Wie hellhörig darf eine Wohnung sein?

Hallo,

angenommen, ein Mann baut mitte der 90er ein Haus. In die untere Hälfte zieht eine Praxis für Krankengymnastik ein (Schwerpunkt ADHS-Kinder und Behinderte). Die Praxis wird von der Frau des Vermieters geführt. Die obere Haushälfte wird als Wohnung vermietet.

Nun ist leider das Haus so hellhörig gebaut, dass der oben wohnende Mieter ALLES aus der unter ihm befindlichen Praxis hört:

  • Gespräche bei Zimmerlautstärke werden deutlich gehört (ganztags blablabla…), meistens wird sogar der Gesprächsinhalt verstanden und ganze Gesprächsfetzen mitgehört, je nach Stimmlage der sprechenden Person
  • Kindergeschrei, Stöhnen und Gekreische deutlich über Zimmerlautstärke
  • Babygeschrei (extrem durchdringend) und Geheule mehrmals täglich
  • Schritte der Mitarbeiter und Patienten mehrmals stündlich
  • Herumgerenne und Getrampel der Patienten mehrmals stündlich
  • Toben als offensichtliche Therapiemaßnahme mehrmals täglich
  • Singen, Springen und Klatschen, Herumwerfen von Gegenständen (als Therapiemaßnahme oder als Symptom oder… was weiß ich…), Schlagen an Wände… mehrmals täglich
  • Pinkeln und Toilettenspülung der Praxis werden in der ganzen Wohnung gehört, mehrmals täglich
  • Abstellen von Teetassen oder Hinlegen von Schlüsseln als deutliches „KLACK“ „Rums“ in der Wohnung (wie kann das sein???)
  • Das Abhören des Anrufbeantworters der Praxis ist in der Wohnung zu hören
  • ständiges Türenschlagen (Holztüren ohne Dichtung), über 20mal täglich
  • Öffnen und Schließen von Fenstern mehrmals pro Stunde als deutliches *RUMS*
  • Aufbauen und Demontage von Turngeräten, die an Wand und Decke der Praxis befestigt sind als extrem lauter Knall und Rums, Gequietsche…
  • Abends wird in der Praxis staubgesaugt, was so laut in die Wohnung dringt, dass dort Gespräche unterbrochen werden müssen.
  • etc. etc…

Wenn der Mieter telefoniert, hört der Gesprächspartner sogar oft die Geräusche und die Stimmen durchs Telefon.

Der Mieter kann tagsüber nicht schlafen (teilweise Nachtdienst) und empfindet, keine Privatsphäre mehr zu haben, da auch ER annehmen muss, dass alle Gespräche und Geräusche, die von ihm ausgehen, unten gehört werden. Persönliche Gespräche mit dem eigenen Partner werden nur noch geflüstert, wenn der Inhalt „sensibel“ ist. Auf Musikhören wird verzichtet, da der Mieter weiß, dass auch leise Musik unten zu hören ist.

Der Mieter wurde seinerseits bereits gebeten, Stepper (Sportgerät) und Waschmaschine zu bestimmten Zeiten nicht zu benutzen, da ruhige (???) Therapien gestört werden (1 Std. täglich mittags). Das Benutzen von Waschmaschine und anderen Elektrogeräten wird nach Möglichkeit in die Abendstunden verlegt, wenn die Praxis geschlossen ist, um nicht zu stören.

Da es sich sowohl um Körperschall als auch um Luftschall handelt, dürfte eine „Nachbesserung“ z.B. durch Trittschalldämmung nur wenig Erfolg haben bzw. ein Tropfen auf den heißen Stein sein.

Die Nachtruhe ist weitestgehend ungestört, außer das ab und zu der Marder auf dem Dachboden nachts Krach macht oder manchmal die Praxis bereits um 7:00 oder 7:30 beginnt (normalerweise um 8:00), was besonders an freien Tagen, wo der Mieter ausschlafen möchte, störend ist.

