Angenommen eine Person war in 2003 Student und hat nebenher einige Zeit gejobbt. Bei einem einzigen Arbeitgeber. Die Person kannte sich damals noch gar nicht mit Steuern & Co aus. Der Arbeitgeber sagte, beantrage bei der Stadtverwaltung eine LohnSt-Karte und gib mir die, ich erledige alles und zahle die Nettobeträge an Dich, Du brauchst gar nix weiteres zu machen, Dich nicht ans Finanzamt zu wenden, nix.
So ist es gelaufen.
Nun möchte die Person diesen Monat doch noch eine ESt-Erklärung für 2003 abgeben, um einige Werbungskosten anzusetzen. Allerdings weiß sie nicht, wieviel sie in 2003 verdient hat, das müsste sie ja in der ESt-Erklärung angeben.
Unterlagen hat sie keine. Der ehemalige Arbeitgeber existiert heute nicht mehr.
Wie kann sie das herausfinden?
Das damalige Finanzamt anrufen? Oder das heutige Wohnsitzfinanzamt? Oder die Stelle, welche die LohnSt-Karte ausgegeben hat?
finanzamt und einwohnermeldeamt sind die falschen ansprechpartner. das erstere bekommt vom arbeitgeber nur eine summe an lohnsteuer, weiss also nicht welcher arbeitnehmer wieviel bekommen hat (so noch in 2003). das einwohnermeldeamt weiss auch nichts von den daten, die geben nur die karte raus, mehr nicht.
bleibt nur der arbeitgeber. wenn der „weg“ ist, muss versucht werden den ehem. steuerberater bzw. lohnbüro ausfindig zu machen. ggf. über ehem. angestellte? ggf. kann auch bei der krankenkasse nachgefragt werden, die wissen auch wieviel man verdient has.
am einfachsten wäre es natuerlich die alten kontoauszüge „rauszusuchen“ und anhand der nettoauszahlungen das brutto hochzurechnen. das würde dann unter „schätzung“ laufen. das wäre nur der letzte gangbare weg und nur nach absprache mit dem finanzamt sinnvoll.
aber, erster gedankengang: wieviel hatte er CIRCA verdient? war es nur ein nebenjob, ist ggf. interessant, ob überhaupt lohnsteuer abgeführt wurde. wenn das einkommen nämlich unter dem grenzbetrag lag, wäre es sinnlos hier sich mühe zu machen.
der grundfreibetrag lag bei 7.664 EUR, der werbungskostenpauschbetrag bei 1.044 EUR, wenn also unter 8.708 EUR brutto verdient wurden, macht alles kein sinn, da keiner lohnsteuer einbehalten wurde. dann hättet man auch nix zurückzubekommen. 8.700 brutto sind je nach krankenkasse ca. 580-600 EUR netto.
Das Problem ist: Die Person möchte für 2003 noch Werbungskosten geltend machen und den so in Anlage N entstehenden Verlust und damit gesamte negative Einkommen auf 2004 vortragen.
Da die Person aber nicht mehr weiß, wieviel sie in 2003 verdient hat, kann sie ja auch die Einkünfte in N nicht angeben, so dass der richtige Verlustbetrag nicht ermittelt werden kann.
Was ist zu tun? Hier zu schätzen oder 0 zu schreiben, könnte doch problematisch werden. Kann man schreiben „Bitte von Amts wegen prüfen“? Oder wird das FA dann sauer…
Was ist zu tun? Hier zu schätzen oder 0 zu schreiben, könnte
doch problematisch werden. Kann man schreiben „Bitte von Amts
wegen prüfen“? Oder wird das FA dann sauer…
hi,
nein, schätzen kann nur das amt, die würden dann im zweifel EINKÜNFTE = NULL schätzen, keinen verlust!!!
der weg zum verlust führt nur über die abrechnungsdaten vom arbeitgeber und eine lohnsteuerersatzbescheinigung (nachdruck der lohnsteuerkarte). kann die nicht beigebracht werden, ists vorbei. die daten an sich sind beim lohnbüro (komplett) bzw. auch bei der krankenkasse (aber nur bruttowerte). aus den KV werten bzw. aus den Netto-Überweisungen auf dem Konto kann man die kompletten werte zurückrechnen.
also sollten primär die alten lohnunterlagen gefunden werden.
Selbst wenn Du durch diverse Rechenschritte herausgefunden hast, wie hoch Dein Bruttoarbeitslohn in jenem Jahr gewesen ist, fehlt Dir noch immer die Lohnsteuerbescheinigung vom Ex-Arbeitgeber über die einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer bzw. den entsprechenden Solidaritätszuschlag. Egal, ob auf elektronischem Weg übermittelt oder auf herkömmlichem Weg ausgedruckt. Dir fehlen die Angaben vom Arbeitgeber.
Auf gut Deutsch: Ob Du etwas zurückbekommst, hängt ausschließlich davon ab, wieviel Lohnsteuer für Dich bereits bezahlt worden ist. Wenn Du das nicht belegen kannst, nützt Dir alles andere auch nichts.