Wie Herausgabe von Eigentum verlangen?

Hallo zusammen,

Mann und Frau trennen sich.

Frau ist nach der Trennung noch im Besitz von den folgenden Gegenständen, von welchen der Mann der gesetzliche Eigentümer ist:

  • eine Küche,
  • zwei Garderobenschränke inkl. Schuhschrank und Wandspiegel,
  • ein Organizer/Timer/Terminplaner,
  • eine Arbeitsmappe,
  • eine Halskette (Geschenk von der Frau an den Mann),
  • eine Sprunggelenksorthese,
  • einen Rucksack,
  • eine Digi-Cam mit mehreren DV-Kassetten und
  • einen Badspiegelschrank, einen Badhängeschrank, zwei hohe Badstehschränke, einen halbhhohen Badstehschrank und einen Badwaschbeckenunterschrank.

Den Eigentum kann der Mann anhand von Rechnungen, aus denen einzig und allein der Mann als Rechnungsempfänger hervorgeht belegen.

Der Mann hat diesbzgl. ein paar Fragen:

  • Wie verlangt der Mann jetzt am besten schriftlich die Herausgabe von diesen Gegenständen?
  • Auf welche Gesetzesgrundlage(n) sollte und muss er sich berufen?
  • Welche Frist hat er der Frau zu setzen?
  • Was ist, wenn die Frist einfach verstreicht, ohne dass sich die Frau oder evtl. ihr Anwalt gemeldet hat?
  • Was ist, wie z. B. schon geschehen, wenn die Frau sagt, dass sie z. T. diese Gegenstände, aus welchen Gründen auch immer, nicht (mehr) besitzt?
  • Was ist, wenn die Frau sich oder evtl. über ihren Anwalt weigert, diese Dinge herauszugeben?
  • Welche (gesetzlichen) Möglichkeiten hat der Mann insgesamt, um an sein Eigentum zu kommen? Darf er einfach anklopfen und sagen, dass er seine Sachen abholen möchte und die Frau ihn dann gewähren lassen muss? Wenn ja, aufgrund welcher Gesetzesgrundlage? Wenn nein, wieso nicht?
  • Der Mann möchte u. a. die Digi-Cam und die dazugehörigenden DV-Kassetten haben, welche aus der Beziehungszeit stammen, da sich auf denen Aufnahmen befinden, die primär das gemeinsame Kind zeigen. Was ist, wenn die Frau das alles gelöscht hat, aber die Aufnahmen vorher z. B. am PC gesichert hat?

Darüber hinaus stammt aus der gemeinsamen Beziehungszeit noch eine belegbare Kreditkartenschuld i. H. v. ca. 2000 €. Der Mann möchte, dass die Frau die Hälfte, also 1000 € an ihn auszahlt, da der Mann in monatlichen Raten, nach der Trennung, diese Kreditkartenschuld abzahlt, ohne dass sich die Frau jemals daran beteiligt hat.

  • Welche Möglichkeiten hat der Mann aufgrund welcher Gesetzesgrundlagen bzgl. dieser Angelegenheit?
  • Könnte es hier eine negative Rolle für den Mann spielen, wenn er als alleiniger Kreditkarteninhaber und somit -schuldner beim Kreditkarteninstitut geführt wird?

Bitte um eure erschöpfenden Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Den Eigentum kann der Mann anhand von Rechnungen, aus denen
einzig und allein der Mann als Rechnungsempfänger hervorgeht
belegen.

Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Das non plus ultra ist dies Beweismittel nun auch nicht.

  • Wie verlangt der Mann jetzt am besten schriftlich die
    Herausgabe von diesen Gegenständen?

Indem er schreibt, dass er die Sache herausverlangt. Wie denn sonst? Allerdings muss er sie eh selbst abholen, da fragt sich schon, ob das schriftlich so viel Sinn macht.

  • Auf welche Gesetzesgrundlage(n) sollte und muss er sich
    berufen?

Auf keine. Wenn er unbedingt mit §§ spielen will, kann er § 985 BGB nennen.

  • Welche Frist hat er der Frau zu setzen?

Keine.

  • Was ist, wenn die Frist einfach verstreicht, ohne dass sich
    die Frau oder evtl. ihr Anwalt gemeldet hat?

Nichts. Die Frau muss die Sache nur herausgeben. Wenn sie niemand abholen kommt, kann sie sie auch nicht herausgeben.