Insgesamt fühlt sich der Mieter extrem (!!!) eingeschränkt und belästigt. Auch ist konzentriertes Arbeiten (wissenschaftliche Arbeit) zuhause kaum möglich aufgrund der ständigen Knalle, Schreie, Schritte…

Vor Einzug, bei Besichtigung der Wohnung (da war in der Praxis Urlaub und daher Ruhe) hat der Mieter den Vermieter mehrmals darauf hingewiesen, er suche eine besonders leise Wohnung, mit dem Hinweis auf mögliche Nachtdienste. Dies wurde vom Vermieter mehrmals bestätigt (der wusste es evtl. auch nicht besser, aber das macht ja wohl keinen Unterschied?). Die Wohngegend ist tatsächlich sehr ruhig, nur der Tagesbetrieb der Praxis nicht…

Als der Mieter kurz nach Einzug die Hellhörigkeit persönlich angesprochen hat, führte der Vermieter dies auf das „individuelle Lärmempfinden“ des Mieters zurück und sagte „das kann gar nicht laut sein, das ist 18er Stahlbeton“. Eine schriftliche Mängelanzeige wurde nicht gemacht. Es existiert auch kein Lärmprotokoll, jedoch kann der Mieter einige Dinge zitieren, die er eigentlich nicht hätte hören können dürfen (Gespräche, Preise, Patientennamen, Kinderlieder…).

Der Mieter ist aufgrund eines Rückenleidens bei Umzug auf eine Spedition angewiesen und momentan aber finanziell nicht in der Lage, diese für einen erneuten Umzug zu bezahlen (700,00 €).

Eine Rechtschutzversicherung (inkl. Mietrecht) besteht.

Bei diesem Wohnbeispiel besteht (noch) eine freundliche Stimmung zwischen Mieter und Vermieter.

Fragen:

Darf man so etwas als vollwertige Wohnung vermieten?

Wie kommt der lärmgeplagte Mieter am besten schnell und ohne finanziellen Verlust aus der Sache raus?

Hallo

Hallo,

angenommen, ein Mann baut mitte der 90er ein Haus. In die
untere Hälfte zieht eine Praxis für Krankengymnastik ein
(Schwerpunkt ADHS-Kinder und Behinderte). Die Praxis wird von
der Frau des Vermieters geführt. Die obere Haushälfte wird als
Wohnung vermietet.

Nun ist leider das Haus so hellhörig gebaut, dass der oben
wohnende Mieter ALLES aus der unter ihm befindlichen Praxis
hört:

  • Gespräche bei Zimmerlautstärke werden deutlich gehört
    (ganztags blablabla…), meistens wird sogar der
    Gesprächsinhalt verstanden und ganze Gesprächsfetzen
    mitgehört, je nach Stimmlage der sprechenden Person
  • Kindergeschrei, Stöhnen und Gekreische deutlich über

Nachtdienst) und empfindet, keine Privatsphäre mehr zu haben,
da auch ER annehmen muss, dass alle Gespräche und Geräusche,
die von ihm ausgehen, unten gehört werden. Persönliche
Gespräche mit dem eigenen Partner werden nur noch geflüstert,
wenn der Inhalt „sensibel“ ist. Auf Musikhören wird
verzichtet, da der Mieter weiß, dass auch leise Musik unten zu
hören ist.

Der Mieter wurde seinerseits bereits gebeten, Stepper
(Sportgerät) und Waschmaschine zu bestimmten Zeiten nicht zu
benutzen, da ruhige (???) Therapien gestört werden (1 Std.
täglich mittags). Das Benutzen von Waschmaschine und anderen
Elektrogeräten wird nach Möglichkeit in die Abendstunden
verlegt, wenn die Praxis geschlossen ist, um nicht zu stören.

Da es sich sowohl um Körperschall als auch um Luftschall
handelt, dürfte eine „Nachbesserung“ z.B. durch
Trittschalldämmung nur wenig Erfolg haben bzw. ein Tropfen auf
den heißen Stein sein.

Die Nachtruhe ist weitestgehend ungestört, außer das ab und zu
der Marder auf dem Dachboden nachts Krach macht oder manchmal
die Praxis bereits um 7:00 oder 7:30 beginnt (normalerweise um
8:00), was besonders an freien Tagen, wo der Mieter
ausschlafen möchte, störend ist.

