Hallo!
Wenn jemand bei einem fremden Kfz die Tür aufreisst und vom Fahrer wiederholt aufgefordert wird den Türgriff sofort loszulassen,dieses aber ignoriert, und darüber hinaus damit den Fahrer am Weiterfahren hindert wie ist das juristisch zu benennen und zu beurteilen?
Gruß, Zahira
Hallo,
ich würde sagen Nötigung. Hausfriedensbruch gibt es beim KFZ nicht.
LG
ausnahmefall
Hallo!
Naja, streng genommen könnte man ja weiterfahren, die Nötigung sehe ich hier nicht zuallererst.
Es geht um das Tür aufreissen und festhalten trotz der Aufforderung, das Fahrzeug, das Eigentum loszulassen.
Ist ein bisschen lächerlich, das Ganze, zugegeben, im Kontext aber wichtig.
Gruß, Zahira
Hallo Zusammen,
äußerst knifflige Frage. Nötigung würde ich auch verneinen.
Ich dachte zuerst an § 315b StGB, aber der passt auch nicht, da man offensichtlich sein eigenes Leben gefährden darf. Außerdem wäre es sehr konstruiert.
( http://bundesrecht.juris.de/stgb/__315b.html )
Das Straßenverkehrsgesetz gibt auch nichts her…
Also ich passe und kann nur vermuten, dass der geschilderte Sachverhalt in dieser Form (noch) straflos ist.
Denkbar sind natürlich Beleidigung (falls nicht nur höflich gesprochen wird), Sachbeschädigung (falls was kaputt geht) und Körperverletzung (falls an der Türe hin und her gezogen wird) - zugegeben - alles höchst konstruiert.
Ich bin gespannt auf weitere posts.
Gruß
who_knows