Wie heißt meine Stieftochter nach der Heirat?

Hallo liebe Wissende,

neulich sagte meine Freundin, dass sie bei einer möglichen Hochzeit auf keinen Fall meinen Namen annehmen würde, da ihre Tochter dann schließlich anders heißen würde als sie - und das gehe natürlich nicht, wie ich auch verstehen kann.

Sie begründete es damit, dass das Sorgerecht zur Hälfte beim Vater läge, und dieser auf keinen Fall zustimmen würde, dass seine Tochter auch noch so hieße wie sein ungeliebter Nachfolger, also ich.

Aber ist das tatsächlich so? Wie wird/darf das Kind heißen? Liegt es (nur) an der Zustimmung?

Danke,
Matthias

Hallo, nein liegt es nicht. Man braucht die Zustimmung des Kindesvaters nicht WENN… Man muß beim Familiengericht einen Antrag stellen darauf das alle den selben Familiennamen bekommen, in dem Fall die Tochter. Da ein Kind ohne diese Angleichung benachteiligt werden würde, Schule, Umfeld etc wird in den meisten fällen für die Namendänderung vom Richter entschieden. Lasst euch von einem Anwalt für Familienrecht beraten, der kann euch genau beraten, die Anträge stellen und euch auch beantworten wie lange so etwas dauern würde.

Hallo!

Zwei links, die das Thema behandeln:

http://www.allein-erziehend.info/das-wars/namensrech…
http://www.scheidung-online.de/namensr.html

Zitat: „Dieser wichtige Grund liegt aber nicht schon dann vor, wenn die Mutter einen anderen Nachnamen hat als das Kind. Ein slcher Namensunterschied mag zwar im Alltag bisweilen Probleme bereiten, ist aber nach der Rechtssprechung kein wichtiger Grund für eine Namensänderung. Außerdem sind die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten nur vorübergehender Natur: sie fallen weg, wenndas Kind älter bzw. erwachsen ist. Schließlich ist auch die Namensbindung zum „alten“ Elternteil wichtig und soll grundsätzlich beibehalten werden. Erforderlich ist vielmehr, dass ohne eine Namensänderung schwerwiegende Nachteile für das Kind drohen würden.“

Ich halte es für unwahrscheinlich, daß das Familengericht „einfach so“ zustimmt.

Gruß,
Max

Da ein Kind ohne diese
Angleichung benachteiligt werden würde, Schule, Umfeld etc
wird in den meisten fällen für die Namendänderung vom Richter
entschieden.

Komisch - die meisten Quellen, die ich so finde, sagen aus, daß genau das eben nicht ausreicht, sondern die Benachteilgung deutlich schwerwiegender sein muß:

„Eine Namensänderung ist aber nicht schon deswegen erforderlich, weil die Mutter und ihr neuer Mann einen anderen Familiennamen haben als das bei ihnen lebende Kind. Das allein reicht also nicht. Denn auch die Namensbindung zum „alten“ Elternteil ist wichtig und soll grundsätzlich beibehalten werden. Hinzukommen muss vielmehr, dass ohne eine Namensänderung schwerwiegende Nachteile für das Kind drohen. Da dies selten der Fall ist, kommt es auch selten vor, dass ein Gericht die nicht vorhandene Einwilligung des Vaters ersetzt.“

http://www.scheidung-online.de/namensr.html

Max

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Nun,

der Vater hat seinen Teil des Sorgerechtes, war aber nie mit meiner Freundin verheiratet.

Stimmte er der Namensänderung nicht zu, hießen wir X, er hieße Y und meine Stieftochter hieße Z.

Das kann doch nicht wahr sein, oder tatsächlich doch?

Gruß Matthias

Hallo,

die Anwaltskosten kann sich die Mutter sparen. Auch wenn das Kind benachteiligt wird, ist das kein Grund, den Namen zu ändern und damit dem Kind und dem leiblichen Vater die Identität zu nehmen. Selbst wenn ein Kind wegen eines „komischen“ Namens gelegentlich gehänselt wird, verweigern die Gerichte in der Regel die Einbenennung.

Die Einbenennung wird von den Gerichten gemacht, wenn das Gericht feststellt, dass das Kind ohne diese Namensänderung dauerhafte Schäden davontragen würde. Wie das die Mutter beweisen will, ist mehr als fraglich.

Die Gerichte wissen in der Regel auch, dass heutzutage Patchworkfamilien und daher unterschiedliche Namen in einer Familie keine Rarität mehr sind.

