Wie heisst das polizeiliche Fuehrungszeugnis, das ich von Frankreich (welche Behoerde ?) ausstellen lassen muss um es einer deutschen Behoerde vorzulegen ?

Ich soll ein Fuehrungszeugnis vorlegen und weiss nicht, wie das in Franreich heisst.
Ich weiss auch nicht bei welchem Amt ich das beantragen kann.

Hallo!

Es gibt 3

Bulletin No. 1
Bulletin No. 2
Bulletin No. 3

Nur das letzte kann man als Privatperson selbst beantragen.

1 ist nur für den Gerichtsgebrauch
2 nur für Behörden, wie man es z.B. bei Adoptionen braucht oder bei Einstellungen bei Behörden

Zuständig ist das Justizministerium in Frankreich.

in ergänzung zu ducks antwort siehe auch folgenden link: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1420

Servus,

von ArcanumMaximum weißt Du jetzt, wo Du den Bulletin N° 3 herbringst.

Mit der deutschen Behörde, die das Führungszeugnis verlangt, solltest Du vorab klären, ob für die Übersetzung ins Deutsche ein beeidigter oder öffentlich bestellter Übersetzer notwendig ist; dann kannst Du das nicht von einem der billigeren Übersetzer in Frankreich machen lassen, sondern brauchst einen, der in Deutschland beeidigt ist. Übersetzer findest Du dann hier: http://suche.bdue.de/

Schöne Grüße

MM

danke
Michael

Hallo,
bist du französischer Staatsbürger der in Deutschland lebt und gemeldet ist? Wenn ja, dann kannst du auch bei deinem Bürgeramt in Deutschland das „europäische Führungszeugnis“ beantragen. Das kostet 17 Euro und kann bis zu 20 Tage dauern bis du es erhältst. Eintragungen aus Frankreich werden natürlich auch in französischer Sprache mitgeteilt; also ist die Übersetzung ebenfalls notwendig (ob vereidigter Übersetzer notwendig ist, entscheidet die Stelle bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden muss).

Viel Gruß von Tara