Wie heisst, bitte...?

Hallo Experten!

Bitte wie heisst auf Deutsch der Steuer, der zutrifft, wenn man im Grundbuch de Name von einem Immobilienbesitzer gewechselt wird?

zB Herr Müller besitzt ein Haus. Nun verkauft er dieses an Herr Huber. Diese Änderung muß im Grundbuch eingetragen werden. Und dazu fällt eine Steuer. Wie heisst diese?

Vielen Dank im Vorfeld!

Schöne Grüße
Helena

Grunderwerbssteuer? owT
.

Vielen herzlichen Dank, Wotan!!!
Hi!
…es war mir eine große Hilfe.
Schöne Grüße
Helena

Hallo,

die heißt nicht Grunderwerbssteuer, sondern Grunderwerbsteuer !

Das heißt auch nicht Einkommenssteuer, sondern Einkommensteuer !

Man achte auf das s in der Mitte des Wortes !

Gruß

Petz

Hi,

das stimmt nur halb. Man kann „Einkommenssteuer“ (und auch andere Steuern) sowohl
mit als auch ohne „S“ schreiben; in Fachkreisen (Behörden z. B.) wird vornehmlich
die Variante ohne „S“ verwendet.

Quelle: Duden.

Gruß vom T.

Hallo,
die termini legalis lauten „Einkommensteuergesetz“ und „Grunderwerbsteuergesetz“.
Quelle: Einkommensteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz
Grüße, Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Frage ist nur, was mehr Gültigkeit hat:

das vom Bundestag beschlossene Gesetz oder die freiberuflichen Redakteure des Duden-Verlags, oder ???

fragt der Petz

Das kommt - wie so oft - drauf an:

Wer einen rechtlich bindenden Text schreiben muß, wird natürlich die offizielle
Variante verwenden (siehe Peters Posting unten); rein sprachlich ist ansonsten
beides richtig (beispielsweise für den, der journalistisch schreibt).

Aber ich glaube wir driften langsam von der Ausgangsfrage weg …

Grüße vom T.

Nachfrage, interessant

Die Frage ist nur, was mehr Gültigkeit hat:
das vom Bundestag beschlossene Gesetz oder die
freiberuflichen Redakteure des Duden-Verlags, oder ???
fragt der Petz

Hallo Petz,

welches Gesetz ist das und wo kann ich es lesen bzw. downloaden?

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege:
In Deutschland gibt es keine für den Bürger rechtsverbindliche
Rechtschreibvorschrift.
Wir haben 16 Bundesländer mit eigener Kulturhoheit. In jedem Land
kann theoretisch eine andere Rechtschreibung vom Ministerium
vorgeschrieben werden - aber nur für ihre Beamten. Hier ist ja nun
nach langen Verhandlungen noch nicht einmal Einigkeit erzielt worden.
Die Ministerien können nur den Behörden und den Lehrern in den
staatlichen Schulen die Regeln vorschreiben, weder den Bürgern noch
den Schülern. Deshalb dürfte es genaugenommen keine Benotung für
vermeintliche "Schreibfehler"geben.
Gruss
T-Bird

Die Frage ist nur, was mehr Gültigkeit hat:
das vom Bundestag beschlossene Gesetz oder die
freiberuflichen Redakteure des Duden-Verlags, oder ???
fragt der Petz

Hallo Petz,

welches Gesetz ist das und wo kann ich es lesen bzw.
downloaden?

Hallo,
gemeint ist nicht ein Gesetz, das die Rechtschreibung regelt, sondern das Einkommensteuergesetz und das Grunderwerbsteuergesetz, das diese Steuern so und nicht als „Einkommenssteuer“ oder „Grunderwerbssteuer“ bezeichnet. Es gibt zumindest für den fachlichen Gebrauch keinen Grund, von diesen termini legalis abzuweichen; ein Jurist, der gesetzlich vorgegebene Begriffe willkürlich verändert, disqualifiziert sich ohnehin selbst. Ob die Rechtschreibung andere Schreibweisen zulässt, sei einmal dahingestellt, aber für den fachlichen/juristischen Gebrauch (und die Frage wurde ja hier im Rechtsforum gestellt) sind allein die im Gesetz verwendeten Begriffe maßgeblich (zwar ist der Gesetzgeber nicht immer konsequent, aber bei den hier erwähnten Steuern ist die Sache eindeutig).
Grüße, Peter

Hallo Peter,
du hast damit vollkommen recht. Das habe ich in keiner Weise
angezweifelt. Gemeint war der von mir zitierte Verweis auf Duden und so
weiter. Also die Allgemeingültigkeit.
Gruss
T-Bird