Hallo,
die Anwaltskosten kann sich die Mutter sparen. Auch wenn das Kind benachteiligt wird, ist das kein Grund, den Namen zu ändern und damit dem Kind und dem leiblichen Vater die Identität zu nehmen. Selbst wenn ein Kind wegen eines „komischen“ Namens gelegentlich gehänselt wird, verweigern die Gerichte in der Regel die Einbenennung.
Die Einbenennung wird von den Gerichten gemacht, wenn das Gericht feststellt, dass das Kind ohne diese Namensänderung dauerhafte Schäden davontragen würde. Wie das die Mutter beweisen will, ist mehr als fraglich.
Die Gerichte wissen in der Regel auch, dass heutzutage Patchworkfamilien und daher unterschiedliche Namen in einer Familie keine Rarität mehr sind.
Es spielt hier übrigens keine Rolle, ob die Mutter die Alleinsorge hat oder nicht. Wenn das Kind den Namen des Vaters trägt (auch wenn er kein Sorgerecht hat oder das Kind unehelich ist) muss dieser der Einbenennung zustimmen.
So selten wie die Gerichte in der Vergangenheit die Zustimmung des leiblichen Vaters ersetzt haben, rentiert kein Prozess.
Die Mutter kann ja einen Doppelnamen annehmen, dann zeigt sie die Bindung zum neuen Ehemann und dem Kind auch nach außen.
Gruß
Ingrid