Es spielt hier übrigens keine Rolle, ob die Mutter die Alleinsorge hat oder nicht. Wenn das Kind den Namen des Vaters trägt (auch wenn er kein Sorgerecht hat oder das Kind unehelich ist) muss dieser der Einbenennung zustimmen.

So selten wie die Gerichte in der Vergangenheit die Zustimmung des leiblichen Vaters ersetzt haben, rentiert kein Prozess.

Die Mutter kann ja einen Doppelnamen annehmen, dann zeigt sie die Bindung zum neuen Ehemann und dem Kind auch nach außen.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

habe ich doch glatt überlesen, dass im Ursprungsposting steht, dass das Kind den ursprünglichen Namen der Mutter trägt, der leibliche Vater aber das gemeinsame Sorgerecht hat.

Auch hier ersetzt nur ganz selten ein Gericht die notwendige Unterschrift des mitsorgeberechtigten Vaters. Auch hier muss die Einbenennung für das Kindeswohl zwingend erforderlich sein.

Also bleibt es bei dem Tipp mit dem Doppelnamen der Mutter.

Gruß
Ingrid

Also bleibt es bei dem Tipp mit dem Doppelnamen der Mutter.

Tja, genau das liegt nicht gerade in meinem Ansinnen. :-/ Also entweder Doppelnamen oder alle Parteien verschiedene.

Man macht schon eine Menge Kompromisse, wenn man sich in eine Frau mit Kleinkind verliebt, Wahnsinn. Wahrscheinlich werden wir nie eine Familie werden, so wie ich sie mir mal für mein Leben gewünscht habe.

Aber vielleicht stimmt der Mann ja zu, wenn er mal an seine Tochter denken würde anstatt an seinen Stolz. Er hat schließlich sie verlassen…

Danke.

Matthias

Tja, genau das liegt nicht gerade in meinem Ansinnen. :-/

Und warum nicht? Du bist Peter Maier, deine Frau Friede Maier-Schmidt und die Tochter Klara Schmidt.

Aber vielleicht stimmt der Mann ja zu, wenn er mal an seine
Tochter denken würde anstatt an seinen Stolz. Er hat
schließlich sie verlassen…

Er hat seine Frau verlassen. Nicht unbedingt seine Tochter.

Und vielleicht gibst Du dein Ansinnen ja auf, wenn Du mal an die Tochter denken würdest anstatt an deinen Stolz. Oder akzeptierst einen Doppelnamen bei Deiner Frau.

Gruß,
Max

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Hallo,

Stimmte er der Namensänderung nicht zu, hießen wir X, er hieße
Y und meine Stieftochter hieße Z.

Das kann doch nicht wahr sein, oder tatsächlich doch?

Warum machst du Familie an dem Namen fest?
Ich arbeite an einer internationalen Schule - weißt du wieviele ungewöhnliche Kombinationen mir bei Namen begegnen (und manchmal fluche ich darauf, weil es meine Serienbriefe viel komplizierter macht, als sie sonst wären - aber meine Befindlichkeiten da, stehen an letzter Stelle).

Bei allem Verständnis gegenüber deinem Wunsch so zu heißen, wie deine Frau (das wäre übrigens eine einfache Lösung: du nimmst den Namen deiner Braut nach der Heirat an ), egal, wie sehr du das Kind deiner Partnerin liebst, egal, wie gut du deine Rolle als Ersatzvater ausfüllen wirst - es wird immer den biologischen Vater geben und er wird für die Tochter deiner Partnerin immer der Vater bleiben (und das ist auch gut so!).

Gruß
Elke

Gruß Matthias

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.

Es spielt hier übrigens keine Rolle, ob die Mutter die
Alleinsorge hat oder nicht. Wenn das Kind den Namen des Vaters
trägt (auch wenn er kein Sorgerecht hat oder das Kind
unehelich ist) muss dieser der Einbenennung zustimmen.

Wo steht denn geschrieben das ein Vater der kein Sorgerecht hat der Umbenennung zustimmen muß?? Wenn ich alleine bestimmen kann wie mein Kind heißt und ob es meinen Nachnamen tragen soll?

Wo ist denn da die Logik???

Hallo Matthias,

die Lösung liegt doch auf der Hand: Du kannst doch den Namen deiner Freundin annehmen, dann habt ihr alle den gleichen.

Das ganze nennt sich Gleichberechtigung.

Gruß, Sigrid

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Na Max,

das hast Du ja prächtig formuliert.