  • Was ist, wie z. B. schon geschehen, wenn die Frau sagt, dass
    sie z. T. diese Gegenstände, aus welchen Gründen auch immer,
    nicht (mehr) besitzt?

Dann ist das ein rechtlich sehr schwieriger und umstrittener Fall.

  • Was ist, wenn die Frau sich oder evtl. über ihren Anwalt
    weigert, diese Dinge herauszugeben?

Dann kann man sie auf Herausgabe verklagen, § 253 ZPO.

  • Welche (gesetzlichen) Möglichkeiten hat der Mann insgesamt,
    um an sein Eigentum zu kommen?

Sachen abholen. Klage erheben und vollstrecken lassen.

Darf er einfach anklopfen und
sagen, dass er seine Sachen abholen möchte und die Frau ihn
dann gewähren lassen muss?

Sie muss ihm die Sachen herausgeben, § 985 BGB.

Wenn ja, aufgrund welcher
Gesetzesgrundlage?

§ 985 BGB.

  • Der Mann möchte u. a. die Digi-Cam und die dazugehörigenden
    DV-Kassetten haben, welche aus der Beziehungszeit stammen, da
    sich auf denen Aufnahmen befinden, die primär das gemeinsame
    Kind zeigen. Was ist, wenn die Frau das alles gelöscht hat,
    aber die Aufnahmen vorher z. B. am PC gesichert hat?

Nichts.

Darüber hinaus stammt aus der gemeinsamen Beziehungszeit noch
eine belegbare Kreditkartenschuld i. H. v. ca. 2000 €. Der
Mann möchte, dass die Frau die Hälfte, also 1000 € an ihn
auszahlt, da der Mann in monatlichen Raten, nach der Trennung,
diese Kreditkartenschuld abzahlt, ohne dass sich die Frau
jemals daran beteiligt hat.

  • Welche Möglichkeiten hat der Mann aufgrund welcher
    Gesetzesgrundlagen bzgl. dieser Angelegenheit?

Schwierig zu beurteilen. Grundsätzlich muss der Kreditnehmer die Schuld allein abezahlen. Ggf. gilt § 426 BGB, dafür sehe ich aber keine Anhaltspunkte.

  • Könnte es hier eine negative Rolle für den Mann spielen,
    wenn er als alleiniger Kreditkarteninhaber und somit
    -schuldner beim Kreditkarteninstitut geführt wird?

Ja.

Levay

Hier noch ein paar Infos:

Das Paar war nicht verheiratet und hat „normal“ - mit Unterbrechungen - zusammengelebt - in einer Wohnung.

Könnte es ein Problem sein, dass beide zusammen ein Kind haben, welches bei der Frau in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung mit all dem Mobiliar … wohnt?
Oder ob für die Anschaffung des Mobiliars ein Kredit von beiden zusammen bei einer Bank aufgenommen wurde, also beide der Darlehensnehmer des Kredits sind? Oder ist dies irrelevant und zählt einzig der Rechnungsempfänger und von welchem Konto das Geld abgebucht wurde? Der damalige gemeinsame Kredit wurde auf das Konto des Mannes überwiesen und der Großteil des Mobiliars bar bezahlt. Die Quittungen hat der Mann leider nicht. Diese befinden oder befanden sich zumindest in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung.

Wenn die Frau die Gegenstände nicht freiwillig herausgibt, dann bleibt dem Mann nur der Klageweg?! Wie teuer ist eine solche Klage?

Könnte es ein Problem sein, dass beide zusammen ein Kind
haben, welches bei der Frau in der ehemaligen gemeinsamen
Wohnung mit all dem Mobiliar … wohnt?

Nein.

Oder ob für die Anschaffung des Mobiliars ein Kredit von
beiden zusammen bei einer Bank aufgenommen wurde, also beide
der Darlehensnehmer des Kredits sind? Oder ist dies irrelevant
und zählt einzig der Rechnungsempfänger und von welchem Konto
das Geld abgebucht wurde?

Beides zählt nicht. Entscheidend ist, wem das Eigentum übertragen wurde. Hier spricht einiges für Miteigentum, insbesondere die gemeinsame Kreditaufnahme, die so gesehen ein Indiz sein kann.

Wenn die Frau die Gegenstände nicht freiwillig herausgibt,
dann bleibt dem Mann nur der Klageweg?! Wie teuer ist eine
solche Klage?

Das hängt vom Streitwert und somit vom Wert der Sachen ab.

Levay

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