nur mit Originalrechnung (unrealistisch)

  • irgendwelche Eigenschaften der VerkäuferInnen?

Konkret geht es um Fahrräder und Komponenten, also Dinge im Wert von einigen hundert oder Tausend Euros.

Gruß

Bisegim

Lässt sich nie zu 100% vermeiden
Hallo,

das ist in der Tat nicht einfach. Einige pauschale Tipps können aber ganz hilfreich sein:

Was hat der Verkäufer bisher verkauft ?
Wie lange ist er Mitglied ?
Wieviele Bewertungen (als Verkäufer)?

Beantwortet er Fragen nach der Herkunft bzw. warum die Sachen verkauft werden ?
Beantwortet er Fragen nach der Seriennummer ?

Wer ganz sicher gehen will fragt natürlich nach der original Rechnung.

Leider ist ebay inzwischen Hauptumschlagplatz für gestohlene Notebooks, TFT Monitore usw. geworden. In vielen Fälle lässt sich im vorwege anhand der Seriennummer klären ob die Ware gestohlen wurde. So gibt es z.B. bei Toshiba und HP/Compaq Listen für registrierte gestohlene Geräte.
Aber auch Rechnungen lassen sich fälschen. Grundsätzlich wäre ich immer dann stutzig wenn private Verkäufer immer wieder ähnliche gebrauchte (oder auch neue), hochwertige Produkte versteigern oder wenn der Verkäufer wenige oder keine Bewertungen als Verkäufer hat und zudem noch professionell gestaltete Auktionen hat. Dies kann ein Indiz dafür sein, dass die Identität mehrfach wechselt.

100%ige Sicherheit gibt es leider nicht. Bestimmte Produkte würde ich persönlich grundsätzlich nicht bei ebay kaufen.

Gruß

Matthias

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Moien!

Bei wirklich teuren Auktionen hilft vielleicht, wenn man diejenigen anschreibt, die vorher bei demjenigem etwas ersteigert haben.

Allerdings ist zu beachten, daß nur die wenigsten überhaupt bemerken würden, wenn sie Hehlerware bekommen!

Bernd

Allerdings ist zu beachten, daß nur die wenigsten überhaupt
bemerken würden, wenn sie Hehlerware bekommen!

Hallo,

ich habe jahrelang bei einem Servicepartner für Toshiba und Compaq Notebooks gearbeitet. Jedes Notebook, welches repariert oder für das E-Teile oder Zubehör bestellt wurde, wurde mit der Datenbank der als gestohlen gemeldeten Geräte abgeglichen. Und so konnten etliche gestohlene und über ebay verkaufte Geräte wieder den Weg zurück zu ihren Eigentümern finden. Das Dumme ist nur, dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann. Und so wurden dem einen oder anderen Dieb und Hehler, aber auch so manch geprellten ebay Käufer die teuer bezahlten Geräte ersatzlos abgenommen. Da ist so manche Träne geflossen. Peinlich war es den Leuten darüber hinaus natürlich von der Polizei durchsucht und abgeführt zu werden auch wenn sich später z.T. herausstellte, dass sie die Geräte nur gutgläubig ersteigert hatten.

Spätestens wenn es mal Probleme mit den gestohlenen Sachen gibt sind die Problem vorprogrammiert. Aber wie ich bereits schrieb: Einige Sachen würde ich einfach grundsätzlich nicht bei ebay ersteigern.

Gruß

Matthias

Hi Bisegim,

eine nette Masche sind auch die leidigen Privat-Auktionen. Meide einfach grundsätzlich solche Auktionen, dann hast du m.M. einen Großteil schon einmal ausgeschlossen!

Gruß
Falke

Hi Falke,

eine nette Masche sind auch die leidigen Privat-Auktionen.
Meide einfach grundsätzlich solche Auktionen, dann hast du
m.M. einen Großteil schon einmal ausgeschlossen!

Hm, was ist denn das Fischige an Privat-Auktionen?

fragt sich

Bisegim

Hallo Matthias,

Was hat der Verkäufer bisher verkauft ?

Ja, ich achte auch immer darauf, dass es eine plausible Mischung von Dingen ist, die jemand aus seinem Keller raushaben möchte.

Wie lange ist er Mitglied ?
Wieviele Bewertungen (als Verkäufer)?

Beantwortet er Fragen nach der Herkunft bzw. warum die Sachen
verkauft werden ? Ja, das mach ich schon
Beantwortet er Fragen nach der Seriennummer ?

Guter Tipp, nur bei Fahrrad-Komponenten nicht zutreffend.

Wer ganz sicher gehen will fragt natürlich nach der original
Rechnung.
Aber auch Rechnungen lassen sich fälschen. Grundsätzlich wäre
ich immer dann stutzig wenn private Verkäufer immer wieder
ähnliche gebrauchte (oder auch neue), hochwertige Produkte
versteigern

genau

oder wenn der Verkäufer wenige oder keine

Bewertungen als Verkäufer hat und zudem noch professionell
gestaltete Auktionen hat. Dies kann ein Indiz dafür sein, dass
die Identität mehrfach wechselt.

Auch ein guter Hinweis

Vielen Dank, Matthias

Bisegim

hi

Hm, was ist denn das Fischige an Privat-Auktionen?

können dir alles mögliche andrehen (ihren müll) unter ausschluß der gewährleistung und rücknahme verweigerung.
hab schon fälle gehört das hat einer thunfischdosen anstatt einer digicam bekommen, oder kaputte ware, naürlich wurde se heil abgeschickt etc und bla am ende läufts auf einen rechtsstreit aus meistens zum ärger des klägers (also des käufers) auch wenn er recht hat aber die gegenpartei eh kaum geld, schongar nicht für die anwalts und prozesskosten und wiedereinmal wurden die gerichte mit so dummen vermeidbaren streitigkeiten um kleinbeträge beschäftigt.

also lieber gleich bei gewerblich, da haste 14 tage rückgaberecht, 2 jahre garantie auf deine ware und kein stress. schwarze schafe gibts hier freilich auch.

wer elektronik von privat kauft mit ausschluß der gewährleistung muss sich des risikos bewußt sein. am besten immer einen zeugen haben wenn man die waren öffnet und auf funktionalität testet.

meistens kosten die waren von gewerblichen nicht viel mehr als die von privaten. die teuren versandkosten sind auch meist verhandelbar (z.b einschreiben statt paket)

mfg
lilly

Hallo.

  1. Ein Problem wird Hehlerware, wenn der Käufer es weiß oder den Umständen nach annehmen konnte, dass es sich um geklaute Ware handelt.
    Ich für meine Teil vermeide solche Risiken dadurch, dass ich mir im Vorfeld per Fax vom Verkäufer die Besitzverhältnisse bestätigen lasse. Ein unterschriebenes Fax ist rechtsverbindlich.

Zum Thema - keine Garantie:
es ist ein gravierender Unterschied zwischen einer Gewährleistung (Garantie) und dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften bzw. arglistiger Täuschung. WEnn jemand einen Artikel beschreibt und sich nach dem Kauf herausstellt, dass der Artikel die geschilderten Eingenschaften gar nicht hat, hat das mit Garantie nichts zu tun. Das ist schlicht arglistige Täuschung bzw. Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Beides Punkte, in denen man in der Regel vor Gericht Recht bekommt.
Bin kein Rechtsexprete, habe aber einschlägige Erfahrung. Wenn jemand genaueres weiß, bitte sehr…
Gruß
Elmar

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