Insgesamt fühlt sich der Mieter extrem (!!!) eingeschränkt und
belästigt. Auch ist konzentriertes Arbeiten (wissenschaftliche
Arbeit) zuhause kaum möglich aufgrund der ständigen Knalle,
Schreie, Schritte…

Vor Einzug, bei Besichtigung der Wohnung (da war in der Praxis
Urlaub und daher Ruhe) hat der Mieter den Vermieter mehrmals
darauf hingewiesen, er suche eine besonders leise Wohnung, mit
dem Hinweis auf mögliche Nachtdienste. Dies wurde vom
Vermieter mehrmals bestätigt (der wusste es evtl. auch nicht
besser, aber das macht ja wohl keinen Unterschied?). Die
Wohngegend ist tatsächlich sehr ruhig, nur der Tagesbetrieb
der Praxis nicht…

ist das irgendwo schriftlich festgehalten worden?? Beweisfrage…

Als der Mieter kurz nach Einzug die Hellhörigkeit persönlich
angesprochen hat, führte der Vermieter dies auf das
„individuelle Lärmempfinden“ des Mieters zurück und sagte „das
kann gar nicht laut sein, das ist 18er Stahlbeton“.

wenn man keine Schalldämmung eingelegt hat, nutzt der 18er Stahlbeton bei der Schalldämmung herzlich wenig

Eine

schriftliche Mängelanzeige wurde nicht gemacht. Es existiert
auch kein Lärmprotokoll,

sehr schlecht,sollte man möglichst schnell machen und VM damit konfrontieren , man sollte VM selber maleinen Tag probewohnen lassen

jedoch kann der Mieter einige Dinge

zitieren, die er eigentlich nicht hätte hören können dürfen
(Gespräche, Preise, Patientennamen, Kinderlieder…).

Der Mieter ist aufgrund eines Rückenleidens bei Umzug auf eine
Spedition angewiesen und momentan aber finanziell nicht in der
Lage, diese für einen erneuten Umzug zu bezahlen (700,00 €).

Eine Rechtschutzversicherung (inkl. Mietrecht) besteht.

Bei diesem Wohnbeispiel besteht (noch) eine freundliche
Stimmung zwischen Mieter und Vermieter.

Fragen:

Darf man so etwas als vollwertige Wohnung vermieten?

ja klar, der Mieter kann ja auch schwerhörig sein

Wie kommt der lärmgeplagte Mieter am besten schnell und ohne
finanziellen Verlust aus der Sache raus?

mit VM erst mal reden unter von mir oben genannten Vorraussetzungen, dann evtl. Kündigungsfrist verkürzen und mit RSV drohen

Der Kater

Vor Einzug, bei Besichtigung der Wohnung (da war in der Praxis
Urlaub und daher Ruhe) hat der Mieter den Vermieter mehrmals
darauf hingewiesen, er suche eine besonders leise Wohnung, mit
dem Hinweis auf mögliche Nachtdienste. Dies wurde vom
Vermieter mehrmals bestätigt

ist das irgendwo schriftlich festgehalten worden??
Beweisfrage…

Nein, ist es nicht. Allerdings waren die Mieter zu zweit, und sie bewohnen die Wohnung auch zu zweit (Ehepaar). Besichtigung und Lärm können also von 2 Personen bezeugt werden, der Lärm außerdem auch von Bekannten der Mieter, die das öfters bei Besuchen miterlebt haben.

Als der Mieter kurz nach Einzug die Hellhörigkeit persönlich
angesprochen hat, führte der Vermieter dies auf das
„individuelle Lärmempfinden“ des Mieters zurück und sagte „das
kann gar nicht laut sein, das ist 18er Stahlbeton“.

wenn man keine Schalldämmung eingelegt hat, nutzt der 18er
Stahlbeton bei der Schalldämmung herzlich wenig

Dachte ich mir…

schriftliche Mängelanzeige wurde nicht gemacht. Es existiert
auch kein Lärmprotokoll,

man sollte VM selber maleinen Tag probewohnen
lassen

Der Vermieter ist leider auf einem Ohr taub. Daher dürfte er den Lärm, der darüber hinaus schließlich von seiner geliebten Frau verursacht wird, nicht entsprechend wahrnehmen.

Darüber hinaus ist der VM notorischer Redner, das heißt wenn man ihn einladen würde, um mal zu lauschen, würde er ununterbrochen erzählen und sich wichtig machen und selber für Geräusche sorgen (schon probiert).