Danke für den Tipp,

Matthias

Namensrecht: Kann bei Wiederheirat der Mutter das Kind auch gegen den Willen des leiblichen Vaters den Namen des neuen Ehemannes bekommen
[FAQ:1773] (21.8.2008)

Sowohl bei der „Einbenennung“ nach § 1618 BGB als auch bei der Adoption kann die Zustimmung des anderen Elternteils durch das Gericht ersetzt werden. D. h., sollte der andere Elternteil die Zustimmung aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigern, diese aber zum Wohle des Kindes sein, kann der die Einbenennung betreibende Elternteil sich mit einem entsprechenden Antrag an das zuständige Gericht wenden.

Das Gericht hört dann beide Seiten (und das Kind, wenn es ausreichend verständig ist), wägt dann die Argumente ab und kommt zu einer entsprechenden Entscheidung. Diese kann dann statt der Zustimmung des anderen Elternteils bei der Einbenennung vorgelegt werden. Im Rahmen einer Adoption läuft das ganze Verfahren ohnehin bei Gericht.

Ansprechpartner für entsprechende Anträge sind familienrechtlich spezialisierte Anwälte.

Gruß vom Wiz

betreut von Liza E-Mail an Liza schreiben am 21.8.2008
Schreibe in einem Artikel des Forums FAQ:1773, um auf diesen Eintrag zu verweisen.

Okay,

ich habe es kapiert:

Ich werde in das Haus einziehen, das er für seine Familie baute. Ich werde sein Kind aufziehen, das mir in zehn Jahren sagt, dass ich ihm gar nichts zu sagen hätte, weil ich nicht sein Vater bin. Ich werde akzeptieren, dass mich meine Schwimu hasst, weil alle Kerle ja gleich sind, und ich werde auch noch einen neuen Namen haben.

Das alles werde ich tun, weil ich meine Frau liebe.

Halleluja!

Matthias

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Vielen Dank für Deine Nachricht. :smile:

Und dass Frauen früher IMMER den anderen Namen annehmen mussten, das war ja soooooo normal.

Gruß
Elke

Und dass Frauen früher IMMER den anderen Namen annehmen
mussten, das war ja soooooo normal.

…und auch dass sie idR immer zum Mann zogen, und von der SchmiMu gehasst wurden ebenso…

Hallo,
ich verstehe gar nicht, warum Du Familie und Ehe so am Namen festmachst?

Ich trage auch nicht denselben Nachnamen wie mein Kind und werde ganz sicher niemals bei einer Heirat den Nachnamen meines Partners annehmen. Die Entscheidung für die Wahl des Nachnames bei unserem gemeinsamen Kind, war im übrigen eine rein klangliche. Die dazugehörigen Großeltern heißen nochmal anders, da die Oma den Namen ihres zweiten Mannes angenommen hat. Und der Bruder meines Partners trägt den Namen seiner Frau.
Meine Schwester wiederum trägt den Namen ihres Mannes und meine Mutter hat nach der Scheidung ihren Mädchennamen (ist nicht meiner) wieder angenommen. Verwirrend - aber so ist das Leben. Zusammengehören tun wir trotzdem alle.

Obwohl meine Omsa (mit wiederrum anderen Nachnamen als ich) sagte immer, wenn der Millionär Arschloch heißt, würde sie nicht lange zögern und sich Namensmäßig breitschlagen lassen…

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Hallo Matthias,

ich habe es kapiert:

Ich werde in das Haus einziehen, das er für seine Familie
baute.

bau doch selber eines.

Ich werde sein Kind aufziehen, das mir in zehn Jahren
sagt, dass ich ihm gar nichts zu sagen hätte, weil ich nicht
sein Vater bin.

Naja, ob es viel besser ist: „Oller, Du lebst doch hinterm Mond.“ tituliert zu werden? Pubertät bleibt Pubertät, egal, wie die Argumente lauten. Und ein gleicher Namen ändert da gar nichts. Oder wolltest Du mit der Einbenennung die Beziehung zum Vater kappen?

Ich werde akzeptieren, dass mich meine Schwimu
hasst, weil alle Kerle ja gleich sind,

Das tun Schwiegermütter unabhängig vom Namen. Oder sie tun es nicht.

und ich werde auch noch einen neuen Namen haben.

Das alles werde ich tun, weil ich meine Frau liebe.

Das wäre doch mal der beste Grund, um soetwas zu tun.

Gruß, Karin

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