Wie heißt so eine Versicherung?

Hallo!

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen! Wie heißt eine Versicherung, die Schäden absichert, die entstanden sind, wenn z.B. ein Datum auf einer Druckvorlage falsch war und zig-tausend Plakate falsch gedruckt wurden. Schaden: Veranstaltung wird (im schlimmsten Fall) abgesagt und die Druckkosten. Und ähnliche Fälle, die bei der Arbeit eines Grafik-Designers entstehen können.

Es ist auf alle Fälle keine normale Haftpflicht…nur was dann?

Viele Grüße,
Birgit

Hallo Birgit,

Könnte es eventuell eine BERUFShaftpflicht sein?

Gruß
Sticky

Hallo!

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen! Wie heißt eine
Versicherung, die Schäden absichert, die entstanden sind, wenn
z.B. ein Datum auf einer Druckvorlage falsch war und
zig-tausend Plakate falsch gedruckt wurden. Schaden:
Veranstaltung wird (im schlimmsten Fall) abgesagt und die
Druckkosten. Und ähnliche Fälle, die bei der Arbeit eines
Grafik-Designers entstehen können.

Es ist auf alle Fälle keine normale Haftpflicht…nur was
dann?

Es könnte sich eventuell um einen Vermögensschaden (dem Veranstalter gehen Einnahmen verloren) handeln, der von einer Vermögenschadenhaftpflicht abgedeckt wäre. Anwälte haben sowas i.d.R. Allerdings kann ich Dir jetzt nicht sagen, ob der geschilderte konkrete Fall wirklich darunter fällt oder ob es für Druckereien spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, die solche Schäden mit einschließen.

Gruß Maid

Hallo Birgit,

Versicherung, die Schäden absichert, die entstanden sind, wenn
z.B. ein Datum auf einer Druckvorlage falsch war und
zig-tausend Plakate falsch gedruckt wurden. Schaden:
Veranstaltung wird (im schlimmsten Fall) abgesagt und die
Druckkosten. Und ähnliche Fälle, die bei der Arbeit eines
Grafik-Designers entstehen können.

Dieser Fall ist nicht versicherbar. Wenn Du einen Auftrag fehlerhaft ausführst, wird keine Versicherung dafür einstehen, denn Du hast eine Erfüllungspflicht, die Dir niemand abnimmt.

Gruß

Nordlicht

Hallo Birgit!

In Deinem Fall wird es eine Betriebshaftpflichtvers. sein. Ein muss in jedem Betrieb.

Lg
Björn Bause

Hallo Birgit!

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen! Wie heißt eine
Versicherung, die Schäden absichert, die entstanden sind, wenn
z.B. ein Datum auf einer Druckvorlage falsch war und
zig-tausend Plakate falsch gedruckt wurden. Schaden:
Veranstaltung wird (im schlimmsten Fall) abgesagt und die
Druckkosten. Und ähnliche Fälle, die bei der Arbeit eines
Grafik-Designers entstehen können.

Dein Geschäftsrisiko kann man nicht versichern. Für alle Tätigkeiten
aus dem normalen Geschaftsbetrieb und dadurch entstanden Schäden
wirst du keine Versicherung finden.

Gruß
Stefan

Oh, Mann- Leute: Wenn man keine Ahnung hat- einfach mal Schnauze halten !!! Hier hat jemand ein ernsthaftes Problem, und Ihr verunsichert diesen mit völlig falschen Informationen und gefährlichem Halbwissen. Ihr macht genau das, weshalb unsere Branche den schlechten Ruf weg hat. Keine Ahnung, aber einfach mal etwas sagen. Sorry, aber das musste mal gesagt werden.

Hiebei handelt es sich um einen Vermögensschaden.
Eine Vermögensschaden- Haftpflicht kann nach Prüfung jeder Betrieb abschliessen. Die Versicherung ersetzt aber nur Fremdschäden. D.h., evtl. folgende Regresskosten. Aber nicht die eigenen, die man benötigt für den neuen Druck. Denn das ist unternehmerischer Risiko, und notwenidige Sorgfaltspflicht.

Oh, Mann- Leute: Wenn man keine Ahnung hat- einfach mal
Schnauze halten !!! Hier hat jemand ein ernsthaftes Problem,
und Ihr verunsichert diesen mit völlig falschen Informationen
und gefährlichem Halbwissen. Ihr macht genau das, weshalb
unsere Branche den schlechten Ruf weg hat. Keine Ahnung, aber
einfach mal etwas sagen. Sorry, aber das musste mal gesagt
werden.

Laß Dir Dein Lehrgeld wiedergeben !

die eigenen, die man benötigt für den neuen Druck. Denn das
ist unternehmerischer Risiko, und notwenidige
Sorgfaltspflicht.

Und genau das ist nicht versicherbar !! Erfüllungs- und Gewährleistungspflicht !!

Sorry auch das mußte mal gesagt werden.

Hallo Björn!

In Deinem Fall wird es eine Betriebshaftpflichtvers. sein.

Leider nein. Das ist unternehmerisches Risiko.

Gruß

Nordlicht

Deswegen wird ja auch zwischen dem Erfüllungsschaden und dem Folgeschaden getrennt. Der Erfüllungsschaden ist nicht zu versichern (unternehmerisches Risiko), aber der Folgeschaden (Fremdschaden wie z.b. der Schaden des Auftraggebers) ist durch eine VHV versicherbar !!! Also: Bitte erst lesen, dann überlegen, und dann erst antworten !!!

In Deinem ersten Postings hast Du von einem Vermögensschaden geschrieben. Wie paßt das zu Deiner zweiten Aussage ? Außerdem möchte ich die Versicherung sehen, die das so reguliert, wie von Dir beschrieben. Da schließe ich sofort meine Betriebshaftpflicht ab.

Also: den Ball flach halten !

sag mal, wie lange bist du eigentlich schon in der branche tätig ??? *g* du brauchst ja auch als dienstleister 2 verträge: betriebshaftpflicht UND vermögensschaden- haftpflicht !!!

Liebe Freunde!

Ihr habt ja Recht! Mein erster Beitrag war sehr unüberlegt und falsch. Hiermit, besonders an Birgit, meine Entschuldigung.

Lieben Gruß

geradezu das klassische Beispiel
… für die Vermögensschadenhaftpflicht.

Hallo. Die Vermögensschadenhaftflichtversicherung ist für Werbeagenturen oder ähnliches sehr stark anzuraten.

Viele Grüße
Andreas

Hallo Birgit,

wie Oliver und Maid richtig gesagt haben, deckt dies die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung und diese wiederum ist für alle Dienstleister mit Öffentlichkeitswirkung, wie z.B. einer Werbeagentur ratsam. Eine VH-Deckung sichert euch gegen mögliche Regressansprüche aufgrund Einnahmensverluste/Mindereinnahmen ab. Wichtig hierbei ist, dass grundsätzliche Pönale nicht absicherbar sind.

Es kann aber auch, falls ihr gelieferte Materialien bekommt und die falsch bedruckt, ein Fall für die Betriebshaftpflicht sein. Dort jedoch muss der Passus „Erweiterte Produktedeckung“ abgesichert sein. Grund: Hier findet z.B. die Vermischung- und Verbindung statt.
Für den Fall, dass ihr den EAN-Code aufdruckt und dabei einen Satzfehler macht, sollte auch die sogenannte EAN-Klausel dabei sein.

Gruß
Marco

PS: und wie es auch richtig gesagt wurde, ist der Erfüllungsschaden (-> die geschuldete Leistung) nicht absicherbar, der Erfüllungsfolgeschaden jedoch schon! In denkbaren Konstellationen wäre sogar die eigene Leistung abgesichert! Es kommt ganz auf das Bedingungswerk an.

die erste wirklich kompetente Antwort in diesem Thread.

Guido

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