Darf man so etwas als vollwertige Wohnung vermieten?

ja klar, der Mieter kann ja auch schwerhörig sein

…dann würde er aber nicht nach einer ruhigen Wohnung fragen, menno.

mit VM erst mal reden unter von mir oben genannten
Vorraussetzungen, dann evtl. Kündigungsfrist verkürzen und mit
RSV drohen

Ja. Davor ist es nur immer schön, wenn man schon eine ungefähre Ahnung hat, wo man steht und womit man drohen bzw. verhandeln kann. :wink:

Danke Dir, Biddel

Allein diese Aufzählung klingt ja schon nach Unzumutbarkeit.

Der Mieter wurde seinerseits bereits gebeten, Stepper
(Sportgerät) und Waschmaschine zu bestimmten Zeiten nicht zu
benutzen, da ruhige (???) Therapien gestört werden (1 Std.
täglich mittags). Das Benutzen von Waschmaschine und anderen
Elektrogeräten wird nach Möglichkeit in die Abendstunden
verlegt, wenn die Praxis geschlossen ist, um nicht zu stören.

Was darauf schließen lässt, dass dem VM all diese Mängel bekannt sind.
Hat er diese verschwiegen um den Mietvertrag abschließen zu können, handelt es sich um eine Täuschung, BGB § 123, und kann angefochten werden, was zur Nichtigkeit des Mietvertrages führen kann.

Da es sich sowohl um Körperschall als auch um Luftschall
handelt, dürfte eine „Nachbesserung“ z.B. durch
Trittschalldämmung nur wenig Erfolg haben bzw. ein Tropfen auf
den heißen Stein sein.

Möglicherweise liegen hier erhebliche Baumängel vor.
http://www.finanztip.de/d/immobilienrecht/Schallschu…

die Praxis bereits um 7:00 oder 7:30 beginnt (normalerweise um
8:00), was besonders an freien Tagen, wo der Mieter
ausschlafen möchte, störend ist.

Gut, aber das hat der M vorher gewusst.

Insgesamt fühlt sich der Mieter extrem (!!!) eingeschränkt und
belästigt. Auch ist konzentriertes Arbeiten (wissenschaftliche
Arbeit) zuhause kaum möglich aufgrund der ständigen Knalle,
Schreie, Schritte…

Absolut verständlich. Das hält keiner ewig unbeschadet aus. Hier kommt es zu psychischen Belastungen, welche im weiteren Krankheiten fördern können.

Als der Mieter kurz nach Einzug die Hellhörigkeit persönlich
angesprochen hat, führte der Vermieter dies auf das
„individuelle Lärmempfinden“ des Mieters zurück und sagte „das
kann gar nicht laut sein, das ist 18er Stahlbeton“. Eine
schriftliche Mängelanzeige wurde nicht gemacht.

Leider.

Es existiert
auch kein Lärmprotokoll, jedoch kann der Mieter einige Dinge
zitieren, die er eigentlich nicht hätte hören können dürfen
(Gespräche, Preise, Patientennamen, Kinderlieder…).

Der Mieter ist aufgrund eines Rückenleidens bei Umzug auf eine
Spedition angewiesen und momentan aber finanziell nicht in der
Lage, diese für einen erneuten Umzug zu bezahlen (700,00 €).

Eine Rechtschutzversicherung (inkl. Mietrecht) besteht.

Gut, auf zum Anwalt, prüfen ob Täuschung vorliegt usw…

Bei diesem Wohnbeispiel besteht (noch) eine freundliche
Stimmung zwischen Mieter und Vermieter.

Nützt dem M auch nichts.

Fragen:

Darf man so etwas als vollwertige Wohnung vermieten?

Nach der Schilderung der Schallübertragung nicht. Das dürfte eine Bausachverständiger ermitteln können, dass hier Grenzwerte nicht eingehalten sind.

Wie kommt der lärmgeplagte Mieter am besten schnell und ohne
finanziellen Verlust aus der Sache raus?

Das muss man trennen, soll es schnell sein?
Hier hilft nur der sofortige Auszug. Sicherer wäre zunächst eine Mängelmitteilung (welche bereits zu Beginn hätte erfolgen sollen - und immer schriftlich!) zu machen mit der Aufforderung der Beseitigung und nachfolgender Mietkürzung bei Fruchtlosigkeit. Später dann fristlos zu kündigen.
Soll es ohne finanziellen Verlust sein?
Hilft die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung.